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08.06.2011

Volker Kauder

Wir bringen Klarheit und bessere Planbarkeit in die Ausstiegsmodalitäten

Bericht des Fraktionsvorsitzenden




Der rot-grüne Ausstieg war in Wirklichkeit ein populistischer energiepolitischer Blindflug, kritisiert Volker Kauder in seinem Bericht an die Mitglieder der Fraktion: "Wir garantieren Reststrommengen und benennen zugleich ein konkretes Enddatum. Außerdem legen wir fest, wie und in welchem Umfang Ersatz aufzubauen ist."


Umbau der Energieversorgung geht ins parlamentarische Verfahren. Nach der Fukushima-Katastrophe haben wir einen gesellschaftlichen, technischen und politischen Dialog geführt, der sich als intensiv und gut strukturiert erwiesen hat. Im Ergebnis hat die Koalition beschlossen, bis Ende 2022 in Deutschland vollständig auf Kernenergie zu verzichten. Der Ausstieg erfolgt in Form eines geordneten Abschaltplans, bei dem jedem Kraftwerk gesetzlich ein Datum zugeordnet wird, an dem es spätestens vom Netz gehen muss.
 
Im Gegensatz zu Rot-Grün bringen wir Klarheit und bessere Planbarkeit in die Ausstiegsmodalitäten. SPD und Grüne hatten bei ihrem Ausstiegsbeschluss lediglich Reststrommengen definiert. Ein festes Ausstiegsdatum haben sie weder genannt noch gesetzlich geregelt. Damit lag es letztlich in der Hand der Betreiber, wann das letzte KKW vom Netz gegangen wäre. Entsprechend unsicher waren die Investitionsbedingungen für die erneuerbaren Energien, weil niemand wusste, bis wann welche Kernkraftstrommengen nun tatsächlich durch regenerative Quellen ersetzt werden mussten. Stattdessen wurden Subventionstatbestände erfunden, die in Teilen weit über den Bedarf hinausgingen. Außerdem hatte Rot-Grün in einem Nebenvertrag mit den Konzernen auf weitere Sicherheitsauflagen für die KKW verzichtet. Mit anderen Worten: Der rot-grüne Ausstieg war in Wirklichkeit ein populistischer energiepolitischer Blindflug. All das kann unsere Politik nicht sein. Wir garantieren Reststrommengen und benennen zugleich ein konkretes Enddatum. Außerdem legen wir fest, wie und in welchem Umfang Ersatz aufzubauen ist. Auch das unterscheidet uns von Rot-Grün.
 
Die Koalitionsfraktionen haben im Entscheidungsprozess der letzten beiden Monate mit der Bundesregierung eng und zielgerichtet zusammengearbeitet. Die Koalitionsarbeitsgruppe „Energie“ hat wesentlichen Anteil an dem umfassenden Gesetzespaket, das wir in dieser Woche einbringen. Im parlamentarischen Verfahren wird insbesondere das EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) seinen letzten Schliff bekommen.
 
Bundestag schaltet sich frühzeitig in europäische Beschlüsse ein. Die EU-Finanzminister wollen in der übernächsten Woche Entscheidungen zum intergouvernementalen Vertragsentwurf des Europäischen Stabilisierungsmechanismus (ESM) sowie zum griechischen Anpassungsprogramm einschließlich seiner weiteren Ausgestaltung treffen. Der ESM-Vertrag sowie die Ertüchtigung der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität sind sodann von den Staats- und Regierungschefs auf dem Gipfel vom 23./24. Juni 2011 zu billigen. Die europäischen Beschlüsse betreffen u.a. die Budgethoheit des Deutschen Bundestags und bedürfen seiner Unterstützung. Der Deutsche Bundestag wird daher in einer Debatte an diesem Freitag seine Position vor der europäischen Beschlussfassung deutlich machen.
 
Steuerdschungel wird gelichtet. Wir verabschieden in dieser Woche das Steuervereinfachungsgesetz 2011, das eine breitgefächerte Wirkung entfaltet. So reduziert sich der Bürokratieaufwand der Unternehmen jährlich um 4 Mrd. €. Bei Arbeitnehmern und Familien mit Kindern fallen neben Vereinfachungen auch unmittelbare steuerliche Entlastungen in Höhe von jährlich 590 Mio. € an. Mit der Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 920 € auf 1.000 € werden Belegsammlungen in größerem Umfang überflüssig und zusätzlich 550.000 Arbeitnehmer von Einzelnachweisen befreit. Bei der Beantragung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen entfällt bei volljährigen Kindern die Einkünfte- und Bezügegrenze. Vereinfacht werden auch die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten und die Berechnung der Entfernungspauschale. Beispiele für weitere Maßnahmen sind die reduzierten Veranlagungsarten für Eheleute oder die Möglichkeit zur gleichzeitigen Abgabe von Einkommensteuererklärungen für zwei Jahre.
 
Opfern von Unrecht in der Heimerziehung wirksam helfen. Zu oft haben Kinder und Jugendliche, die in der Nachkriegszeit in der Bundesrepublik Deutschland und in der DDR in Heimen aufgewachsen sind, viel Leid und Unrecht erlitten. Ganz überwiegend befanden sich diese Heime in kirchlicher und kommunaler Hand. Verantwortlich für die Einweisung und die Unterbringung waren die Jugendämter und die Landesjugendämter. Es gab Heime mit fürsorglicher Unterbringung, aber auch Heime, in denen Kindern und Jugendlichen systematisch Unrecht zugefügt wurde. In den sogenannten Jugendwerkhöfen der DDR waren Kinder und Jugendliche unter teilweise erschreckenden Bedingungen untergebracht. Kein ehemaliges Heimkind sah für sich die Möglichkeit, jemanden um Hilfe zu bitten oder sich bei einer Institution beschweren zu können. In der alten Bundesrepublik schied dies faktisch aus, in der DDR gab es nicht einmal die theoretische Möglichkeit.Kein ehemaliges Heimkind sah für sich die Möglichkeit, jemanden um Hilfe zu bitten oder sich bei einer Institution beschweren zu können. In der alten Bundesrepublik schied dies faktisch aus, in der DDR gab es nicht einmal die theoretische Möglichkeit.
 
Für die Anerkennung des Unrechts und Leids, das Kindern und Jugendlichen in Heimen widerfahren ist, setzt sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nachdrücklich ein und will für die Betroffenen eine Wiedergutmachung vorsehen. Maßgeblich haben wir uns deshalb für den interfraktionellen Antrag „Opfern von Unrecht und Misshandlungen in der Heimerziehung wirksam helfen“ eingesetzt, der in dieser Woche im Plenum des Deutschen Bundestages beraten wird. Mit diesem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, einen Vorschlag zur Umsetzung der Empfehlungen vorzulegen, die der Runde Tisch „Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“ im vergangenen Januar ausgesprochen hat. Zu den Empfehlungen gehören u.a. die Vereinfachung der Einsichtnahme der Betroffenen in ihre damaligen personenbezogenen Akten, die Einrichtung von Anlauf- und Beratungsstellen sowie finanzielle Maßnahmen zur Minderung noch vorhandener Folgen aus der Zeit der Heimunterbringung und zur wissenschaftlichen Aufarbeitung der Heimerziehung.
 
Das Schicksal der Kinder und Jugendlichen in Heimen der DDR war nicht Gegenstand der Beratungen der Runden Tisches, weil sich dessen Arbeit allein auf die Petitionen zum Schicksal ehemaliger Heimkinder in der alten Bundesrepublik bezog. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich jedoch erfolgreich dafür stark gemacht, auch für die ehemaligen Heimkinder in der DDR Hilfsangebote vorzusehen und diese an den Empfehlungen des Runden Tisches zu orientieren.
 
Wir bringen Klarheit und bessere Planbarkeit in die Ausstiegsmodalitäten