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01.12.2011
Organspende geht alle an
Gruppenantrag für eine Entscheidungslösung aus der Mitte des Parlaments heraus
Organspende geht uns alle an. Jeder sollte sich wenigstens einmal in seinem Leben mit diesem Thema beschäftigen und für sich eine Entscheidung treffen. Denn keiner kann vorhersehen, ob er nicht selbst einmal in die Situation kommt, ein Organ zu benötigen oder als Spender gefragt zu sein. Der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Volker Kauder und sein SPD-Amtskollege Frank Steinmeier haben deshalb die Initiative für eine Entscheidungslösung ergriffen, die über die heute geltende Zustimmungslösung hinausgeht. In der vergangenen Woche einigten sich beide mit den Fraktionsvorsitzenden von FDP, Grünen und Linken auf einen gemeinsamen Gruppenantrag.
Angesichts der Bedeutung des Themas ist es wichtig, dass der Antrag aus der Mitte des Parlamentes heraus kommt. Einen Fraktionszwang wird es nicht geben, da es sich um eine Gewissensentscheidung handelt. Aus der Unionsfraktion etwa will sich der stellvertretende Vorsitzende Johannes Singhammer dem Gruppenantrag nicht anschließen. Er zweifelt an der Definition des Hirntodes, der als entscheidende Voraussetzung für eine Organspende gilt. Ziel der fraktionsübergreifenden Initiative ist es, den Gesetzentwurf für den Gruppenantrag bis Ende des Jahres fertigzustellen und anschließend das Mitzeichnungsverfahren zu beginnen.
Vermerk auf der Versichertenkarte
Mindestens einmal in ihrem Leben sollen die Bürger mit dem Thema Organspende konfrontiert und um eine eine Entscheidung gebeten werden. Wenn diese Entscheidung getroffen ist, soll sie – egal, wie sie ausfällt – so dokumentiert werden, so dass sie im Fall des Falles auch auffindbar ist. Hierfür bietet sich neben dem Spenderausweis in Zukunft auch die elektronische Krankenversicherungskarte an. Es muss aber auch weiterhin möglich sein, gar keine Entscheidung zu treffen. Denn nicht jeder kann oder will eine Entscheidung zur Organspende treffen. In diesem Fall bleibt es bei der heutigen Situation, dass im Zweifelsfall die Angehörigen befragt werden müssen. Zwang oder gar Sanktionen wird es aber keinesfalls geben.
Die maßgebliche Änderung gegenüber der aktuellen erweiterten Zustimmungslösung ist, dass verbindlich auch ein klares „Nein“ dokumentiert wird. In diesen Fällen werden auch die Angehörigen nicht mehr befragt. Damit ist gewährleistet, dass auch Personen, die die Organspende zum Beispiel wegen Bedenken hinsichtlich des Hirntods ablehnen, Berücksichtigung finden.
Organtransplantation in der Medizin gang und gäbe
Seit der ersten erfolgreichen Nierentransplantation in Deutschland 1963 hat sich die Transplantationsmedizin zu einem festen Bestandteil medizinischer Behandlungen entwickelt. Mit Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes (TPG) am 1. Dezember 1997 wurde die in Deutschland lange Zeit herrschende Rechtsunsicherheit zwar beendet. Doch schon damals gab es zu wenig Spenderorgane und Wartelisten. Dieses Missverhältnis hat sich bis heute eher verschlechtert als verbessert.
Auf der Warteliste der europäischen Verteilungsorganisation Eurotransplant stehen derzeit rund 12.000 Patientinnen und Patienten aus Deutschland. Täglich sterben drei von ihnen, da es kein geeignetes Spenderorgan für sie gibt. Dies steht in einem deutlichen Widerspruch zur grundsätzlichen Bereitschaft der Menschen, ihre Organe nach dem Tod anderen zu Verfügung zu stellen: Sie liegt laut Umfragen bei über 70 Prozent. Einen Organspendeausweis, der diesen Willen dokumentiert, haben aber lediglich etwa 16 Prozent der Bürger ausgefüllt. Liegt kein Organspendeausweis vor, befinden sich die Angehörigen im Fall der Fälle in der schwierigen Lage, im Sinn des Betroffenen entscheiden zu müssen.