Wolfgang Bosbach erläutert im n-tv Interview, warum man der Regelung von Online-Durchsuchungen nicht auf das Verfassungsgerichtsurteil warten muss – und wie es ein falsches Zitat in die Medien geschafft hat: "Nur der Bosbach wird nicht angerufen"
Frage: Für politischen Wirbel sorgen angebliche Forderungen nach einem Konvertitenregister. Parteiübergreifend hagelte es scharfe Kritik für den vermeintlichen Vorschlag von Ihnen. Sie dementierten entsprechende Meldungen und erklärten, Sie hätten ein solches Register gar nicht gefordert. Wissen Sie, wer die Idee von einem Konvertitenregister in die Welt gesetzt hat?
Antwort: Es war offenkundig eine Agentur im Auftrage des Bayerischen Fernsehens, des Bayerischen Rundfunks im Anschluss an die Talkrunde, an der ich auch teilgenommen habe, „Münchner Runde“, Dienstagabend. Dort ist ein Zitat von mir als wörtliche Aussage wiedergegeben worden, was schlicht falsch ist. Sie müssen sich das so vorstellen: A erfindet ein Zitat, B verbreitet es, C sagt, das ist ja eine tolle Geschichte und ruft jede Menge Politiker an. Die dürfen dann draufschlagen auf den Bosbach. Nur Bosbach wird nicht angerufen. D schreibt dann einen wüsten Kommentar. Und am Nachmittag gegen 15, 16 Uhr rufen die Ersten an und fragen: „Herr Bosbach, stimmt das eigentlich, was wir da lesen?“ Und ich war einigermaßen überrascht über das, was in den letzten Stunden geschehen ist, denn ich hatte bis um die Mittagszeit herum keine Ahnung, worum es eigentlich ging, denn ich saß ja im Plenarsaal. Jetzt wird mir vorgeworfen, ich hätte das doch viel früher dementieren müssen. Sie können machen, was Sie wollen: Sitzen Sie nicht im Plenarsaal, heißt es, der Abgeordnete kommt seinen Pflichten nicht nach. Sitzen Sie im Plenarsaal, wird Ihnen vorgeworfen, Sie hätten aber viel rascher dementieren müssen. Das Spiel geht übrigens munter weiter. Heute Morgen (13.9.) im „Morgenmagazin“ von ARD und ZDF hätten Sie beobachten können, wie dieses Rad weitergedreht wird in Kenntnis des Umstandes, dass das streitgegenständliche Zitat frei erfunden ist...
Frage: Zypries bezweifelt, dass es rechtlich möglich ist, jemanden allein wegen der Ausbildung (in einem Terrorcamp) zu bestrafen, wenn sich der Betreffende ansonsten nicht auffällig verhält. Ist das für Sie ein Argument?
Antwort: Die Auffassung wird nicht nur von mir nicht geteilt, sondern auch nicht von der Innenministerkonferenz. Hier geht es ja nicht um den bloßen Aufenthalt an irgendeinem Ort, sondern hier geht es um konkrete Handlungen, die vorgenommen werden. Jemand lässt sich unterweisen im Umgang mit Sprengstoff, mit gefährlichen Schusswaffen. Dann geht es nicht um eine Gesinnung, sondern dann geht es um ein – juristisch formuliert – so genanntes abstraktes Gefährdungsdelikt. Und selbstverständlich ist es rechtsstaatlich möglich, solche Handlungen mit Strafe zu bewähren. Das macht auch Sinn...
Frage: Struck hat ja eine Hand ausgestreckt, wenn es um die Online-Überwachung geht. Aber die SPD will ja offensichtlich lieber noch das Bundesverfassungsgerichtsurteil abwarten. Ist das nicht auch nachvollziehbar?
Antwort: Das wäre allenfalls dann nachvollziehbar, wenn die beiden Vorschriften, um die es hier geht, gleich oder zumindest sehr, sehr ähnlich wären. Das ist aber überhaupt nicht der Fall. Die Regelung in dem Landesverfassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen ist in wesentlichen Teilen eine andere Regelung als im Gesetzentwurf des Bundesinnenministers. Der hat eine ganz andere rechtsstaatliche Qualität. In Karlsruhe geht es aber nicht um die Vorschrift des Bundes, sondern um die Vorschrift des Landes Nordrhein-Westfalen. Wenn wir so lange warten, bis Karlsruhe entschieden hat, dann sind wir im Frühjahr des Jahres 2008. Und dann wird die SPD sagen, jetzt müssen wir aber zunächst einmal die Urteilsgründe sehr, sehr gründlich auswerten. Dann sind wir im Frühsommer. Dann werden wir vielleicht im Herbst 2008 mit den Gesetzgebungsberatungen beginnen und nicht vor Anfang 2009 fertig sein. Und dann haben wir schon fast die nächste Bundestagswahl. In Deutschland ist die Online-Durchsuchung noch nicht auf eine rechtliche Grundlage gestellt. Es gibt also einen geschützten Raum der Kommunikation für Terrorhelfer. Und je länger wir diesen Zustand noch dulden, desto größer ist die Gefahr, dass uns wichtige sicherheitsrelevante Informationen verloren gehen.
Frage: Wir haben Sie richtig verstanden: kein Konvertitenregister?
Antwort: Ich halte dann die Aufnahme des Religionswechsels in eine Datei, zum Beispiel in die Anti-Terror-Datei, für sinnvoll, wenn sie Ausfluss der Radikalisierung der Person ist, wenn es Hinweise darauf gibt, dass sich jemand zum Beispiel Gefährdern zugewandt hat, dass er regelmäßig eine Moschee besucht, in der Hass gepredigt wird, oder dass sich jemand hat ausbilden lassen in einem Terrorcamp. Da geht es nicht um den Wechsel der Religionszugehörigkeit, die Änderung der Glaubensüberzeugung, sondern Anknüpfungspunkt ist dann die latente Gefährlichkeit wegen politisch religiöser Fanatisierung. Das ist ein völlig anderer Sachverhalt. Und selbstverständlich habe ich nie ein Register gefordert, wo jedermann einzutragen ist, nur weil er seine Religion gewechselt hat.
Die Fragen stellte Ulrich von der Osten