Aufopferungsvoll und nicht selten unter großen Belastungen pflegen Angehörige demenzkranke Verwandte. Anerkennung und Unterstützung sind hier notwendig, schreibt der Vorsitzende Volker Kauder in seinem Bericht an die Fraktion. Der gegenwärtige Pflegebedürftigkeitsbegriff sei daher neu zu fassen, um die Leistungen für an Demenz erkrankte Personen zu verbessern, führt Kauder aus.
Es geht voran in Europa. Die Verhandlungen zum dauerhaften Europäischen Rettungsschirm ESM sind soweit gediehen, dass der Vertragsentwurf den zuständigen Ausschüssen des Deutschen Bundestages in Kürze zugeleitet wird. Der ESM soll Anfang Juli in Kraft treten und 500 Milliarden Euro für die Stabilisierung der Eurozone bereitstellen. Er wird mit einem Barkapital von 80 Milliarden Euro ausgestattet. Wie bereits verabredet, soll im März überprüft werden, ob die maximale Ausleihsumme von 500 Milliarden Euro ausreichend ist. Bei der Debatte über eine mögliche Aufstockung des ESM ist zu bedenken, dass das Bereitstellen von Geld die Probleme nicht löst. Die betroffenen Euro-Länder müssen vielmehr ernsthaft und glaubwürdig an der Haushaltskonsolidierung arbeiten. Entsprechende Strukturreformen sind Bestandteil des bereits vereinbarten Euro-Plus-Paktes.
Auch bei den Verhandlungen zum Fiskalpakt sind die Finanzminister so gut vorangekommen, dass er auf dem Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs am 30. Januar 2012 verabschiedet werden kann. Nationale Schuldenbremsen werden dann verbindlich. Nach dem Zwischenstand 19. Januar zufolge soll der EuGH Sanktionen verhängen können, wenn ein EU-Staat gegen die EU-Vorschriften verstoßen hat. Außerdem wurde die Schwelle für das Inkrafttreten des Vertrages gesenkt. Der Fiskalpakt soll nun gelten, wenn mindestens zwölf der Teilnehmerstaaten ihn ratifiziert haben. Weiterhin ist in den Erwägungsgründen ein Passus enthalten, dass nur die Staaten Hilfen aus dem ESM erhalten können, die auch den Fiskalpakt ratifiziert haben.
Leistungsverbesserungen für Demenzkranke und ihre Angehörigen. Menschen mit Demenz brauchen weniger eine medizinische Pflege im engeren Sinne als Betreuung und Anleitung im Alltag. Insbesondere für die Angehörigen stellt das eine große Belastung dar. Sie pflegen, oftmals unter großen körperlichen, aber auch seelischen Belastungen, aufopferungsvoll ihre Verwandten. Oft müssen sie ihr eigenes Leben auf die Bedürfnisse der Angehörigen ausrichten, nicht selten auch nach oder neben der eigenen Erwerbstätigkeit und der Versorgung der Kinder. Das verdient unsere ganze Anerkennung und Unterstützung. Da aber der gegenwärtige Pflegebegriff sich noch zu sehr auf körperliche Beeinträchtigungen konzentriert, berücksichtigt die Pflegeversicherung heute nur unzureichend den besonderen Hilfsbedarf von Menschen, die an Demenz erkrankt sind.
Nachdem wir bereits in der letzten Wahlperiode mit einer entsprechenden Reform dafür Sorge getragen hatten, dass Demenzpatienten erstmals in die Pflegeversicherung einbezogen wurden, haben wir im Koalitionsvertrag mit der FDP vereinbart, diese Leistungen weiter zu verbessern und den Pflegebedürftigkeitsbegriff neu zu fassen. Um bereits im Vorgriff auf den überarbeiteten Pflegebedürftigkeitsbegriff zeitnah Verbesserungen herbeizuführen, haben sich in der vergangenen Woche die Gesundheitspolitiker auf einen entsprechenden Maßnahmenkatalog verständigt. Für den ambulanten Bereich sieht er ab 2013 Folgendes vor:
Menschen, die an Demenz leiden, ohne in eine Pflegestufe eingeteilt zu sein (Stufe 0), erhalten künftig erstmals Pflegegeld in Höhe von 120 Euro. Die bisher bereits mögliche Unterstützung von 100 bzw. 200 Euro im Monat bleibt davon unberührt. In der Pflegestufe I steigt der von der Pflegeversicherung ausgezahlte Betrag um 70 und in der Pflegestufe II um 85 Euro. Deutlich werden auch die Pflegesachleistungen erhöht: Demenzkranke in der Pflegestufe 0 erhalten 225 Euro, in der Pflegestufe I steigen die Leistungen um 215, in der Pflegestufe II um 150 Euro.
Damit pflegende Angehörige sich leichter eine „Auszeit“ nehmen können, wird es auch finanzielle Verbesserungen bei der Kurzzeitpflege geben, die einen Heimaufenthalt von maximal vier Wochen vorsieht. Das Pflegegeld wird in diesen Fällen künftig zur Hälfte weitergezahlt. Gleichzeitig wird die Möglichkeit der Einstellung von zusätzlichen Betreuungskräften, die von der Pflegeversicherung bezahlten werden, auf alle stationären Versorgungsformen erstreckt.
Untersuchungsausschuss zu rechtsextremer Terrorgruppe. Der Deutsche Bundestag wird alles tun, um seinen Beitrag zu einer gründlichen, schnellen und effektiven Aufklärung der Aktivitäten der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ zu leisten. Hierfür werden die Fraktionen in einem gemeinsamen Antrag die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses beschließen. Der Untersuchungsausschuss wird aus elf ordentlichen Mitgliedern bestehen, die sich zunächst ein Gesamtbild zur Terrorgruppe verschaffen sollen. Die Einsetzung eines Ermittlungsbeauftragten wird die Arbeit des Untersuchungsausschusses beschleunigen. Auf der Grundlage der Erkenntnisse soll der Untersuchungsausschuss Empfehlungen für eine effektive Bekämpfung des Rechtsextremismus aussprechen. Schlussfolgerungen, die aus der Aufarbeitung für die Struktur und Arbeit der Sicherheits- und Ermittlungsbehörden, ihre Zusammenarbeit und ihre Befugnisse zu ziehen sind, wollen wir zügig umsetzen.
Neben dem Untersuchungsausschuss werden Bund und Länder in einer gemeinsamen, paritätisch besetzten Kommission von vier Experten die Aufklärung der Sachverhalte vorantreiben und Schlussfolgerungen erarbeiten. Der Untersuchungsausschuss und die Bund-Länder-Kommission sind aufgerufen, sich zu ergänzen und sinnvoll zu kooperieren, damit zügig Ergebnisse erzielt werden. Die Menschen müssen darauf vertrauen können, dass unsere Sicherheits- und Ermittlungsbehörden den Rechtsterrorismus wirksam bekämpfen und die unfassbare Mordserie restlos aufgeklärt wird.
Mit dem 2. Finanzmarktstabilisierungsgesetz setzen wir auf Bewährtes. Der im Jahr 2012 stark ansteigende Refinanzierungsbedarf mehrerer Mitgliedstaaten, die nachlassende konjunkturelle Entwicklung sowie die verschärften Eigenkapitalanforderungen an die Banken erhöhen erneut das Risiko von Zuspitzungen an den Finanzmärkten. Mit dem zweiten Finanzmarktstabilisierungsgesetz nehmen wir unseren Teil der europäischen Verantwortung wahr und liefern unseren deutschen Beitrag zur Vermeidung von Ansteckungseffekten in der Währungsunion. Um rechtzeitig vorzubeugen, verabschieden wir in dieser Woche eine bis Ende 2012 befristete Wiedereröffnung des bewährten Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS bzw. Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung – SoFFin). In der parlamentarischen Anhörung zu dem Gesetz haben die geladenen Experten die Reaktivierung des SoFFin durchweg begrüßt. Sollte aufgrund unerwarteter struktureller Ausgaben des SoFFin die nach der Schuldenbremse zulässige maximale Kreditaufnahme überschritten werden, so hätte der Deutsche Bundestag einen Plan zur direkten Tilgung der erhöhten Bundesschuld zu beschließen.
Der Abzug aus Afghanistan beginnt. In dieser Woche werden wir über die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am Einsatz der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan (ISAF) entscheiden. Die Mandatsobergrenze wird von jetzt 5.350 auf 4.900 Soldatinnen und Soldaten gesenkt. Der Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan nimmt damit konkrete Form an: Nach zehn Jahren werden wir erstmals die Zahl der Soldatinnen und Soldaten, die dort einen tapferen Einsatz leisten, verringern. 2014 soll der Einsatz in seiner bisherigen Form beendet sein. Dabei muss jedoch klar sein, dass eine verantwortbare Übergabe der Sicherheit immer Vorrang hat vor der Verwirklichung ehrgeiziger Zeitpläne. Unser militärisches Engagement wird soweit reduziert, wie es sicherheitspolitisch zu verantworten ist. Ein zentrales Kriterium ist die Fähigkeit der Afghanen, die Lage in ihrem Land selber kontrollieren zu können. Dabei bleibt der Aufbau von staatlichen Strukturen insbesondere im Sicherheitssektor eine vordringliche Aufgabe. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt die Bundesregierung bei dem Ziel, den Übergabeprozess erfolgreich umzusetzen.