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24.01.2012

Volker Kauder

Betreuung und Anleitung im Alltag

Bericht des Fraktionsvorsitzenden




Aufopferungsvoll und nicht selten unter großen Belastungen pflegen Angehörige demenzkranke Verwandte. Anerkennung und Unterstützung sind hier notwendig, schreibt der Vorsitzende Volker Kauder in seinem Bericht an die Fraktion. Der gegenwärtige Pflegebedürftigkeitsbegriff sei daher neu zu fassen, um die Leistungen für an Demenz erkrankte Personen zu verbessern, führt Kauder aus.


Es geht voran in Europa. Die Verhandlungen zum dauerhaften Europäischen Rettungsschirm ESM sind soweit gediehen, dass der Vertragsentwurf den zu­ständigen Ausschüssen des Deutschen Bundestages in Kürze zugeleitet wird. Der ESM soll Anfang Juli in Kraft treten und 500 Milliarden Euro für die Stabilisie­rung der Eurozone bereitstellen. Er wird mit einem Barkapital von 80 Milliarden Euro ausgestattet. Wie bereits verabredet, soll im März überprüft werden, ob die maximale Ausleihsumme von 500 Milliarden Euro ausreichend ist. Bei der De­batte über eine mögliche Aufstockung des ESM ist zu bedenken, dass das Be­reitstel­len von Geld die Probleme nicht löst. Die betroffenen Euro-Länder müssen viel­mehr ernsthaft und glaubwürdig an der Haushaltskonsolidierung arbeiten. Ent­sprechende Strukturreformen sind Bestandteil des bereits vereinbarten Euro-Plus-Paktes.

Auch bei den Verhandlungen zum Fiskalpakt sind die Finanzminister so gut vorangekommen, dass er auf dem Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs am 30. Januar 2012 verabschie­det werden kann. Nationale Schuldenbremsen werden dann verbindlich. Nach dem Zwischenstand 19. Januar zufolge soll der EuGH Sanktionen verhängen können, wenn ein EU-Staat gegen die EU-Vor­schriften verstoßen hat. Außer­dem wurde die Schwelle für das Inkrafttreten des Vertrages gesenkt. Der Fiskalpakt soll nun gelten, wenn mindestens zwölf der Teilnehmerstaaten ihn ratifiziert haben. Weiterhin ist in den Erwägungsgründen ein Passus enthalten, dass nur die Staaten Hilfen aus dem ESM erhalten kön­nen, die auch den Fiskalpakt ratifiziert haben.

 

Leistungsverbesserungen für Demenzkranke und ihre Angehörigen. Men­schen mit Demenz brauchen weniger eine medizinische Pflege im engeren Sinne als Betreuung und Anleitung im Alltag. Insbesondere für die Angehörigen stellt das eine große Belastung dar. Sie pflegen, oftmals unter großen körperlichen, aber auch seelischen Belastungen, aufopferungsvoll ihre Verwandten. Oft müs­sen sie ihr eigenes Leben auf die Bedürfnisse der Angehörigen ausrichten, nicht selten auch nach oder neben der eigenen Erwerbstätigkeit und der Versorgung der Kinder. Das verdient unsere ganze Anerkennung und Unterstützung. Da aber der gegenwärtige Pflegebegriff sich noch zu sehr auf körperliche Beeinträchti­gungen konzentriert, berücksichtigt die Pflegeversicherung heute nur unzurei­chend den besonderen Hilfsbedarf von Menschen, die an Demenz erkrankt sind.

Nachdem wir bereits in der letzten Wahlperiode mit einer entsprechenden Re­form dafür Sorge getragen hatten, dass Demenzpatienten erstmals in die Pflege­versicherung einbezogen wurden, haben wir im Koalitionsvertrag mit der FDP vereinbart, diese Leistungen weiter zu verbessern und den Pflegebedürftigkeits­begriff neu zu fassen. Um bereits im Vorgriff auf den überarbeiteten Pflegebe­dürftigkeitsbegriff zeitnah Verbesserungen herbeizuführen, haben sich in der vergangenen Woche die Gesundheitspolitiker auf einen entsprechenden Maß­nahmenkatalog verständigt. Für den ambulanten Bereich sieht er ab 2013 Fol­gendes vor:

Menschen, die an Demenz leiden, ohne in eine Pflegestufe eingeteilt zu sein (Stufe 0), erhalten künftig erstmals Pflegegeld in Höhe von 120 Euro. Die bisher bereits mögliche Unterstützung von 100 bzw. 200 Euro im Monat bleibt davon unberührt. In der Pflegestufe I steigt der von der Pflegeversicherung ausgezahlte Betrag um 70 und in der Pflegestufe II um 85 Euro. Deutlich werden auch die Pflegesachleistungen erhöht: Demenzkranke in der Pflegestufe 0 erhalten 225 Euro, in der Pflegestufe I steigen die Leistungen um 215, in der Pflege­stufe II um 150 Euro.

Damit pflegende Angehörige sich leichter eine „Auszeit“ nehmen können, wird es auch finanzielle Verbesserungen bei der Kurzzeitpflege geben, die einen Heim­aufenthalt von maximal vier Wochen vorsieht. Das Pflegegeld wird in diesen Fällen künftig zur Hälfte weitergezahlt. Gleichzeitig wird die Möglichkeit der Ein­stellung von zusätzlichen Betreuungskräften, die von der Pflegeversicherung be­zahlten werden, auf alle stationären Versorgungsformen erstreckt.

 

Untersuchungsausschuss zu rechtsextremer Terrorgruppe. Der Deutsche Bundestag wird alles tun, um seinen Beitrag zu einer gründlichen, schnellen und effektiven Aufklärung der Aktivitäten der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ zu leisten. Hierfür werden die Fraktionen in einem gemeinsamen Antrag die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses beschließen. Der Untersuchungsausschuss wird aus elf ordentlichen Mitgliedern bestehen, die sich zunächst ein Gesamtbild zur Terrorgruppe verschaffen sollen. Die Ein­setzung eines Ermittlungsbeauftragten wird die Arbeit des Untersuchungsaus­schusses beschleunigen. Auf der Grundlage der Erkenntnisse soll der Untersu­chungsausschuss Empfehlungen für eine effektive Bekämpfung des Rechts­extremismus aussprechen. Schlussfolgerungen, die aus der Aufarbeitung für die Struktur und Arbeit der Sicherheits- und Ermittlungsbehörden, ihre Zusammen­arbeit und ihre Befugnisse zu ziehen sind, wollen wir zügig umsetzen.

Neben dem Untersuchungsausschuss werden Bund und Länder in einer ge­meinsamen, paritätisch besetzten Kommission von vier Experten die Aufklärung der Sachverhalte vorantreiben und Schlussfolgerungen erarbeiten. Der Unter­suchungsausschuss und die Bund-Länder-Kommission sind aufgerufen, sich zu ergänzen und sinnvoll zu kooperieren, damit zügig Ergebnisse erzielt werden. Die Menschen müssen darauf vertrauen können, dass unsere Sicherheits- und Ermittlungsbehörden den Rechtsterrorismus wirksam bekämpfen und die un­fassbare Mordserie restlos aufgeklärt wird.

 

Mit dem 2. Finanzmarktstabilisierungsgesetz setzen wir auf Bewährtes. Der im Jahr 2012 stark ansteigende Refinanzierungsbedarf mehrerer Mitgliedstaaten, die nachlassende konjunkturelle Entwicklung sowie die verschärften Eigenkapi­talanforderungen an die Banken erhöhen erneut das Risiko von Zuspitzungen an den Finanzmärkten. Mit dem zweiten Finanzmarktstabilisierungsgesetz nehmen wir unseren Teil der europäischen Verantwortung wahr und liefern unseren deut­schen Beitrag zur Vermeidung von Ansteckungseffekten in der Währungsunion. Um rechtzeitig vorzubeugen, verabschieden wir in dieser Woche eine bis Ende 2012 befristete Wiedereröffnung des bewährten Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS bzw. Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung – SoFFin). In der parlamenta­rischen Anhörung zu dem Gesetz haben die geladenen Experten die Reakti­vierung des SoFFin durchweg begrüßt. Sollte aufgrund unerwarteter struktureller Ausgaben des SoFFin die nach der Schuldenbremse zulässige maximale Kredit­aufnahme überschritten werden, so hätte der Deutsche Bundestag einen Plan zur direkten Tilgung der erhöhten Bundesschuld zu beschließen.

 

Der Abzug aus Afghanistan beginnt. In dieser Woche werden wir über die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am Einsatz der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan (ISAF) entscheiden. Die Mandatsobergrenze wird von jetzt 5.350 auf 4.900 Sol­datinnen und Soldaten gesenkt. Der Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan nimmt damit konkrete Form an: Nach zehn Jahren werden wir erstmals die Zahl der Soldatinnen und Soldaten, die dort einen tapferen Einsatz leisten, verrin­gern. 2014 soll der Einsatz in seiner bisherigen Form beendet sein. Dabei muss jedoch klar sein, dass eine verantwortbare Übergabe der Sicherheit immer Vor­rang hat vor der Verwirklichung ehrgeiziger Zeitpläne. Unser militärisches En­gagement wird soweit reduziert, wie es sicherheitspolitisch zu verantworten ist. Ein zentrales Kriterium ist die Fähigkeit der Afghanen, die Lage in ihrem Land selber kontrollieren zu können. Dabei bleibt der Aufbau von staatlichen Struktu­ren insbesondere im Sicherheitssektor eine vordringliche Aufgabe. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt die Bundesregierung bei dem Ziel, den Übergabeprozess erfolgreich umzusetzen.

Volker Kauder

Foto: Werner Schüring
Volker Kauder


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