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12.11.2008
Wolfgang BosbachVerwertungs- und Speicherverbot für Privatdaten
Interview auf n-tv zum BKA-Gesetz
Wolfgang Bosbach begründet im n-tv-Interview die Notwendigkeit des BKA-Gesetzes: „Das Bundeskriminalamt bekommt jetzt zur Terrorabwehr diejenigen Befugnisse, die die Landespolizeibehörden bereits seit Jahrzehnten haben“. Der Stellvertretende Fraktionsvorsitzende erläutert zudem das Verfahren bei der so genannten Online-Durchsuchung.
Frage: Die Opposition spricht von einer Zentralisierung der Polizeigewalt, die so überhaupt nicht notwendig sei. Warum treten Sie so stark für das Gesetz ein?
Antwort: Weil wir den Worten Taten folgen lassen müssen. Am 1. August 2006 haben Bundestag und Bundesrat gemeinsam bei der Föderalismusreform das Grundgesetz dahingehend geändert, dass das Bundeskriminalamt Präventivbefugnisse erhält, ausdrücklich und ausschließlich zur Abwehr schwerer terroristischer Gefahren. Das heißt, das Bundeskriminalamt bekommt jetzt zur Terrorabwehr diejenigen Befugnisse, die die Landespolizeibehörden bereits seit Jahrzehnten haben. Und wenn man einem Amt eine Aufgabe überträgt, dann muss man dem Amt auch Kompetenzen geben, um die Aufgaben erfüllen zu können.
Frage: Das BKA kann nun in Zweifelsfällen selbst entscheiden, ob es beispielsweise intime Passagen von der Festplatte eines Ausgespähten einem Gericht zur Prüfung vorlegt oder selbst löscht. Wird das den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts gerecht?
Antwort: Wenn es so wäre, nein. Und genau so ist es ja nicht. Wir haben ein zweistufiges Verfahren. In der ersten Stufe, wenn der Kernbereich privater Lebensgestaltung bei der sogenannten Online-Durchsuchung, aber auch bei anderen Maßnahmen, beispielsweise bei der akustischen Wohnraumüberwachung, tangiert ist, muss der Staat abschalten. Solche Daten dürfen nicht erhoben werden. Und das Gegenteil sieht das Gesetz auch nicht vor. Aber Sie wissen ja nicht in allen Fällen im Vorhinein, welche Daten erhoben werden. Und deswegen ist es möglich, dass sich unter legaler Weise erhobenen Daten auch solche befinden, die dem Kernbereichsschutz unterfallen. Unterfallen sie dem Kernbereichsschutz, besteht ein absolutes Verwertungs- und damit auch Speicherverbot. Ob solche Daten sensibel sind oder verwandt werden dürfen, sollte nach dem Gesetzentwurf entschieden werden durch zwei BKA-Beamte. Einer muss die Befähigung zum Richteramt haben. Wir als Parlamentarier haben jetzt als zusätzliche Kontrollinstanz den unabhängigen Datenschutzbeauftragten des BKA mit zur Prüfung hinzugezogen.
Die Fragen stellte Ulrich von der Osten
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