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10.11.2011
Radaropfern soll unbürokratisch geholfen werden
Bundestag fordert Regierung zur Einrichtung einer Stiftung auf
Für die Radaropfer der Bundeswehr und der früheren Nationalen Volksarmee (NVA) der DDR soll eine Stiftung eingerichtet werden. Eine entsprechende Aufforderung richtete der Bundestag am Freitag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen an die Bundesregierung. Mit Geld aus der Stiftung sollen Härtefälle abgemildert werden, die von den starren Regeln des Versorgungsrechts bisher nicht aufgefangen wurden. Die Stiftung soll anfangs mit einem Kapital von sieben Millionen Euro ausgestattet werden.
Die Fraktionen fordern die Bundesregierung auf zu prüfen, ob eine Stiftung oder ein Fonds eingerichtet werden kann, damit den Opfern unbürokratisch geholfen werden kann. Zugleich soll ausgelotet werden, ob eine Beteiligung der Gerätehersteller an einer solchen Stiftung möglich ist. Darüber wird erwogen, nochmals ein Expertengremium einzuberufen, das einzelne Krankheitsbilder – beispielsweise gutartige Tumore und chronisch lymphatische Leukämie – sowie die Belastung der Mitarbeiter durch radioaktive Leuchtfarbe bewerten soll.
Radarkommission stellte Kriterienkatalog auf
Ohne ihr Wissen waren Angehörige der Bundeswehr und der NVA bis in die 1980er Jahre mit ionisierender Strahlung belastet gewesen und hatten gesundheitsschädliche Partikel aufgenommen. Um die Entschädigungsmöglichkeiten für die Betroffenen zu verbessern, hat das Verteidigungsministerium im Jahre 2002 eine Radarkommission eingesetzt. Diese stellte einen Kriterienkatalog auf, nach dem entschieden werden konnte, welche Erkrankungen wahrscheinlich auf Strahleneinwirkung zurückzuführen sind. Seither wurden 2.316 Anträge gestellt (2.136 von Soldaten, 23 von Beamten und 157 von Arbeitnehmern), von denen insgesamt 625 oder 27 Prozent akzeptiert wurden. 1.541 Anträge wurden abgelehnt, 40 Anträge wurden zurückgezogen. Die hohe Zahl der Bewilligungen belegt den politischen Willen, den Radaropfern zu helfen.