Bereits drei wichtige Gesetzespakete haben CDU, CSU und FDP verabschiedet, die unser im internationalen Vergleich besonders leistungsfähiges System zukunftsfähiger machen – dringend notwendig angesichts des demographischen Wandels und kostenintensiven medizinischen Fortschritts, der in Deutschland weiterhin jedem zugänglich sein soll.
Mit dem
GKV-Versorgungsstrukturgesetz, der Anfang Dezember 2011 verabschiedet wurde, soll in erster Linie die ambulante ärztliche Versorgung in ländlichen Regionen deutlich verbessert werden. Denn die medizinische Unterversorgung auf dem Land droht zu einem Standortnachteil der betroffenen Regionen werden.
Mit einem Katalog von Anreizen und finanziellen Unterstützungen soll die Landflucht der Ärzte gestoppt werden. So werden Landärzte von Vergütungsbegrenzungen ausgenommen. Sie können Preiszuschläge für ihre Leistungen erhalten und von den Kassenärztlichen Vereinigungen über einen Strukturfonds gefördert werden. Wenn sich junge Ärzte in einer ländlichen Region niederlassen, sollen sie dies nicht als unabänderliche Lebensentscheidung empfinden. Deshalb sollen diese Ärzte später bei der Nachbesetzung von Arztsitzen in überversorgten Bereichen, also vorwiegend in Städten, besonders berücksichtigt werden.
Um die medizinische Unterversorgung auf dem Land abzubauen, sollen darüber hinaus die Länder mehr Mitwirkungsrechte bei der Bedarfsplanung erhalten. Über die Verteilung der ambulanten ärztlichen Honorare sollen künftig wieder mehr als bisher die Kassenärztlichen Vereinigungen vor Ort entscheiden. So werden die regionalen Gestaltungsspielräume verbessert.
Viele bisher stationär erbrachte Behandlungen sollen künftig von ambulanten Fachärzten vorgenommen werden können. Denn die strikte Trennung von ambulanter und stationärer Versorgung scheint angesichts des medizinischen Fortschritts nicht mehr zeitgemäß. Der Ausbau der Telemedizin im ländlichen Raum wird durch eine bessere Vergütung gefördert.
Im November 2010 beschloss der Bundestag das
GKV-Finanzierungsgesetz. Es bringt mehr Wettbewerb und Effizienz in das System der gesetzlichen Krankenversicherungen und stabilisiert ihre Finanzierung langfristig – und das ohne Einschränkungen für die Versicherten.
Kernbestandteil ist die Weiterentwicklung des Zusatzbeitrages, den die Kassen direkt vom Versicherten einziehen, wenn sie dies für notwendig erachten. Bereits 2010 haben Tausende von Bürgern deshalb ihre Kasse gewechselt. Dieser Zwang, besser zu wirtschaften, hat bereits viel Bewegung in die deutsche Landschaft der GKV gebracht.
Bürger mit weniger Einkommen bekommen einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag aus Steuermitteln erstattet. Der Sozialausgleich erfolgt damit nicht mehr nur über die Gemeinschaft der gesetzlich Versicherten, seine Lasten werden vielmehr breiter und gerechter auf die Schultern aller Steuerzahlern Deutschlands verteilt. Gleichzeitig werden die Arbeitgeber nicht mehr belastet.
Die Arzneimittelausgaben der GKV sind allein im Jahr 2009 um insgesamt 1,5 Milliarden Euro gestiegen. Um dieser ernster Herausforderung zu begegnen, hat die christlich-liberale Koalition den Arzneimittelmarkt mit dem
Arzneimittelneuordnungsgesetz wesentlich effizienter gestaltet. Es wurde ebenfalls im November 2010 verabschiedet.
Dabei werden den Patienten weiterhin alle innovativen Medikamente sofort nach deren Markteinführung von der GKV erstattet – nur müssen pharmazeutische Unternehmen einen Nachweis dafür bringen, dass ein Zusatznutzen gegenüber bereits verkäuflichen Medikamenten besteht. Ist dies nicht der Fall, übersteigt dessen Preis nicht den der bereits im Markt befindlichen Produkte. Wird ein Zusatznutzen festgestellt, verhandeln Unternehmen und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen einen GKV-Erstattungsbetrag. Falls keine Einigung erfolgt, entscheidet eine Schiedsstelle. Unternehmen können also nicht mehr einfach selbst einen Preis festsetzen.
Mehr gefördert wird auch eine unabhängige Verbraucher- und Patientenberatung.
Zu Beginn 2012 als nächster Baustein der christlich-liberalen Gesundheitspolitik erstmals ein
Patientenrechtegesetz vorgelegt werden, um das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt auf ein abgesichertes und modernes Fundament zu stellen. Aktuelles dazu beim
Patientenbeauftragten der Bundesregierung.