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18.10.2011

Volker Kauder

Internationale Maßnahmen zur Finanzmarktregulierung treffen

Bericht des Fraktionsvorsitzenden




Finanzmärkte und deren Akteure und Produkte dürfen nicht ohne angemessene Regulierung und Aufsicht sein, schreibt Volker Kauder in seinem Bericht an die Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Mit dem Restrukturierungsgesetz, der geplanten Bankenabgabe und dem Verbot von Leerverkäufen wurden erste Maßnahmen getroffen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird die Bundesregierung auch weiterhin bei der effektiven Regulierung der Finanzmärkte unterstützen.


Sichere Rohstoffversorgung für Wachstum und Arbeitsplätze. Als wichtige Industrienation zählt unser Land zu den größten Rohstoffkonsumenten der Welt. Wir brauchen Versorgungssicherheit, um Arbeitsplätze und Wachstum bei uns zu sichern. Es war die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die dieses für die Zukunft unseres Landes wichtige Thema auf die politische Tagesordnung gesetzt hat, als wir 2010 unsere Rohstoffstrategie vorgelegt haben.

Der weltweit steigende Bedarf an Rohstoffen sowie die zum Teil starke Abhängigkeit von nur wenigen Abbau-Regionen und -Unternehmen zeigen, dass der Zugang zu Rohstoffen nicht allein von technologischen Möglichkeiten abhängt, sondern auch von den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen. Mit ihrer Rohstoffpolitik sichert die Bundesregierung eine verlässliche, international wettbewerbsfähige Rohstoffversorgung. Die Politik flankiert die Aktivitäten der deutschen Wirtschaft. Unsere Ziele sind klar: Es geht darum, Wettbewerbsverzerrungen zu bekämpfen, aber auch darum, unsere Abhängigkeit durch Diversifizierung, Recycling und mehr Rohstoffeffizienz zu reduzieren. Durch unsere Rohstoffaußenpolitik wollen wir erreichen, dass Produzentenländer und Verbraucherländer auf der Basis von Markt und Wettbewerb einen fairen Interessenausgleich finden.

In dieser Woche werden wir im Deutschen Bundestag über die Rohstoffpolitik unseres Landes beraten. In der nächsten Woche laden wir darüber hinaus zu einem Kongress ein, um zu erörtern, wie die sichere Rohstoffversorgung als Querschnittsaufgabe der Außen-, Wirtschafts- und Entwicklungspolitik organisiert werden kann. Unsere Bundeskanzlerin wird in einer Grundsatzrede die Strategie der Bundesregierung erläutern.

 

Vereinbarkeit von Beruf und Pflege. CDU und CSU setzen sich mit Nachdruck für die Familien in unserem Land ein. Gleich zu Beginn der Wahlperiode haben wir durch eine deutliche Erhöhung des Kindergeldes und der Kinderfreibeträge ihre finanzielle Situation gestärkt. Mit dem Ausbau der Kindertagesbetreuung unterstützen wir berufstätige Eltern. In dieser Woche werden wir im Deutschen Bundestag mit der „Familienpflegezeit“ ein weiteres Gesetz zur Stärkung der Familie verabschieden. Erwerbstätigen soll es ermöglicht werden, ohne große finanzielle Einbußen ihre Arbeitszeit zu verringern, um Zeit für die Pflege von Angehörigen zu haben. Dabei ist es uns gelungen, ein modernes Modell zu entwickeln, von dem alle profitieren: die Pflegenden und ihre pflegebedürftigen Angehörigen sowie die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber – und das Ganze ohne Milliardenausgaben und ohne einen ungedeckten Scheck auf die Zukunft unserer Kinder.

Im Einzelnen sieht das Familienpflegezeitgesetz vor, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 50 Prozent reduzieren können, wenn sie einen Angehörigen pflegen – und das bei einem Gehalt von in diesem Fall 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Zum Ausgleich müssen sie später wieder voll arbeiten, bekommen in diesem Fall aber weiterhin nur 75 Prozent des Gehalts – so lange, bis das Zeitkonto ausgeglichen ist. Um die Risiken einer Berufs- und Erwerbsunfähigkeit gerade für kleinere und mittlere Unternehmen zu minimieren, muss jeder Beschäftigte in der Familienpflegezeit eine entsprechende Versicherung abschließen. Die Prämien sind sehr gering. Damit durch die Lohnaufstockung für die Arbeitgeber keine Belastungen durch eine familienbewusste Arbeitsgestaltung entstehen, können sie zudem beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ein zinsloses Darlehen im Umfang der Lohnaufstockung beantragen.

 

Deutschland Vorreiter bei der Finanzmarktregulierung. Zu den Lehren der Finanzmarkt- und der europäischen Staatsschuldenkrise gehört es, dass kein Finanzmarkt, kein Finanzmarktakteur und kein Finanzmarktprodukt ohne angemessene Regulierung und Aufsicht sein darf. Wir in Deutschland haben unseren nationalen Regulierungsrahmen bereits ein gutes Stück gestrafft. Unter den zahlreichen Maßnahmen sind nachfolgende Beispiele hervorzuheben: Aufgrund des Restrukturierungsgesetzes können deutsche Banken nicht mehr auf die Rettung durch den Steuerzahler vertrauen; über die Bankenabgabe wird die Finanzwirtschaft erstmals für die Kosten zur Krisenbewältigung herangezogen; ungedeckte Leerverkäufe sind seit Sommer 2010 generell verboten; die Bankenaufsicht hat stärkere Eingriffsrechte; Verbraucher müssen mit verständlicheren Informationen über Finanzprodukten aufgeklärt werden; Vertriebspersonal wird stärker beaufsichtigt.

Weitere Maßnahmen müssen jetzt vor allem auch auf internationaler Ebene durchgesetzt werden. Analog zum deutschen Restrukturierungsgesetz muss vor allem ein Instrumentarium entwickelt werden, das die Stabilität global systemrelevanter Institute stärkt und für den Krisenfall ihre geordnete – auch grenzüberschreitende – Restrukturierung oder Abwicklung ermöglicht. Überdies müssen die neuen Eigenkapital- und Liquiditätsstandards für Banken gemäß dem sogenannten Basel III-Abkommen weltweit umgesetzt werden. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt die Bundesregierung, bei der effektiven Regulierung der Finanzmärkte weiterhin konsequent und mit Augenmaß vorzugehen und dauerhaft für ein stabileres und widerstandsfähigeres Finanzsystem zu sorgen. Die Einhaltung bereits beschlossener Reformen muss überwacht und im Hinblick auf die Regulierungsziele regelmäßig überprüft werden.

Internationale Maßnahmen zur Finanzmarktregulierung treffen