Die Europäische Union hat eine wichtige Rolle bei der Überwindung der Folgen der deutschen Teilung gespielt. Sie leistet seither einen bedeutenden Beitrag dafür, die strukturellen Nachteile Ostdeutschlands weiter zu verringern. Zu nennen sind hier insbesondere die Struktur- und Regionalförderung, der EU-Binnenmarkt, die Gemeinsame Agrarpolitik und die Forschungsrahmenprogramme.
Es liegt im gesamtstaatlichen Interesse der Bundesrepublik Deutschland, die besonderen ostdeutschen Interessen weiterhin aktiv in die europäische Politik einzubringen. Europäische, nationale und regionale Politik müssen dabei Hand in Hand gehen. Die Wahrung des Subsidiaritätsprinzips gewährleistet, dass auf nationaler und regionaler Ebene ausreichend Entscheidungsspielräume verbleiben, um in Kenntnis der lokalen Gegebenheiten effektiv und zielgerichtet handeln zu können.
Die Gruppe der ostdeutschen Bundestagsabgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und der ostdeutschen Abgeordneten der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament halten es daher für notwendig, sowohl auf nationaler wie auf europäischer Ebene ostdeutsche Interessen koordiniert zu vertreten. Folgende Positionen werden von beiden Gruppen geteilt:
1. Fortsetzung der Kohäsionspolitik der EU
Wir begrüßen, dass seitens der Europäischen Kommission eine Übergangsregelung für alle Regionen, die aus der bisherigen Höchstförderung herausfallen, angestrebt wird. Davon könnten die Regionen profitieren, die bisher unter dem Ziel „Konvergenz“ gefördert wurden oder die bisher wegen der Berücksichtigung des statistischen Effekts in die Kategorie des „phasing-out“ fielen. Die künftige Strukturförderung muss dem Ziel der Strategie "Europa 2020", intelligentes und nachhaltiges Wachstum anzuregen, durch die Förderung einer zukunftsfesten Infrastruktur - insbesondere in den Bereichen Verkehr, Telekommunikation, Bildung, Forschung und Gesundheit - Rechnung tragen.
Auch nach 2013 werden nicht alle Entwicklungshemmnisse überwunden sein und gleichzeitig neue Herausforderungen für die wirtschaftliche Entwicklung Ostdeutschlands auftreten. Damit besteht weiterhin Bedarf, die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in den ostdeutschen Ländern zu unterstützen, um den weiter vorhanden Rückstand auszugleichen. Aufgrund der positiven Entwicklung der Wirtschaftsdaten in Ostdeutschland in den vergangenen zwei Jahrzehnten und der noch immer spürbaren statistischen Effekte der EU-Erweiterung besteht aber die Möglichkeit, dass die ostdeutschen Regionen nach 2013 nicht mehr die Höchstförderung aus den europäischen Strukturfonds erhalten können. Bei einem Wegfall der Förderung könnte es zu wirtschaftlichen Schocks kommen, die durch eine Fortsetzung der Kohäsionspolitik in Ostdeutschland vermieden werden müssen. Daher ist es wichtig, dass Regionen, die nach 2013 aus der Konvergenzzone heraus fallen, gesondert Unterstützung erhalten. Dafür ist eine Anschlussförderung für die ostdeutschen Regionen in der Übergangsphase notwendig, die den Wegfall der Förderung abfedert und die Förderintensität um nicht mehr als ein Drittel absenkt.
Durch den Einsatz der Strukturfonds ist es in den ostdeutschen Regionen gelungen, umfassende Prozesse der komplexen Regionalentwicklung in Gang zu setzen, die wesentlich zur europaweiten Vernetzung, dem interregionalen Know-how-Transfer und der Einbindung in europaweite Wirtschaftskreisläufe beigetragen haben. Die zu schaffende Übergangsregelung muss deshalb so ausgestaltet sein, dass es in Ostdeutschland nicht zu einem Abbruch der Investitionstätigkeit kommt. Mittel aus den EU-Strukturfonds haben zu einer erheblichen Steigerung des BIP-Niveaus und der Erwerbstätigkeit in Ostdeutschland beigetragen. Wir weisen darauf hin, dass die EU-Strukturfonds einen wichtigen positiven Beitrag zur Konvergenz der ostdeutschen Einkommen pro Kopf an das deutsche und das europäische Niveau und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit leisten, indem sie insbesondere den sektoralen Strukturwandel stützen und zur Effizienzsteigerung von Unternehmen beitragen.
Es gilt hierbei zu berücksichtigen, dass die ostdeutschen Länder durch das Auslaufen des Solidarpaktes II bis 2019 bereits jetzt vor großen Herausforderungen bei der Anpassung ihrer Haushalte stehen. Allein dies wird zu einer Reduzierung der öffentlichen Investitionen in Ostdeutschland führen. Ein Absinken der Mittel aus den europäischen Strukturfonds würde dies weiter verschärfen. Im Bereich der privaten Investitionen ist weiterhin zu bedenken, dass ein Großteil der ostdeutschen Wirtschaft eigenkapitalschwach ist. Der erhöhte Bedarf an Fremdkapital wird zu einem großen Teil über Sparkassen sowie Raiffeisen- und Volksbanken gedeckt. Die Anforderungen von Basel III zur Erhöhung der Eigenkapitalquote werden deren mehrheitlich kommunale Eigner schwer erfüllen können. Folge davon wäre ein knapperes Kreditangebot und ein Absinken der privaten Investitionstätigkeit. Bei der geplanten Novellierung der europäischen Einlagensicherung muss das in Deutschland und anderen europäischen Ländern bewährte Instrument der Institutsgarantie vollumfänglich anerkannt bleiben.
2. Förderung von Bildung und Forschung durch die EU
Wir setzen uns dafür ein, dass die erfolgreiche Politik der EU zur Förderung von Bildung und Forschung fortgesetzt werden kann, und so Forschung und Entwicklung in den Unternehmen, den Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen weiter gestärkt werden. Bei der Neufassung des 8. Forschungsrahmenprogramms ist daher darauf zu achten, dass durch die Ausgestaltung der Förderrichtlinien Forschungsinstitutionen und forschende Unternehmen in Ostdeutschland nicht faktisch von der Förderung ausgeschlossen werden. Schwerpunkt der Förderung sollte nicht der Neuaufbau von Forschungsinstitutionen sein, sondern die Durchführung von Forschungsvorhaben und der grenzüberschreitende wissenschaftliche Austausch. Wissenschaftliche Leistungsfähigkeit muss unabhängig von der Projektgröße als wesentliches Kriterium für die Förderung erhalten bleiben. Wir halten es für erforderlich, die Verknüpfung zwischen dem Kohäsionsfonds und dem Forschungsrahmenprogramm zu verbessern. So ließen sich die Mittel aus dem Kohäsionsfonds einsetzen, um die Forschungsinfrastruktur zu verbessern und die Forschung in die Lage zu versetzen, die Spitzenkompetenz zu erreichen, die für den Zugang zu Forschungsmitteln notwendig ist. Der Informationsfluss innerhalb der Kommission bei Vorhaben, die sowohl Programme des Kohäsionsfonds als auch des Forschungsrahmenplans ansprechen, ist zu verbessern.
Der Schlüssel für neue Arbeitsplätze und wirtschaftliches Wachstum in Ostdeutschland sind Forschung und Innovation. Die Europäische Union hat erheblich zum Entstehen einer leistungsfähigen Forschungslandschaft in Ostdeutschland beigetragen. Jedes zweite Unternehmen ist mittlerweile auf diesem Gebiet in unterschiedlichem Ausmaß aktiv.
Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung der Unternehmen betrugen im Jahr 2007 0,92% des nominalen Bruttoinlandprodukts Ostdeutschlands. Der entsprechende Wert für Westdeutschland betrug 1,93%. Wesentliche Ursache hierfür ist der geringere Anteil größerer Industrieunternehmen in den neuen Ländern, da von diesen Unternehmen der Großteil der Aufwendungen für Forschung und Entwicklung in der Wirtschaft bestritten wird.
Wir sind der Überzeugung, dass der Ausbau bestehender Forschungseinrichtungen in den ostdeutschen Ländern von großer Bedeutung ist. Nachhaltige Strukturen können nur durch die Verbindung von Industrie, Forschung und Dienstleistern geschaffen werden. Hier gilt es, noch vorhandene Rückstände aufzuholen. Unternehmen in den ostdeutschen Ländern müssen durch entsprechende Rahmenbedingungen in die Lage versetzt werden, durch eigene Forschung und Entwicklung innovative Produkte und Dienstleistungen zu erbringen, um auf Dauer wettbewerbsfähig zu sein.
3. Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik
Die besonderen Belange der ostdeutschen Länder müssen bei der Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013 berücksichtigt werden. Die ersten Vorstellungen der Kommission hierfür bedürfen der Überarbeitung. Die vorgeschlagene Umschichtung von Direktzahlungen und eine Obergrenze für die Zahlungen an einzelne Betriebe lehnen wir in der derzeitigen Ausgestaltung ab. Die Vorschläge der Kommission, diese Kappungsgrenze unter Berücksichtigung des tatsächlichen Arbeitskräftebesatzes zu erweitern, sind kritisch zu prüfen. Wir setzen uns für den Erhalt einer wirkungsstarken Ersten und Zweiten Säule auch nach 2013 ein sowie für die Einführung einer bundesweit einheitlichen Flächenprämie auf der Basis der aktuell bewirtschafteten Fläche je Betrieb.
Die Landwirtschaft in den ostdeutschen Ländern mit ihren rund 30.000 landwirtschaftlichen Betrieben und knapp 160.000 Beschäftigten ist eine Zukunftsbranche mit einem hohen Maß an Wettbewerbsfähigkeit, die als einer der wesentlichen Wirtschaftsfaktoren im ländlichen Raum maßgeblich zur Sicherung regionaler Arbeitsplätze beiträgt. Die Landwirtschaft sichert mittelständische Strukturen im ländlichen Raum. Der Privatinitiative vieler ortsansässiger Landwirte ist es zu verdanken, dass zahlreiche Familien eine wirtschaftliche Perspektive in der Landwirtschaft Ostdeutschlands sehen. Für den Erhalt und die Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum ist es allerdings notwendig, dort eine leistungsfähige Infrastruktur zu erhalten.
Da viele Betriebe in Ostdeutschland historisch bedingt über eine große Flächenausstattung verfügen und somit hohe Direktzahlungen erhalten, wären sie von einer möglichen Obergrenze – je nach Ausgestaltung – stark betroffen. Dies würde einseitig zu Lasten der ostdeutschen Landwirtschaft gehen und die erforderliche Liquidität der Betriebe gefährden. Damit würde eine Vielzahl von Arbeitsplätzen in ohnehin strukturschwachen Regionen gefährdet.
4. Europäische Energiepolitik
Wir setzen uns dafür ein, dass die europäische Energiepolitik auch zukünftig die Nutzung der heimischen Braunkohle ermöglicht. Wir begrüßen, dass die EU für die Demonstration der Funktionsfähigkeit der CCS-Technologie Fördermittel zur Verfügung stellt. Daher ist es unabdingbar, dass auch auf nationaler Ebene die rechtlichen Grundlagen für eine entsprechende Demonstrationsanlage geschaffen werden. Die Bundesregierung wird aufgefordert, ein Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden. Erneuerbare Energien müssen in die europäische Energieinfrastruktur eingebunden werden. Beim weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energieträger ist auf Kosteneffizienz und Wirtschaftlichkeit zu achten.
Auch wenn der nationale Energiemix nicht europäisch festgelegt wird, hat die europäische Energiepolitik erhebliche Auswirkungen auf die Nutzung der verschiedenen Energieträger. Für Ostdeutschland ist es von besonderer Bedeutung, dass die Nutzung der heimischen Braunkohle fortgesetzt werden kann. Die heimische Braunkohle ist als Energieträger in unserem Energiemix unverzichtbar, bis erneuerbare Energien eine sichere und bezahlbare Energieversorgung der Bevölkerung ermöglichen. Braunkohle ist der einzige in Deutschland in größerem Umfang vorhandene Energieträger, aus dem ohne Subventionen zu konkurrenzfähigen Preisen Energie gewonnen werden kann. Auch die stoffliche Verwertung bietet interessante Perspektiven. In der ostdeutschen Energiewirtschaft hängt eine große Zahl von Arbeitsplätzen von der Nutzung der Braunkohle ab. Es sind in der Vergangenheit im Vertrauen auf eine langfristige Nutzung dieses Energieträgers und Rohstoffes Investitionen getätigt und teilweise erhebliche Landschaftseingriffe vorgenommen worden.
Bei Umsetzung der – auch durch europäische Regelungen vorgegebenen – CO2-Reduktionsziele hängt die Zukunft der Braunkohle von der Umsetzung neuer Technologien ab. Die CCS-Technologie bietet sowohl für die energieintensiven Industrien als auch für die Energiewirtschaft große Chancen, CO2-Emissionen zu reduzieren. Daher ist die Demonstration der Funktionsfähigkeit der CCS-Technologie für die künftige Nutzung der Braunkohle von großer Bedeutung.
Erneuerbare Energien können einen erheblichen Beitrag dazu leisten, die EU-Klimaschutzziele zu erreichen und die Energieversorgung auch in Zukunft sicherzustellen. Die ostdeutschen Bundesländer haben bei Forschung und Entwicklung wie auch bei Produktion neuer Technologien in diesem Bereich eine Vorreiterrolle. Um das Potential der erneuerbaren Energien voll nutzen zu können, bedarf es einer besseren Einbindung dieser meist dezentralen Energieerzeugung in die europäische Energieinfrastruktur.
5. Transeuropäische Netze
Wir setzen uns für eine konkurrenzfähige Anbindung der Seehäfen in Mecklenburg-Vorpommern sowie eine verbesserte Erschließung der neuen Länder insgesamt durch eine leistungsfähige Schienenverbindung von der Ostsee unter Einbeziehung Berlins nach Südosteuropa ein. Wir begrüßen, dass seitens der Bundesregierung dieses Anliegen gegenüber der Europäischen Union mit Nachdruck vertreten wird, damit das Projekt Aufnahme in das künftige transeuropäische Kernnetz findet.
Verkehrsachsen sind wirtschaftliche Entwicklungsachsen. In Ostdeutschland sind aufgrund der Teilung des europäischen Kontinents grenzüberschreitende Verkehrsachsen nicht ausreichend vorhanden. Die übergreifende Planung transeuropäischer Netze durch die Europäische Union kann einen Beitrag leisten, diesen strukturellen Rückstand auszugleichen. Aus dem Solidarpakt II werden nach 2019 keine Infrastrukturmittel mehr zur Verfügung stehen. Auch die Förderung aus dem EU-Infrastrukturfonds wird in den kommenden Jahren zurückgefahren. Somit ist eine Fokussierung der Maßnahmen erforderlich.
6. Innerstädtische Mobilität
Wir lehnen die zwingende Einführung von Umweltzonen in Innenstädten aufgrund europäischer Vorgaben ab. Durch Umweltrichtlinien der EU vorgegebene Maßnahmen sind auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen und dürfen das Bedürfnis der Bevölkerung nach Mobilität auch im innerstädtischen Bereich nicht außer Acht lassen. Der Grundsatz der Subsidiarität ist gerade in diesem Politikfeld strikt zu beachten.
Untersuchungen zu den in deutschen Innenstädten aufgrund der Feinstaubrichtlinie eingerichteten Umweltzonen legen die Wirkungslosigkeit dieser Maßnahme nahe. Für die Rolle der Städte als kulturelle und wirtschaftliche Zentren ihrer Region ist die Erreichbarkeit auch durch den Individualverkehr von hoher Bedeutung. Maßnahmen zur Luftreinhaltung, die die Mobilität der Bevölkerung einschränken, sind nur dann zu ergreifen, wenn sie überhaupt wirksam sind und eine erzielte Wirkung in einem angemessenen Verhältnis zu auferlegten Beschränkungen steht.
7. Kriminalitätsbekämpfung im erweiterten Schengen-Raum
Wir treten dafür ein, die grenzüberschreitende Kooperation der Sicherheitsbehörden im erweiterten Schengen-Raum weiter zu verbessern. Die Politik der EU, solche Kooperationen zu unterstützen, muss daher ausgebaut werden. Eine effektive Bekämpfung der im Umfeld der deutschen Grenzen zu den mittel- und osteuropäischen Nachbarstaaten gestiegenen Kriminalität darf von der Kommission nicht behindert werden.
Kriminalitätsbekämpfung im Umfeld der Grenzen innerhalb des Schengen-Raumes ist von zentraler Bedeutung für die Akzeptanz der Einigung Europas durch die Bevölkerung. Von Seiten der EU müssen daher nationale Bemühungen um eine Verbesserung der Sicherheitslage in diesen Gebieten unterstützt werden.
Dies gilt insbesondere, wenn von Seiten der Kommission die Einhaltung der Regelungen des Schengen-Vertrages überwacht wird. Verstärkte polizeiliche Kontrollen im Umfeld der Außengrenzen sind eine Reaktion auf eine nach der Erweiterung des Schengen-Raumes veränderte Sicherheitslage.
8. Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung
Wir treten dafür ein, die gesundheitliche Versorgung der Bürger der Europäischen Union innerhalb Europas bestmöglich zu gewährleisten. Die EU-Richtlinie zur Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung ist daher im nationalen Recht so umzusetzen, dass die gesundheitliche Versorgung der Versicherten auch im europäischen Ausland umfassend gewährleistet wird. Gesundheitsbehörden müssen vertraglich abgesichert enger zusammenarbeiten. Abrechnungstechnische und finanzielle Fragen müssen auf einer verlässlichen Grundlage adäquat geregelt werden. Hohe Qualitäts- und Sicherheitsstandards müssen grenzüberschreitend gelten.
Die Gewährleistung der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung ist im Zuge der Freizügigkeit in Europa vor allem an den Grenzen Deutschlands zu unseren mittel- und osteuropäischen Nachbarstaaten eine wichtige Aufgabe. Dies gilt nicht nur für den Bereich der grenzüberschreitenden Arbeitsaufnahme. Auch bei touristischen Aufenthalten im europäischen Ausland oder bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen wie z.B. Kinderbetreuung bestehen nach wie vor zahlreiche Hindernisse, die eine unbürokratische und effektive Gewährung gesundheitlicher Versorgung behindern. Die vorliegende EU-Richtlinie ist eine Regelung, deren Umsetzung einen wichtigen Beitrag zum Abbau dieser Hindernisse leisten kann.
9. Wertegebundene Politik
Die unterschiedlichen historischen Erfahrungen der europäischen Völker müssen gleichermaßen berücksichtigt werden. Innerhalb der Europäischen Union wenden wir uns gegen jede Form von Extremismus und alle Feinde der Demokratie. Deshalb sind selbstverständlich Empfänger öffentlicher Mittel für Projekte zur Bekämpfung des politischen Extremismus auf uneingeschränkte Achtung der freiheitlichen und demokratischen europäischen Werteordnung zu verpflichten. In unseren Außenbeziehungen verfolgen wir eine am christlichen Menschenbild orientierte Politik. Ein sicheres Israel ist und bleibt unser Ziel und unsere historische Verpflichtung. Wir wollen, dass Israel in Frieden mit seinen Nachbarn lebt. Wir erwarten hierzu auch von den auf Veränderung drängenden demokratischen Kräften in der arabischen Welt ein klares Bekenntnis.
Die Kriege und Totalitarismen des 20. Jahrhunderts führten zu unermesslichem Leid und zur Trennung Europas. Wir verneigen uns vor den Millionen Opfern des Nationalsozialismus und Stalinismus. Gerade wir als ostdeutsche Abgeordnete sehen uns aufgrund der Vergangenheit in einer Mittlerrolle zwischen West- und Osteuropa. Nicht nur die angemessene Betrachtung der Vergangenheit sondern auch entsprechende Konsequenzen für Gegenwart und Zukunft sind uns wichtig. Opfer kommunistischer Diktaturen wie des SED-Regimes sind keine Opfer 2. Klasse. Dies muss auch in der aktuellen innerdeutschen Diskussion um Rehabilitationsmaßnahmen für Heimkinder, die in der Bundesrepublik und der ehemaligen DDR Missbrauch und Misshandlungen ausgesetzt waren, berücksichtigt werden.