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10.11.2011
Auch in Zukunft spürbare Entlastungen durch Bürokratieabbau
Koalition zieht Bilanz und fordert weitere Reformen
Die christlich-liberale Koalition hat sich zum Ziel gesetzt, unnötige Bürokratie abzubauen. So soll der Mittelstand entlastet und neue Freiräume für Wachstum und Beschäftigung geschaffen werden. Unternehmer sollen sich mehr auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können, anstatt Zeit für Behördenkorrespondenz zu vergeuden.
Konkrete Maßnahmen für weniger Bürokratie
In einer Debatte zu einem Antrag von CDU, CSU und FDP zog der Bundestag am Donnerstag Bilanz. Er forderte die Bundesregierung auf, den Bürokratieabbau weiter voranzutreiben. Die Koalitionsfraktionen legten hierfür einen Antrag mit 24 Forderungen vor. „Ein Ziel ist es unter anderem, die Belastung der Wirtschaft bei Informationspflichten zum Jahresende um rund 25 Prozent zu senken“, so der Experte aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Kai Wegner.
Mühsamer Weg zur nachhaltigen Entlastung
„Die Bundesregierung hat schon sichtbare Erfolge erzielt. Vor allem die Entlastung der Wirtschaft um 10,5 Milliarden Euro ist ein großer Erfolg“, so Wegner weiter.
Aus Sicht der Koalition sollen alle künftigen Maßnahmen zu einer spürbaren Entlastung führen. Dies ist eine anspruchsvolle und mühsame Aufgabe. Die ersten Hürden sind genommen. Das Ziel der nachhaltigen Entlastung der Wirtschaft ist aber noch nicht erreicht.
Der Abbau von überflüssiger Bürokratie bleibt auch in den nächsten Jahren eine wichtige Aufgabe.
Hintergrund
Kernforderungen des Koalitionsantrags „Weniger Bürokratie und Belastungen für den Mittelstand – den Erfolgskurs fortsetzen“
- Gesetzliche Aufbewahrungsfristen im Handels-, Steuer- und Sozialrecht vereinheitlichen und verkürzen
- Steuerliche Betriebsprüfungen zeitlich straffen, auf Schwerpunkte begrenzen und näher am Veranlagungsjahr stattfinden lassen.
- E-Bilanz unternehmerfreundlich und unbürokratisch ausgestalten
- Mehrwertsteuer: Der Höchstbetrag für Kleinstbeträge, die vereinfacht angegeben werden können, soll von 150 Euro angehoben werden können. Eine neue Mehrwertsteuerrichtlinie der EU lässt ab 2013 eine Anhebung auf bis zu 400 Euro zu.
- Vereinfachung des steuerlichen Reisekostenrechts.
- Abbau bürokratischer Hindernisse bei der Zuwanderung von qualifizierten Arbeitnehmern.
- Reform der Künstlersozialversicherung
- Zulassungsverfahren von KfZ vereinfachen