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27.09.2011

Volker Kauder

Es gibt keinen Automatismus

Bericht des Fraktionsvorsitzenden




Der Deutsche Bundestag sichert sich umfangreiche Rechte bei der Ausgestaltung des Euro-Rettungsschirms. "Ohne Zustimmung des Deutschen Bundestages erfolgen keine Zahlungen. Es gibt keinen Automatismus", schreibt Fraktionsvorsitzender Volker Kauder in seinem Bericht an die Mitglieder der Fraktion.


Euro-Rettungsschirm ertüchtigen, Parlamentsrechte stärken. In dieser Woche steht die entscheidende Abstimmung über die Ertüchtigung des sog. Euro-Rettungsschirms an. Es geht nicht um die Frage, ob Griechenland eine weitere Hilfstranche ausgezahlt bekommt. Es geht auch nicht um die Einrichtung eines dauerhaften Stabilisierungsmechanismus. Es geht vielmehr darum, dass wir einen besseren Schutz gegen das Übergreifen der Verschuldungskrise auf die Finanz- und Realwirtschaft errichten. Mit der Ertüchtigung des Rettungsschirms gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt, um Ansteckungseffekte in der Währungsunion gezielt bekämpfen zu können. Wir verschaffen dem Deutschen Bundestag weitreichende Befugnisse, um die finanzielle Kontrolle zu intensivieren und die demokratische Legitimität der Rettungsmaßnahmen zu verbreitern. Künftig gilt:

Der Deutsche Bundestag muss Anträgen auf Notmaßnahmen, Änderungen an mit den Schuldnerländern getroffenen Vereinbarungen sowie Anpassungen am Rettungsschirm zustimmen. Für Fälle besonderer Eilbedürftigkeit oder Vertraulichkeit wird ein eigens gewähltes Gremium aus Mitgliedern des Haushaltsausschusses eingerichtet. Damit steht fest: Ohne Zustimmung des Deutschen Bundestages erfolgen keine Zahlungen. Es gibt keinen Automatismus.

Durch die Aufstockung des deutschen Haftungsanteils von 123 auf rd. 211 Milliarden Euro sichern wir die Spitzenbonität des Rettungsschirms. Das macht die Finanzierung von Hilfsmaßnahmen leichter und kostengünstiger. Außerdem steht die Spitzenbonität für die Zuverlässigkeit und Solidität der Währungsunion. Auch die anderen Euroländer sind bereit, dazu ihren nationalen Bürgschaftsrahmen aufzustocken.

Außerdem wird nun auch ein Bankenrettungsschirm aufgespannt, der wie eine Brandmauer zwischen überschuldeten Staaten und der Finanzwirtschaft wirkt. Damit können künftig strauchelnde Finanzinstitute mit frischem Kapital stabilisiert werden – wie wir es in Deutschland bereits mit dem Bankenrettungsfonds erfolgreich durchgeführt haben. Dieses neue europäische Instrument hilft Ansteckungsgefahren bis hin in die Realwirtschaft zu bannen. Damit schützen wir auch unsere exportorientierte Wirtschaft.

Zur Ertüchtigung des Rettungsschirms gehört überdies das neue Instrument der Kreditlinien. Die Schuldnerländer werden damit in die Lage versetzt, am freien Kapitalmarkt doch noch Kredit zu erhalten, so dass keine effektiven Hilfsmittel erforderlich werden. Der Internationale Währungsfonds IWF hat mit dieser Form des „Dispokredits“ gute Erfahrungen gemacht.

Für Ausnahmefälle sollen auch Aufkäufe von Staatstiteln durch den Rettungsschirm am Primär- und Sekundärmarkt möglich sein. Damit kann übermäßiger Preisdruck an den Märkten abgeschwächt werden. Auch können so Finanzinvestoren an Kursverlusten unmittelbar beteiligt werden. Vor allem aber entlasten wir damit die Europäische Zentralbank, die bislang allein Staatstitel am Sekundärmarkt aufkauft, um Preisverzerrungen zu vermeiden und die Währungsunion vor Spekulation zu schützen. Mit all diesen Maßnahmen geht es um den Schutz unserer Wirtschaft und Währung.

 

Beeindruckende Rede des Papstes. Papst Benedikt XVI. hat am vergangenen Donnerstag im Deutschen Bundestag eine historische Rede gehalten, in der er über die Grundlagen des freiheitlichen Rechtsstaates gesprochen hat. In seiner Rede warnte er vor den Folgen einer „Vernunft“, die in der Natur lediglich eine Kette von Ursachen und Wirkungen erkennt. Der Papst hat daran erinnert, dass die Idee der Menschenrechte, die Erkenntnis der Unantastbarkeit der Menschenwürde, das Wissen um die Gleichheit aller Menschen vor dem Recht und die Verantwortung der Menschen für ihr Handeln aus dem Glauben an einen Schöpfergott entwickelt worden sind.

Diese Kopplung ist unverzichtbar und als Union sind wir uns dieser Grundlage bewusst. Der geistige Fixpunkt unseres Handelns ist und bleibt das christliche Menschenbild. Seinen Werten sind wir in unserem politischen Handeln verpflichtet. Und doch war es gut, dass Benedikt XVI. die Politik insgesamt daran erinnert hat, dass das Wissen um die christlichen Wurzeln unserer Werte unser gemeinsames kulturelles Gedächtnis bildet. Es zu ignorieren oder als bloße Vergangenheit zu betrachten, wäre eine Amputation unserer Kultur. Unter dieser großen Überschrift hat Benedikt XVI. uns eindringlich darauf hingewiesen, dass wir für das Recht auf Leben und den Schutz der menschlichen Würde eintreten müssen.

Es war eine eindringliche und große Rede des Papstes. Die Abgeordneten, die ihr fern geblieben sind, hätten sie lieber anhören sollen. Wer sie verfolgt hat, wird den Boykott von Teilen der Grünen, der SPD und den meisten Linken als das empfinden, was er war: kleingeistig.

 

Verfassungsfestes Wahlrecht auf bewährter Grundlage. Die Koalition stellt sicher, dass die nächste Wahl zum Deutschen Bundestag auf einer verfassungskonformen Grundlage erfolgen wird. Das Bundesverfassungsgericht hatte den mathematischen Effekt des sog. negativen Stimmengewichts verworfen. Dieses hatte in der Vergangenheit dazu geführt, dass ein Mehr an Zweitstimmen für eine Partei dazu führen konnte, dass diese im Ergebnis weniger Sitze erhält. Mit der Abschaffung der Landeslistenverbindung wird dieser Effekt ausgeräumt. Zudem erreichen wir mit unserem Gesetz eine tendenzielle Reduzierung der Überhangmandate. Die bewährte Struktur unseres personalisierten Verhältniswahlrechts mit der eigenständigen Bedeutung von Erst- und Zweitstimme bleibt dagegen erhalten.

Einer Änderung des Wahlrechts im Konsens hat sich die Opposition verweigert. Sie will den Kernbestand unseres bewährten Wahlrechtes auf den Kopf stellen und schlägt Regelungen vor, die zu gravierenden Verfassungsproblemen führen würden oder aber das Problem des sog. negativen Stimmrechts erst gar nicht angehen. Und das mit dem ausschließlichen Ziel, zukünftige Wahlergebnisse zu ihren Gunsten zu verändern. Das machen wir nicht mit. Unser bewährtes Wahlrecht darf nicht einzelnen Parteieninteressen geopfert werden. Unser Wahlsystem hat seit der ersten Bundestagswahl im Jahre 1949 mit den im Laufe der Zeit erfolgten Veränderungen zu einer im Wesentlichen proportionalen Sitzverteilung, zu stabilen Regierungen und zum Einzug neuer Parteien ins Parlament geführt. Es gewährleistet also einen handlungsfähigen sowie stabilen Deutschen Bundestag und stellt einen fairen Interessenausgleich der großen und kleinen Parteien dar. Daran halten wir fest.

 

50 Jahre Entwicklungszusammenarbeit – im Dienste der Menschen. In dieser Woche ziehen wir Bilanz über 50 Jahre Entwicklungszusammenarbeit. Im November 1961 wurde von der von Konrad Adenauer geführten Bundesregierung das Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit gegründet. Dieses Jubiläum ist Anlass, in einer Debatte im Deutschen Bundestag über die Leistungen der Deutschen Entwicklungszusammenarbeit zu sprechen. Wir richten den Blick aber auch auf die zukünftigen Herausforderungen, denn die Entwicklungszusammenarbeit ist ein wichtiger Teil unserer wertegeleiteten Außenpolitik. Er dient auch unseren eigenen Interessen, wenn es um Fragen der Weltbevölkerung, der Rohstoffsicherheit oder der Entwicklung ländlicher Räume in Entwicklungsländern geht. Angesichts der Hungerkatastrophe in Ostafrika ist gerade die Förderung der Landwirtschaft ein wichtiges Ziel der Entwicklungszusammenarbeit.

Auch für diese Legislaturperiode haben wir uns das Ziel gesetzt, die öffentlichen Entwicklungsleistungen weiter anzuheben. Seit die Union die Bundesregierung führt, hat der Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung kräftige Steigerungen erfahren. So wurde dieser Etat seit 2005 auf 6,33 Milliarden Euro erhöht und ist damit etwa um 60% gewachsen. Neue Akzente konnten aber auch durch wichtige Strukturreformen gesetzt werden. Durch die Einbeziehung des Privatsektors und die Neuorganisation der Durchführungsorganisationen wird die Deutsche Entwicklungszusammenarbeit noch wirkungsvoller. Diese konkrete Hilfe ist für die Menschen vor Ort wichtiger als jedes noch so wohlklingende Versprechen.

 

Ganzheitlicher Ansatz im Kampf gegen Extremismus: Politisch motivierte Kriminalität – ob rechtsextremistisch, linksextremistisch, islamistisch oder anderweitig verbrämt – muss mit aller Kraft geächtet, verhindert und verfolgt werden. Wir unterstützen den ganzheitlichen Ansatz der Bundesregierung, extremistische Bewegungen jeglicher Couleur gleichermaßen zu bekämpfen. Der einseitige Blick der Opposition auf den Rechtsextremismus verharmlost die Gefahren. Linksextremismus ist ebenso wenig wie Rechtsextremismus ein Randphänomen. Allein für Juli 2011 stellt das Bundeskriminalamt bundesweit fast doppelt so viele Gewalttaten von linksextremistischer wie von rechtsextremistischer Seite fest. Die Zahl der durch Linksextremisten verletzten Opfer ist sogar um das Dreifache höher. Gleichzeitig hat die Mehrheit der extremistischen Kriminalität ihren Ursprung nach wie vor im rechtsextremistischen Milieu. Aus Sicht der Opfer kommt es aber nicht auf die Motive der Täter an. Es ist deshalb richtig, dass das Bundesfamilienministerium mit der Initiative „Demokratie stärken“ die Extremismusprävention auf die Bereiche Linksextremismus und islamistischer Fundamentalismus erweitert. Wenn es uns gelingt, junge Menschen für Demokratie, Toleranz und Vielfalt zu begeistern, sind sie weniger empfänglich gegen jede Art von politischem Extremismus. Auch wollen wir nicht, dass sich Verfassungsfeinde unter dem Deckmantel des Antifaschismus Steuergelder erschleichen und damit ihren Kampf gegen unseren Staat finanzieren. Ein klares Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung muss für Initiativen und deren Kooperationspartner, die sich dem Kampf gegen den politischen Extremismus verschrieben haben, daher eine Selbstverständlichkeit sein.

Volker Kauder

Foto: CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Volker Kauder


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