Die EU hat keine Finanzierungsprobleme, schreibt Volker Kauder in seinem Bericht an die Mitglieder der Fraktion. Es ist nicht nötig, mehr Geld auszugeben, allerdings müsse es sinnvoll eingesetzt werden, sagt der Fraktionsvorsitzende mit Blick auf den EU-Finanzrahmen 2014 bis 2020.
Stuttgart 21 - Die Grünen sind am Volk gescheitert. Die Gegner des Projekts Stuttgart 21, vor allem die Grünen, haben bei der Volksabstimmung in Baden-Württemberg am vergangenen Sonntag eine herbe Niederlage erlitten. Mit 58,8% stimmte eine sehr deutliche Mehrheit für das Infrastrukturprojekt, während 41,2% sich dagegen aussprachen. Auch in der Landeshauptstadt Stuttgart konnten die Projektgegner keine Mehrheit erreichen. Dort stimmten 52,9% für den Weiterbau und 47,1% für den Ausstieg.
Der Ausgang des Volksentscheides ist ein ermutigendes Signal und ein guter Tag für Baden-Württemberg und darüber hinaus. Er macht deutlich, dass die Bürger für große, moderne Infrastrukturprojekte zu gewinnen sind. Die Wirtschaft unseres Landes ruht auf einer starken industriellen Basis, die ohne eine gut ausgebaute Infrastruktur undenkbar ist. Infrastrukturprojekte bedeuten Wohlstand. Sie dürfen nicht dem kurzfristigen parteipolitischen Vorteil geopfert werden, wie die Grünen dies versucht haben, als sie vor der Landtagswahl aus den Protesten parteipolitischen Nutzen zogen und den Stuttgart-21-Gegnern versprachen, im Falle eines Wahlerfolgs den Bau des modernen Tiefbahnhofs zu verhindern.
Der Volksentscheid hat deutlich gemacht, dass die „gefühlte Mehrheit“, auf die die Grünen in ihrem Protest gegen das Projekt verwiesen, eben nur eines war: „gefühlt“. Die selbsternannten „Sprecher aller Bürger“, so zeigt das Ergebnis, vertreten oftmals nur ihre eigenen Interessen, nicht aber das Gemeinwohl. Wir erwarten nun, dass die Landesregierung ihrer Projektförderpflicht nachkommt und den Bau des modernen Tiefbahnhofs sicherstellt.
Kundus-Untersuchungsausschuss: Abschluss nach intensiver Prüfung. In dieser Woche wird der Abschlussbericht des Kundus-Untersuchungsausschusses im Plenum diskutiert. Damit endet die parlamentarische Aufarbeitung des Luftschlags gegen die von den Taliban entführten zwei Tanklastzüge. Die Bundeskanzlerin hat damals im Namen der Bundesrepublik Deutschland den Angehörigen der zivilen Opfern ihr Bedauern und unsere Anteilnahme ausgedrückt und zudem finanzielle Entschädigungen zugesagt, die auch erfolgt sind.
Während seiner insgesamt fast zweijährigen Tätigkeit hat der Ausschuss die Umstände des Luftschlags gründlich untersucht. Die Union hat diese Aufklärung aus ganzer Kraft unterstützt und vorangetrieben, weil hohe Transparenz und intensive Überprüfung des Einsatzes vor Ort wichtige Voraussetzungen für den Erfolg in Afghanistan sind und bleiben.
Wir haben uns dabei vehement und erfolgreich allen parteipolitischen Versuchen widersetzt, den Untersuchungsausschuss zu einem innenpolitischen Kampfmittel zu machen. Damit konnten wir Schaden von der Bundeswehr und unserem Verhältnis zur NATO abwenden. Die Union bleibt die stärkste Stütze der Soldatinnen und Soldaten im Einsatz – ihnen gilt unser Dank, unser Respekt für ihre gefährliche und verantwortungsvolle Aufgaben sowie unsere politische Unterstützung.
Der Untersuchungsausschuss hat nach eingehender Prüfung konkrete Verbesserungen angemahnt, die vom Bundesverteidigungsminister bereits unmittelbar nach dem Luftschlag angegangen worden sind. Dies betrifft vor allem die interne Kommunikation, die Ausgestaltung von Leitlinien sowie die Informationsgewinnung. Das Ergebnis der Aufarbeitung belegt: Die Bundeswehr ist eine verantwortungsbewusste Armee, die auch beim Einsatzes militärischer Gewalt höchste Maßstäbe zum Schutz von Zivilisten anlegt.
EU-Haushalt reformieren und dadurch Wettbewerbsfähigkeit steigern. Wir stehen vor einer wichtigen Weichenstellung für die Zukunft Europas. Ende Juni hat die Europäische Kommission ihre Vorschläge für den nächsten Finanzrahmen der Europäischen Union von 2014 bis 2020 vorgelegt. Mit einem entsprechenden Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, sich in den anstehenden Verhandlungen gerade wegen der Schuldenkrise in einigen Mitgliedsländern für eine wirksame Begrenzung der EU-Ausgaben und eine transparente sowie nachvollziehbare Haushaltsstruktur einzusetzen.
Die Europäische Union hat kein Finanzierungsproblem. Wir müssen in der EU nicht mehr ausgeben, sondern das Geld sinnvoll ausgeben. Straßen, die mit EU-Fördermitteln gebaut werden, aber ins Nichts führen, sind überflüssig. Die Förderung der Werbung etwa für Blumenzwiebeln ebenfalls. Stattdessen muss vor dem Hintergrund des Aufstiegs großer Staaten wie China, Indien aber auch Brasiliens und der Asean-Staatengruppe in die Bereiche investiert werden, die Europas wirtschaftliche Prosperität und Wettbewerbsfähigkeit verbessern.
Wir wollen mehr Transparenz und bessere Haushaltskontrollen und lehnen weitere Nebenhaushalte außerhalb des EU-Haushalts ab. Eine lückenlose Offenlegung und Kontrolle der EU-Ausgaben ist unverzichtbar. Bestehende Prüfungslücken bei der Verwendung von EU-Geldern müssen geschlossen werden. Wir erwarten weiterhin, dass Lösungen für die erheblichen ausstehenden finanziellen Verpflichtungen (RAL) der EU gefunden werden.
Das bisherige System der europäischen Agenturen und sonstiger Verwaltungsstellen muss in Zukunft einer echten Effizienz- und Erfolgskontrolle unterworfen werden. Luft für Einsparungen gibt es unserer Auffassung nach auch im Bereich EU-Personal.
Der neue Finanzrahmen gibt Europa die Chance, deutlich besser als in der Vergangenheit zu wirtschaften, und mit einem effizienteren und transparenteren Mitteleinsatz mehr für seine Bürger zu erreichen. Diese Gelegenheit müssen wir gerade in der Krise nutzten.
Mit neuem Verbraucherinformationsgesetz auf dem richtigen Weg. Die Bürger werden künftig schneller, kostengünstiger und unbürokratischer Verbraucherinformationen von Behörden erhalten können. So werden formlose Anfragen per Email oder Telefon möglich. Kosten für die anfragenden Bürger werden nur bei sehr hohem Arbeitsaufwand der Behörden entstehen. Weiterhin wird der Anwendungsbereich des Gesetzes ausgeweitet. Verbraucher können dann auch Auskünfte über Spielzeug, Haushaltsgeräte und Heimwerker-Artikel einholen.
Mit dem Gesetzentwurf werden außerdem weitere Konsequenzen aus den Dioxinfunden Anfang 2011 gezogen. Es wird eine Veröffentlichungspflicht bei Rechtsverstößen sowie bei schwerwiegenden Gesundheitsgefährdungen und Verstößen gegen Hygiene- und Täuschungsvorschriften eingeführt. Das erhöht die Transparenz und ermöglicht ein schnelleres Handeln im Krisenfall.