Der Bundestag ist - in seiner Funktion als Haushaltsgesetzgeber - in besonderer Weise gefordert, schreibt Volker Kauder in seinem Bericht an die Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Wenn es um den Einsatz der bewilligten Mittel für den Euro-Rettungsschirm geht, gilt es jetzt, der Bundesregierung den Rücken zu stärken. Mit der Beteiligung des Parlaments wird die Position Deutschlands für die Verhandlungen in Brüssel gestärkt.
In Europa mit parlamentarischer Rückenstärkung verhandeln. Nachdem wir in der vergangenen Woche beschlossen haben, welche Instrumente der europäische Rettungsschirm zur Erfüllung seiner Aufgaben nutzen kann, geht es in dieser Woche um die möglichst effektive Nutzung der zur Verfügung stehenden Mittel. Inzwischen liegen die Verhandlungseckpunkte für den Europäischen Rat vor, so dass wir im Anschluss an die Regierungserklärung der Bundeskanzlerin im Plenum des Deutschen Bundestages diskutieren und entscheiden können.
Als Haushaltsgesetzgeber ist der Deutsche Bundestag in ganz besonderer Weise gefordert, wenn es um den möglichst effizienten Einsatz der von ihm bewilligten Mittel geht. Wir wollen die Bundesregierung daher mit starker parlamentarischer Rückendeckung in die Verhandlungen nach Brüssel schicken. Die deutsche Position in Europa wird durch die Beteiligung des Bundestages nicht geschwächt, sondern gestärkt. Das letzte Gipfel-Wochenende ist der Beleg dafür. Mit dem Votum des Bundestages hat unsere Bundeskanzlerin viel erreicht. Und richtig ist: Durch Befassung und Beschluss des Bundestages stärken wir die demokratische Legitimation der Regierungsentscheidungen in Brüssel. Dabei ist klar, das Plenum des Deutschen Bundestages entscheidet nur in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen. Bei operativen Fragen ist der Haushaltsausschuss zuständig.
Neben der Ausschöpfung unserer Mitwirkungsrechte als Deutscher Bundestag ist es wichtig, dass wir uns in Europa mit jenen Parlamenten und Fraktionen koordinieren, die z. B. in Sachen Geldwertstabilität und Unabhängigkeit der Zentralbank so denken wie wir. Deswegen haben wir uns zu Beginn dieser Woche hier in Berlin mit unseren Freunden vom Parlamentsklub der Österreichischen Volkspartei (ÖVP) getroffen. Gemeinsam sind wir dagegen, dass der Rettungsschirm EFSF eine Banklizenz bekommt oder dass wir Schulden durch Eurobonds vergemeinschaften. Und gemeinsam sind wir für die Schaffung einer europäischen Finanzmarktsteuer mit Budget- und Lenkungsfunktion. In einem Satz: Wir wollen in die Stabilitätsunion und haben unsere Lösungsvorschläge dafür in einem gemeinsamen CDU/CSU-ÖVP-Papier festgehalten.
Neuausrichtung der Bundeswehr – Standortentscheidungen. In dieser Woche wird Bundesverteidigungsminister Thomas de Maizière die Entscheidung über die zukünftigen Standorte der Bundeswehr bekanntgeben. Damit gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zur Neuausrichtung der Bundeswehr. Nach der Aussetzung der Wehrpflicht und der Umstellung der Bundeswehr auf eine Freiwilligenarmee gilt es nun die Strukturen so anzupassen, dass wir unser Ziel einer effizienteren und schlagkräftigeren Bundeswehr erreichen. Dazu gehört die Verschlankung des Ministeriums ebenso wie die Konzentration der Standorte. Die Einzelheiten der Entscheidung werden in der Nacht zum Mittwoch zunächst den direkt Betroffenen bekanntgegeben. Am Mittwochvormittag wird der Deutsche Bundestag unterrichtet.
Bei dem jetzt anstehenden Reformschritt geht es darum, überschüssige Kapazitäten abzubauen. Zahlreiche Bundeswehrstandorte werden in den kommenden Jahren verkleinert und einige auch geschlossen werden. In die Entscheidung über die Aufgabe eines Standortes fließen zahlreiche Erwägungen mit ein. Angesichts der Bedeutung, die die Präsenz der Bundeswehr in einigen Teilen unseres Landes für die regionale Wirtschaft, aber auch für das gesellschaftliche Leben hat, wird sie nicht leichtfertig getroffen. Es ist aber wichtig, auch diesen Reformschritt entschlossen zu gehen, um die Bundeswehr ihren neuen Aufgaben anzupassen. Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion werden wir den Minister bei dieser größten Reform in der Geschichte der Bundeswehr geschlossen unterstützen.
Christlich-liberale Koalition entlastet Kommunen. Die Kommunen sind der vor Ort erlebbare Eckpfeiler unserer Demokratie. Damit sie ihre Aufgaben gut und nachhaltig erfüllen können, brauchen sie eine solide Finanzausstattung. Aus diesem Grund übernimmt der Bund schrittweise die Finanzierung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen, das wir in dieser Woche im Deutschen Bundestag verabschieden werden, legen wir dazu die Grundlage. Insbesondere jene Städte, Kreise und Gemeinden werden dauerhaft entlastet, die durch hohe Sozialausgaben unter besonders drängenden finanziellen Problemen leiden. Konkret sparen die Kommunen allein bis zum Jahr 2015 Kosten in Höhe von 12,2 Milliarden Euro. Ab 2014 werden die Grundsicherungskosten vollständig vom Bund getragen. Daraus ergibt sich eine jährliche Entlastung von voraussichtlich rund vier Milliarden Euro. Eine einseitige und dauerhafte Kommunalentlastung in dieser Größenordnung – ohne Übertragung neuer kostenträchtiger Aufgaben und sonstiger Ausgabepflichten – ist in der Geschichte der Bundesrepublik einmalig.
Mit unserer Entscheidung haben wir einen falschen Beschluss von Rot-Grün aus dem Jahr 2003 korrigiert. Damals war die Altersgrundsicherung ohne Ausgleich auf die Kommunen übertragen worden. Deren Kosten haben sich seither verdreifacht und betragen heute circa 3,9 Milliarden Euro jährlich.
50 Jahre Anwerbeabkommen mit der Türkei. ?Bundeskanzlerin Angela Merkel und der türkische Ministerpräsident Erdogan werden gemeinsam am 2. November in Berlin das 50. Jubiläum des Anwerbeabkommens mit der Türkei begehen. Infolge des Abkommens leben heute etwa drei Millionen Menschen türkischer Herkunft in Deutschland – viele von ihnen mittlerweile in der dritten und vierten Generation. Knapp die Hälfte besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit.
Bei Unterzeichnung des Abkommens am 30. Oktober 1961 in Bad Godesberg hatten Deutschland und die Türkei ganz unterschiedliche Interessen: Deutschland benötigte Arbeitskräfte für seine prosperierende Industrie, die Türkei erhoffte sich Deviseneinnahmen und – nach einer Rückkehr der Migranten in ihre Heimat – hochqualifizierte Arbeitskräfte für die nationale Wirtschaft. Doch was als Aufenthalt auf Zeit gedacht war, wurde für viele Menschen ein Bleiben für immer. Es dauerte nicht lange, bis die deutsche Wirtschaft darauf drängte, den Aufenthalt der türkischen Arbeitskräfte zu verlängern und von der ursprünglich zweijährigen Rotation Abstand zu nehmen. Verstärkt durch den Anwerbestopp ab 1973 holten viele ihre Angehörigen nach. Die Zugewanderten und ihre Familien sind Teil unserer Gesellschaft geworden und haben erheblich zum Wohlstand unseres Landes beigetragen. Allerdings wurden auch lange die Herausforderungen nicht richtig erkannt, die sich mit Integration verbinden. Fehlentwicklungen, wie hohe Arbeitslosigkeit unter den nachfolgenden Generationen, mangelnde Teilhabe an den Bildungsmöglichkeiten und hohe soziale Segregation in den Städten, wurde nicht entgegengewirkt.
Die unionsgeführte Bundesregierung hat deshalb mit dem Zuwanderungsgesetz im Jahr 2005 einen Perspektivwechsel eingeleitet, der mittlerweile breiter Konsens geworden ist. Heute herrscht Einigkeit darüber, dass bestimmte Normen eingehalten werden müssen, damit das Miteinander der Kulturen gelingt. Das Prinzip des Förderns und Forderns wurde verankert und gezielte Fördermaßnahmen, insbesondere beim Spracherwerb, etabliert. Auch die Türkei kann einen bedeutsamen Beitrag dazu leisten, dass sich unsere Bürger türkischer Herkunft mit Deutschland identifizieren und in diesem Land ihre Heimat erkennen. Sie sollte sie zu einem selbstbestimmten Leben in Deutschland ermutigen.