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15.11.2006

Wolfgang Bosbach

Bosbach: Neues Bleiberecht insbesondere für in Deutschland geborene Kinder

Interview mit dem Südwestrundfunk - SWR2




Wolfgang Bosbach über die Grundzüge der geplanten Bleiberechtsregelung: Menschen mit Duldungs-Status sollen ein vorläufiges Aufenthaltsrecht bekommen, allerdings unter der Voraussetzung, dass sie bereit und in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen.


Frage: Die Koalition hat sich gestern auf die Grundzüge eines Bleiberechts für Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus in Deutschland geeinigt. Warum gibt die Politik erst jetzt den 200.000 Menschen eine rechtlich sichere Grundlage für ihren Aufenthalt in Deutschland?

Bosbach: Wir haben bereits bei den langwierigen und schwierigen Verhandlungen über ein neues Zuwanderungsrecht eine Bleiberechtsregelung geschaffen. Das ist der Paragraph 25 des Ausländergesetzes. Doch differenzieren wir zwischen denjenigen, die kein Aufenthaltsrecht haben und trotzdem nicht nach Hause zurückgeführt werden können und denen, die nicht nach Hause zurückgehen wollen. Im ersten Fall wird schon nach geltender Rechtslage ein Bleiberecht erteilt, im zweiten Falle muss es um die Durchsetzung der Ausreisepflicht gehen. Aber es gibt auch noch eine dritte Fallgruppe, über die wir jetzt sprechen, insbesondere unter Berücksichtigung des Schicksals der in Deutschland geborenen Kinder. Wir haben mittlerweile Ausländer, die lange, lange Jahre in Deutschland leben, die Kinder sind hier geboren, sie gehen hier zur Schule, sie sprechen perfekt deutsch, zum Teil mit guten schulischen Leistungen und für sie ist Deutschland ihr Heimatland geworden und insbesondere unter Berücksichtigung des Schicksals der Kinder denken wir jetzt über eine neue Bleiberechtsregelung nach.

Frage: Die kirchlichen Verbände kritisieren ja, dass 6 Jahre Aufenthalt für Familien bzw. 8 Jahre für Alleinstehende einfach viel zu lang sind. Wird es hier noch Veränderungen, Nachbesserungen geben können?

Bosbach: Nein, das kann ich mir wirklich nicht vorstellen. Sehen wir uns doch einmal die sogenannten Verwurzelungsfälle an: Wenn jemand mit 25 oder 30 Jahren nach Deutschland kommt und er hat 6 Jahre in Deutschland gelebt, dann kann man doch nicht ernsthaft sagen, es ist unzumutbar wieder in das Heimatland zurückzukehren, wenn man drei Viertel oder zwei Drittel des Lebens im eigenen Heimatland gelebt hat. Bei den Kindern ist die Lage eine andere. Bei den Kindern, die hier geboren werden, die sind in Deutschland aufgewachsen und deswegen gibt es eine differenzierte Regelung: Für Familien mit Kindern ist die Mindestaufenthaltsfrist 6 Jahre und für Alleinstehende 8 Jahre. Einem Erwachsenen muss es grundsätzlich zuzumuten sein, wieder ins Heimatland zurückzugehen, wenn er kein Aufenthaltsrecht zuerkannt bekam.

Frage: Welchen Status haben die Menschen bis zu diesem Zeitpunkt 6 bzw. 8 Jahre, bleibt es da bei den bisher praktizierten Kettenduldungen?

Bosbach: Wir sprechen hier über diejenigen, die den Status einer sogenannten Duldung haben. Die Duldung ist kein Aufenthaltstitel, sondern es ist der vorläufige Verzicht des Staates auf Abschiebung. Diese Menschen sollen ein vorläufiges Aufenthaltsrecht bekommen, allerdings unter der Voraussetzung, dass sie bereit und in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen. Denn wir wollen keine weitere Zuwanderung in die Sozialsysteme.

Frage: Welchen Chancen haben denn etwa Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem Irak auf dem deutschen Arbeitsmarkt?

Bosbach: Das ist ganz unterschiedlich in den Ländern. In Nordrhein-Westfalen ist es zum Beispiel so, dass 30 Prozent der Betroffenen arbeiten, für sie gilt ja ein einjähriges Arbeitsverbot. Das heißt, diejenigen, die sich 6 und 8 Jahre in Deutschland aufhalten, die haben ja diese Frist längst überschritten. In der Zeit danach gilt ein sogenannter nachrangiger Zugang auf dem Arbeitsmarkt. Das wollen wir ändern. Das heißt, diejenigen, die eine Bleiberechtsregelung bekommen, haben sofort die Möglichkeit, sich eine Arbeitsstelle zu suchen. Sie werden also gleichgestellt anderen ausländischen Arbeitslosen und diese Chance müssen sie allerdings auch ergreifen.

Frage: Für die Hälfte der 190.000 betroffenen Menschen bedeutet die Einigung mehr Rechtssicherheit, weil sie bereits über 6 bzw. 8 Jahre in Deutschland leben und für ihren Lebensunterhalt auch selber aufkommen können. Was passiert denn mit all den anderen?

Bosbach: Mit Verlaub, ich glaube nicht, dass die Hälfte davon profitieren wird, denn die Frist alleine genügt nicht. Für die Kinder gilt, wenn sie schulpflichtig sind, müssen sie regelmäßig die Schule besucht haben. Es bekommt kein Bleiberecht, wer den Staat getäuscht und ausgetrickst hat und seine Ausreisepflicht vorsätzlich hinausgezögert hat, wer straffällig geworden ist. All diejenigen werden in Deutschland kein Bleiberecht bekommen und das ist auch richtig so. Die müssen nach Hause zurückkehren. Wir können nicht eine Regelung schaffen mit der Überschrift ‚Wer hier bleiben möchte, kann auch auf Dauer hier bleiben’. Über 90 Prozent derjenigen, die kein Bleiberecht bekommen, klagen anschließend vor deutschen Gerichten, die Verfahren dauern zum Teil jahrelang. Und wenn dann rechtskräftig festgestellt wird, dass sie kein Aufenthaltsrecht haben, dann muss auch weiterhin der Grundsatz gelten, dass sie nach Hause zurückkehren müssen.

Frage: Bundesinnenminister Schäuble hat ja auf der Tagung des Bundeskriminalamtes angekündigt, dass illegal hier Lebende schneller abgeschoben werden sollen, angeblich um den Schleuserbanden ihre Grundlage zu entziehen. Wird der Fortschritt beim Bleiberecht mit einer neuen, sage ich mal, Unbarmherzigkeit in der Abschiebepraxis erkauft?

Bosbach: Nein, das hat mit Unbarmherzigkeit überhaupt nichts zu tun, aber wir werden ein praxisrelevantes Abschiebehindernis beseitigen. Es ist so, dass die sogenannte Abschiebungsandrohung, also wenn das Ausländeramt den Betroffenen sagt, sie müssen das Land verlassen, nach einem Jahr wiederholt werden muss, das betrachten viele als Aufforderung zum Untertauchen. Und wenn der Staat dann kommt, um die Ausreisepflicht durchzusetzen, findet er die Betroffenen nicht mehr vor. Das werden wir ändern. Es muss dabei bleiben, dass zumindest im Grundsatz der nach Hause zurückkehrt, der hier kein Bleiberecht in Deutschland mehr hat. Wenn wir diesen Grundsatz aufgeben, dann können wir uns auch die vielen tausenden von Verfahren sparen.

Die Fragen stellte Claus Heinrich
Bosbach, Wolfgang

Foto: CDU/CSU-Fraktion
Bosbach, Wolfgang


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Bosbach: Neues Bleiberecht insbesondere für in Deutschland geborene Kinder