Am Donnerstag entscheidet der Bundestag über die Präimplantationsdiagnostik. Die Abstimmung ist frei: Befürworter und Gegner finden sich in allen Fraktionen. Drei Anträge liegen dem Bundestag vor.
Kontra: Im Deutschen Bundestag stehen wir heute vor einer Entscheidung von großer Tragweite: Wir müssen darüber entscheiden, ob in unserer Gesellschaft menschliches Leben ausgesondert werden darf oder nicht. Es geht um nicht mehr und nicht weniger als den Kern der menschlichen Existenz. Die Frage berührt unser Verständnis von Menschenwürde und unser christliches Menschenbild.
Die Präimplantationsdiagnostik (PID) ermöglicht es inzwischen, Embryonen, die in der Petrischale gezeugt wurden, auf genetische Fehlentwicklungen hin zu untersuchen. Damit liefert diese Untersuchungsmethode die Grundlage für Selektion menschlichen Lebens.
Über menschliches Leben dürfen wir jedoch nicht nach Gutdünken verfügen. Dies verbietet uns der absolute Schutz der Menschenwürde. Gerade als Christen, die wir jeden Menschen als Geschöpf Gottes begreifen, müssen wir der Genehmigung der PID entgegentreten. Allen, die zu einer anderen Ansicht kommen, zolle ich Respekt. Aber für mich ist die Entscheidung klar. Die Präimplantationsdiagnostik muss verboten werden.
Menschliches Leben beginnt mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle - egal ob im Mutterleib oder in der Petrischale. Der spätere Mensch ist von diesem Moment an in seiner Einzigartigkeit unwiderruflich festgelegt. Jeder später gewählte Zeitpunkt im Lebensprozess wäre willkürlich gewählt. Denn in der gesamten weiteren Entwicklung des Embryos gibt es keinen entscheidenden Qualitätssprung mehr. Dem Embryo kommt ab der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle menschliche Würde zu. Es besteht die staatliche Verpflichtung, dieses Dasein um seiner selbst willen zu schützen: vom Anfang des Lebens bis zu seinem Ende.
Die künstliche Befruchtung dient in Deutschland bisher einzig und allein dazu, Eltern zu einem Kind zu verhelfen, denen dies auf natürlichem Wege nicht gegeben ist. Ausschließliches Ziel der Präimplantationsdiagnostik hingegen ist es, die In-vitroFertilisation zu nutzen, um jene Embryonen auszusondern, die bestimmten genetischen Anforderungen nicht entsprechen, die etwa die Veranlagung zu einer schweren Erbkrankheit haben. Die als Mittel zur Überwindung der Unfruchtbarkeit gedachte künstliche Befruchtung wird damit zum Instrument der Selektion.
Bestimmten Embryonen den Schutz der Menschenwürde zukommen zu lassen, anderen aber nicht, ist eine gefährliche Einschränkung der Menschenwürde. Dies anhand genetischer Kriterien zu tun wäre ein Paradigmenwechsel in unserer Rechtsordnung. Wer die PID zulassen will, sieht als lebens- und schützenswert nur jene Embryonen an, die den genetischen Eignungstest bestehen. Die Tatsache, dass keiner der zur Abstimmung stehenden Gesetzentwürfe einen Katalog jener Krankheiten enthält, für die die PID zugelassen werden soll, zeigt sehr deutlich: Auch die Befürworter tun sich schwer, eine solche Entscheidung zu treffen. Mit der Zulassung der PID würden wir die weitere Entwicklung aus der Hand geben. Wir würden eine Tür aufstoßen unter der Gefahr, dass der Anwendungsbereich immer weitere Kreise ziehen würde. Es steht zu vermuten, dass sich in der ärztlichen Praxis Krankheitsgruppen herausbilden werden, die als nicht lebenswert angesehen werden. Das kann niemand wollen.
Natürlich habe ich großes Verständnis für die Nöte von Eltern, die sich ein gesundes Kind wünschen und dies wegen ihrer genetischen Veranlagungen auf natürlichem Wege nicht bekommen können. Ihnen muss man mit Rat und Unterstützung zur Seite stehen. Die Hilfe für sie kann aber nicht darin bestehen, ungeborenes Leben zu selektieren.
Das Mitgefühl für jedes einzelne Schicksal entlässt den Staat nicht, entlässt uns alle nicht aus der Verantwortung, sich schützend vor jedes menschliche Leben zu stellen und dabei auch die gesellschaftlichen Auswirkungen medizinischer Möglichkeiten im Blick zu haben. Das gilt zu Beginn des Lebens ebenso wie am Ende. Für mich gilt daher: Die Einteilung in lebenswertes und nicht lebenswertes Leben ist mit der Würde des Menschen nicht vereinbar.