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Abgeordnete / A bis Z / Biografie
27.05.2012

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Thomas Strobl


Geboren am 17. März 1960 in Heilbronn am Neckar; evangelisch; verheiratet.

1979 Abitur. Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg, 1985 erstes juristisches Staatsexamen; Aufbaustudium an der Verwaltungshochschule Speyer, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Universität Heidelberg; zweites juristisches Staatsexamen.

Wissenschaftlicher Assistent an der Universität Heidelberg. 1992 bis 1996 parlamentarischer Berater beim Landtag von Baden-Württemberg. 1996 selbständiger Rechtsanwalt, Partner in der Anwalts- und Steuerkanzlei Throm, Hauser, Strobl, von Berlichingen & Partner.

2001-2006: Vorsitzender der Landeshelfervereinigung des Technischen Hilfswerkes (THW) Baden-Württemberg. Seit 2006: Ehrenvorsitzender.

1995 bis 2005 Kreisvorsitzender der CDU im Stadt- und Landkreis Heilbronn, (seit 2005: Ehrenvorsitzender), stellvertretender Vorsitzender der CDU Nordwürttemberg, von 2005 bis 2011 Generalsekretär der CDU Baden-Württemberg; seit 23. Juli 2011 Landesvorsitzender der CDU Baden-Württemberg. Seit 1989 ehrenamtlicher Stadtrat im Gemeinderat der Stadt Heilbronn, 1997 bis 2003 Fraktionsvorsitzender; 1994 Mitglied im Regionalverband Franken und bis März 2012 Fraktionsvorsitzender. Von Mai 2008 bis Oktober 2010 Vorsitzender Bundesfachausschuss Wirtschafts-, Haushalts- und Finanzpolitik der CDU Deutschlands; seit November 2011 Mitglied im Bundesvorstand der CDU.

Mitglied des Bundestages seit 1998; seit November 2005 Vorsitzender des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung, seit 28. Januar 2010 Vorsitzender des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat.
 

Veröffentlichungspflichtige Angaben

2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Anwalts- und Steuerkanzlei Throm, Hauser, Strobl,
von Berlichingen, Heilbronn,
Rechtsanwalt

3. Funktionen in Unternehmen

Beteiligungsgesellschaft der Stadt Heilbronn mbH, Heilbronn,
Mitglied des Aufsichtsrates

pro-PL GmbH, Heilbronn,
Mitglied des Beirates, ehrenamtlich (bis 17.02.2011)

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Kreissparkasse Heilbronn, Heilbronn,
Mitglied der Gewährträgerversammlung und des Verwaltungsrates

Regionalverband Heilbronn-Franken, Heilbronn,
Mitglied der Verbandsversammlung, ehrenamtlich

Stadt Heilbronn, Heilbronn,
Mitglied des Stadtrates, ehrenamtlich

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Heilbronner Bürgerstiftung, Heilbronn,
Mitglied des Stiftungsrates, ehrenamtlich

ProStuttgart21 e.V., Stuttgart,
Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich

  • Antworten bei abgeordnetenwatch.de
    • (...) Den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP im Ausschuss geht es stattdessen darum, eine Regelung für den Ablauf von Plenardebatten zu schaffen, die einerseits die Funktionsfähigkeit des Parlaments und andererseits das Rederecht jedes einzelnen Abgeordneten, egal welche Auffassung er vertritt, sicherstellt. (...)
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    • (...) Weil die Erteilung zusätzlicher Redezeiten in der Vergangenheit zu Streit geführt hat, wollen wir nun eine einheitliche Regelung treffen, nach der jedem Abgeordneten nach wie vor frei steht, zusätzliche Redezeit zu beantragen und der Bundestagspräsident nach wie vor über deren Zulassung entscheidet. Das Rederecht abweichender Kolleginnen und Kollegen wäre somit erstmals in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages abgesichert. (...)
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    • (...) Das Rederecht dieser Kolleginnen und Kollegen wäre somit erstmals in der Geschäftsordnung abgesichert. Von einer "Maulkorb"-Verordnung kann folglich keine Rede sein. (...)
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    • (...) Das Löschen der Tweets vom Politischen Aschermittwoch der Grünen war ein Schuldeingeständnis der Landesregierung - andernfalls hätte es für die Löschung schließlich keine Veranlassung gegeben. Ohne den vehementen Protest aus der Netzgemeinde, so ist jedenfalls zu vermuten, hätte die Landesregierung übrigens möglicherweise auch weiter von der Grünen-Veranstaltung getwittert. (...)
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    • (...) Nur nach diesem Rechtsstaats- und Fairness-Prinzip geht der Immunitätsausschuss vor, und deswegen blieb ihm auch im konkreten Fall keine andere Wahl, als mit den Stimmen aller im Ausschuss vertretenen Parteien (mit Ausnahme der "Linken") das von der Staatsanwaltschaft beantragte Ermittlungsverfahren gegen Herrn Leutert und Frau Lay zu genehmigen. Denn bei der von ihnen mit durchgeführten Blockade einer genehmigten Demonstration (die als solche ein Verfassungsgrundrecht aller Bürger ist) kann sehr wohl ein Rechtsverstoß vorliegen, unabhängig davon, was man von der Motivation der Demonstrierenden halten mag. (...)
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