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15.02.2011


Souveränität und Verantwortung des Bürgers in der digitalen Gesellschaft

Gemeinsame Tagung des Geschäftsführenden Vorstandes der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und der Groupe UMP in der Assemblée Nationale




CDU/CSU und UMP stimmen darin überein, dass sich die Netzpolitik in Deutschland und Frankreich an den Werten Freiheit, Selbstbestimmung und Eigenverantwortung orientieren muss. Dazu gehört das Recht des Einzelnen, über seine Daten im Internet großzügig oder weniger großzügig umzugehen. Gewährleistet werden muss aber, dass andere durch Aktivitäten im Internet nicht zu Schaden kommen. Dem Staat kommt dabei die Aufgabe zu, rechtliche Regelungen zu schaffen, die unbürokratisch durchgesetzt werden können und das Gebot der rücksichtsvollen Nutzung stärken. Damit kann in Konfliktfällen dann für einen Interessenausgleich gesorgt werden.


Die Bürger stehen immer öfter vor der Frage, wie sie ihr informationelles Selbstbestimmungsrecht tatsächlich ausüben und durchsetzen können. Die zunehmende Vernetzung unterschiedlicher Datenbestände, gerade auch im privaten Bereich, schafft eine neue Situation für den Schutz von Persönlichkeitsrechten. Eine Stärkung der Rechte des Einzelnen und seiner Selbstbestimmung ist daher geboten. Um dies zu erreichen, benötigen die Nutzer mehr Verfügungsgewalt über ihre privaten Daten. Hierzu müssen zum Beispiel das Auskunfts- und das Widerspruchsrecht im Internet gestärkt werden.
 
Digitale Speicher ermöglichen unserer Gesellschaft einerseits eine nachhaltige und allumfassende Archivierung menschlichen Wissens. Sie sorgen aber auch für ein unauslöschliches Gedächtnis. Dies droht letztlich die Freiheit einzuschränken, weil jeder unserer Schritte, jeder Gedanke konservierbar und damit kontrollierbar wird. Digitale Technik kennt eine Differenzierung anhand der Kategorie „Bedeutung“ nicht, so dass ihre Speicher und Suchfunktionen kaum noch zwischen wichtig und verzichtbar unterscheiden, geschweige denn bewerten können. Wenn wir uns aber an alles gleichermaßen erinnern, gehen der Sinn unseres Gedächtnisses und damit auch die Bausteine unserer Identität verloren. Eine undifferenzierte Aufbewahrung der Vergangenheit kann zum Verlust des individuellen Werts der Vergangenheit führen. In den ewigen, digitalen Welten ertrinken wir in Daten und dürsten zugleich nach belangvollen Inhalten und Informationen.
 
Die Entwicklung von technologischen Lösungen für ein Vergessen im Internet steht am Anfang. Damit eigene personenbezogene und veraltete Informationen im Netz nicht ewig bestehen bleiben, werden CDU/CSU und UMP die Einführung eines "digitalen Radiergummis" prüfen, etwa in Form eines Verfallsdatums, das man an bestimmte Daten im Netz anfügen kann. Jede Datei, jedes Bild birgt heute sogenannte Metainformationen, in denen Umfang oder Datum der Datei-Veröffentlichung angegeben ist. Technisch wäre es möglich, dass diese Daten auch um ein „Verfallsdatum“ ergänzt werden können. CDU/CSU und UMP sprechen sich für ein "Recht auf Vergessen" aus. Vergessen ist eine zutiefst menschliche Eigenschaft, die uns vergeben lässt, anderen und uns selbst. Sie schafft uns Raum, die Welt kreativ zu gestalten. Nutzer sollten selbst entscheiden können, wie sie ihr digitales, privates Abbild für die Zukunft gestalten. Nimmt man ihnen diese Möglichkeiten, so verbaut man ihnen auch Chancen für ihre Zukunft im realen Leben.
 
Wirksam könnte das „Recht auf Vergessen“ konkretisiert werden durch die Möglichkeit einer Maßregel, bestimmte Inhalte durch Suchmaschinen finden zu lassen.
 
Die notwendige Kehrseite ist indessen die prinzipielle Verantwortung des Autors zu seinen Inhalten im Internet und des Nutzers zu seinen Handlungen im Netz. Eine völlig schrankenlose Anonymität kann es nach CDU/CSU und UMP im Internet daher nicht geben. Bei wichtigen Rechtsgeschäften oder zur Verfolgung von Straftaten müssen Nutzer unter rechtsstaatlich klar gefassten Voraussetzungen identifiziert werden können. Dazu sind auch europarechtlich vorgegebene Mindestspeicherfristen von Telefon- und Internetverbindungsdaten unverzichtbar, um in vielen Deliktsbereichen präventiv und repressiv überhaupt ermitteln zu können.
 
Aufklärung und die Weitergabe des technischen Wissens an die Nutzer sind wichtige datenschutzpolitische Ziele; die Stärkung des Datenschutzbewusstseins bei jedem Einzelnen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Bei der Bekämpfung der Kinderpornografie im Netz lehnen CDU/CSU und UMP zwar eine generelle Verpflichtung zur inhaltlichen Kontrolle durch die Provider ab. Falls dem Provider aber zur Kenntnis gelangt, dass solche Inhalte zum Abruf bereitgehalten werden, müssen sie für deren Löschung sorgen. Dort, wo das Löschen von kinderpornographischen Seiten im Internet keinen Erfolg hat, muss nach CDU/CSU und UMP hilfsweise auch das Sperren von Internetseiten möglich sein. CDU/CSU und UMP fordern eine bessere internationale Kooperation, da ohne diese Ebene nicht wirksam gegen die Darstellung von Kindesmissbrauch im Internet vorgegangen werden kann. 
 
Die Grundrechte der Bürger aus der analogen Welt müssen auch in der digitalen Welt gelten und durchsetzbar sein. Dies zeigt sich insbesondere bei den zahlreichen Urheberrechtsverletzungen im Internet.
 
Die Internet-Service-Provider basieren ihr Geschäftsmodell auf dem digitalen Austausch von Daten. Daher kommt ihnen auch eine Mitverantwortung für eine konsequente Rechtsdurchsetzung zum Schutz des geistigen Eigentums zu. Als schonende Alternative zu staatlichen Eingriffen ins Netz befürworten CDU/CSU und UMP deshalb das System regulierter Selbstregulierung und setzen sich auf europäischer Ebene für eine Anpassung der eCommerce-Richtlinie hinsichtlich einer fairen Regelung der Providerhaftung ein.
 
Souveränität und Verantwortung des Bürgers in der digitalen Gesellschaft