Ausführlich beraten worden ist die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in den letzten Monaten – und so konnten noch zahlreiche Verbesserungen gegenüber dem Kabinettsbeschluss vom März 2011 eingebracht werden.
Die Abschlussdebatte im Plenum
„Breitband für alle, und zwar schnell“
Bundestag verabschiedet TKG-Novelle – Verbesserungen für Investoren und Verbraucher
Günstigere Rahmenbedingungen für den Breitbandausbau und ein besserer Schutz für Verbraucher bei den Kommunikationsdienstleistungen – mit der TKG-Novelle, die am Donnerstag im Bundestag verabschiedet wurde, schlägt die christlich-liberale Koalition wichtige Pflöcke für Investoren und Bürger ein. Das Motto der Unionsfraktion laute: „Breitband für alle, und zwar schnell“, sagte ihr wirtschaftspolitischer Sprecher Joachim Pfeiffer.
Die neuen Regelungen sollen dazu beitragen, das ehrgeizige Ziel zu realisieren, bereits 2015, spätestens aber 2018, flächendeckend Breitband-Internet-Anschlüsse mit einer Bandbreite von 50 MBit/s zu haben. Deutschland ist auf dem besten Weg dieses Ziel zu erreichen: Waren Anfang 2009 nur fünf bis zehn Prozent der Haushalte mit 50 MBit/s-Anschlüssen versorgt, so sind es seit Mitte 2011 bereits über 40 Prozent.
In sechs Bundesländern wurden bereits mehr als 90 Prozent der sogenannten weißen Flecken beim Breitbandausbau durch Funktechnologie wie LTE geschlossen. Der Bevölkerung und den dort ansässigen Unternehmen stünden damit zukunftssichere Anschlüsse ans Internet zur Verfügung, erläuterte der CDU-Abgeordnete Andreas Lämmel.
Infrastrukturnachteile durch Internet ausgleichen
Kleine Gemeinden im ländlichen Raum dürften von der Versorgung mit schnellen Internetanschlüssen nicht abgeschnitten werden, forderte der CSU-Abgeordnete Georg Nüßlein. Nur so könnten Infrastrukturnachteile des ländlichen Raumes ausgeglichen werden. „Wenn wir staatliche Mittel für den Breitbandausbau bereitstellen, stellt jeder Investor sofort seine Tätigkeit ein“, kritisierte der CDU-Abgeordnete Thomas Jarzombek die Forderungen der Opposition nach einem verpflichtenden Universaldienst. Diese Forderungen seien inhaltlich „längst erfüllt“.
Die saarländische CDU-Abgeordnete Nadine Schön wies auf die zahlreichen Anstrengungen der Kommunen beim Breitbandausbau hin. Je nach den örtlichen Gegebenheiten bemühten sich Landräte und Bürgermeister um den richtigen Technologiemix, um möglichst schnell alle Einwohner zu versorgen.
Fraktionsübergreifender Konsens zur Netzneutralität
Beim Thema Netzneutralität gibt es fraktionsübergreifend einen Konsens, stellte Jarzombek klar. Alle Fraktionen wollten Netzneutralität im Internet. Mit einem neuen Paragrafen wird die Möglichkeit geschaffen, auf dem Wege einer Verordnung gemeinsam mit dem Bundesrat Netzneutralität zu sichern, sofern sie gefährdet sein sollte.
Hintergrund und Positionen
Breitband-Universaldienst
Universaldienstleistungen in der Telekommunikation sind ein Mindestangebot an Diensten für die Öffentlichkeit, für die eine bestimmte Qualität festgelegt ist und zu denen alle Endnutzer unabhängig von ihrem Wohn- oder Geschäftsort zu einem erschwinglichen Preis Zugang haben müssen und deren Erbringung für die Öffentlichkeit als Grundversorgung unabdingbar geworden ist.
Einen solchen Universaldienst gibt es in § 78 Abs. 2 TKG bereits bei einer Reihe von Telekommunikationsdienstleistungen, beispielsweise beim Anschluss an ein öffentliches Telefonnetz an einem festen Standort mit bestimmten Dienstmerkmalen, bei der Verfügbarkeit mindestens eines Teilnehmerverzeichnisses und Auskunftsdienstes oder der flächendeckenden Bereitstellung von Münz- und Kartentelefonen. Hierbei handelt es sich um Vorgaben des europäischen Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation.
Im Rahmen der TKG-Novelle erfolgt in § 78 Abs. 2 Nr. 1 TKG eine Ergänzung zugunsten eines Universaldienstes für die Datenkommunikation: Danach muss der Anschluss an ein öffentliches Telefonnetz an einem festen Standort nun auch die Datenkommunikation mit Übertragungsraten ermöglichen, die für einen funktionalen Internetzugang ausreichen. Der Deutsche Bundestag setzt damit eine Änderung der Vorgaben des europäischen Rechtsrahmens (Änderungsrichtlinie „Citizens Rights“) 1:1 um. Es erfolgt dabei also keine Festlegung einer bestimmten Bandbreite. Die Europäische Kommission arbeitet zurzeit an einer Empfehlung, die bei der Festlegung einer bestimmten Bandbreite zu beachten ist.
Die genaue Ausgestaltung und die Positionen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion beschreibt Georg Nüßlein, der Beauftragten für IT-, Kommunikations- und Postpolitik, bei
blogfraktion.de.
Netzneutralität
Das Telekommunikationsgesetz ist außerdem das erste Gesetz, in dem die Netzneutralität garantiert wird. Netzneutralität bezeichnet die gleichwertige Übertragung aller Daten im Internet durch die Netzanbieter („Provider“). Sie ist Grundlage für ein innovationsoffenes Netz, das allen Wettbewerbern die gleichen Ausgangschancen bietet und Transparenz und Höchstleistungen für alle Nutzer schafft.
§ 41a des TKG ermöglicht nun der Bundesregierung eine Rechtsverordnung zu erlassen, der Bundestag und Bundesrat zustimmen müssen, falls die Netzneutralität in Deutschland gefährdet ist oder die Europäische Union weitere Vorschriften verlangt – ausführlich
bloggt Thomas Jarzombek, einer der Netzpolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.