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19.01.2012

Dr. Peter Tauber

„Niemand wird bevorzugt oder diskriminiert“

Peter Tauber über Netzneutralität, Datenschutz und Urheberrecht – Enquete-Kommission legt Zwischenbericht vor




Die Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ hat nach eineinhalb Jahren Arbeit am Freitag im Bundestag ihren 2. Zwischenbericht vorgelegt. In der Enquete sitzen 17 Abgeordnete und 17 Sachverständige. Als sogenannter 18. Sachverständiger kann die Öffentlichkeit, können Bürger über das Internet an der Arbeit der Kommission teilhaben.


Anhörungen fanden bislang unter anderem zu den Themen Netzneutralität, Urheberrecht und Medienkompetenz statt. „Fraktion direkt“ sprach über die bislang vorliegenden Ergebnisse mit dem Berichterstatter der Unionsfraktion für Netzneutralität, Peter Tauber.

Herr Tauber, welche Formen der Beteiligung stehen den Bürgern zur Verfügung? Wie groß ist die Resonanz?

Im Mittelpunkt der Beteiligung steht die Plattform www.enquetebeteiligung.de. Als registrierter Nutzer verfügt man hier über die Möglichkeit, online den verschiedenen Projektgruppen beizutreten um auf diese Weise den einzelnen Themen und Diskussionen zu folgen aber darüber hinaus auch selbst Vorschläge zu formulieren und einzubringen. Die Ergebnisse dieser Diskussionen werden dann regelmäßig in den Projektgruppensitzungen besprochen. Wir prüfen dann, wie man die Anregungen der Nutzer aufgreifen kann. Leider ist die Beteiligung nicht so hoch ausgefallen wie zunächst erwartet, denn aktuell verzeichnet die Plattform knapp 2100 registrierte Nutzer und ca. 380 Vorschläge zu einzelnen Themen und Diskussionen. Die Umsetzung der Beteiligungsplattform war aber auch von einigen bürokratischen sowie finanziellen „Hürden“ begleitet, die es erst zu nehmen galt. Auf jeden Fall ist es eine neue Form der Beteiligung. Das finde ich gut. Wir sind gespannt, wie die Plattform am Ende der Enquete-Kommission genutzt wurde und welche Schlüsse sich hieraus für die Zukunft ziehen lassen.

 

Zur Netzneutralität: Lässt sich der diskriminierungsfreie Zugang zum Netz allein über den Markt regulieren? Wann wäre die Situation gekommen, an dem wir über ein Gesetz nachdenken müssten?

Netzneutralität bedeutet zunächst die neutrale und diskriminierungsfreie Übertragung von Daten auf Basis des Best-Effort-Prinzips. Das heißt, dass alle Datenpakete gleich der Herkunft, der Art der Datei oder dem Bestimmungsort gleich schnell bzw. gleich langsam übertragen werden. Niemand wird dabei bevorzugt oder diskriminiert. Wir sind in der Projektgruppe mehrheitlich zu dem Schluss gekommen, dass aktuell keine akute Gefährdung der Netzneutralität in Deutschland vorliegt. Zudem ist der deutsche und europäische Regulierungskatalog bereits heute sehr umfassend und aktuell ausreichend. Es hat in der Vergangenheit einige wenige Fälle gegeben, in denen das Prinzip der Netzneutralität –die aus Sicht der Union ein hohes Gut ist –verletzt wurde. Das bekannteste Beispiel ist die Blockade von Skype durch die Mobilfunkanbieter. Hier hat der Markt funktioniert. Das Problem ist nicht mehr existent. In der Arbeit der Projektgruppe ist eines aber auch deutlich geworden: Netzneutralität ist eine Grundvoraussetzung für das Internet wie wir es kennen und wird daher ein Dauerthema bleiben.

 

Der Umgang mit personenbezogenen Daten hat sich im digitalen Zeitalter erheblich verändert. Vor welchen Herausforderungen stehen wir im Hinblick auf Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?

Gesetze und Regulierung allein schaffen noch keinen mündigen und kritischen Bürger bzw. Nutzer. Wenn wir das grundsätzliche Prinzip eines freien Internet und seiner Nutzer auch in Zukunft bewahren wollen, sind Eigenverantwortung und gesellschaftliche Normen auch im Netz unverzichtbar. Neben der notwendigen Aufklärung der Nutzer, müssen auch die Unternehmen selbst in die Verantwortung genommen werden. Darüber hinaus müssen Firmen und Behörden die Sicherheit ihrer Systeme ständig weiterentwickeln, Bürger und Verbraucher die verfügbaren Sicherheitsprodukte auch nutzen. Genauso wichtig ist die Erziehung von Kindern und Jugendlichen, denn besonders nachkommende Generationen müssen für einen kritischen Umgang mit ihren Daten sensibilisiert werden. Jeder ist selbst dafür verantwortlich wie viel er im Internet von sich preisgibt, auf welchen Seiten er surft und mit wem er Inhalte teilt. Somit stellt sich uns beim Datenschutz eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, bei der die Politik zwar den Rahmen in Form von Mindeststandards und Grundsätzen setzen kann, ein intensiver Gesellschaftsdialog aber nicht ausbleiben darf.

 

Ist unser Urheberrecht angesichts der Anforderungen der digitalen Welt noch zeitgemäß? Welche Anpassungen sind notwendig?

Anhand des digitalen Urheberrechts lässt sich sehr schön aufzeigen, wie schnelllebig die heutige digitalisierte Gesellschaft ist. Standards von heute können bereits morgen überholt oder nicht mehr angemessen sein. Im Kern der Debatte um ein Urheberrecht im digitalen Zeitalter muss es darum gehen, einen Ausgleich von Interessen zu schaffen und ausgewogene Positionen zu erarbeiten. Wer kreative Inhalte erstellt, bzw. für deren Verbreitung sorgt, dessen Rechte müssen gewahrt werden. Gleichzeitig darf die Gesetzgebung den Nutzer aber nicht unnötig einengen bzw. verunsichern und muss den technischen Standards von heute Rechnung tragen. Für mich persönlich steht das Recht auf eine Privatkopie im Mittelpunkt, wenn es darum geht, ein verständliches und gerechtes Urheberrecht zu entwickeln. Der Wirtschaftsrat hat vor kurzem eine Initiative für ein Faires Urheberrecht unterstützt, der ich mich auch angeschlossen habe und die von Experten aus den Reihen der Union initiiert wurde. Im angelsächischen Rechtsraum kennt man das Fair-Use-Prinzip, das z.B. leicht verständliche Regelungen für die Privatkopie getroffen hat. Das finde ich einen spannenden Ansatz. Die Debatte über ein an die digitale Welt angepasstes Urheberrecht läuft ja auch in der Union gerade.

 

Zum Thema Medienkompetenz hat die Enquete einen eigenen Zwischenbericht vorgelegt. Eine der zentralen Forderungen ist die nach einem eigenen Laptop für jeden Schüler. Müsste es nicht vielmehr Trainingsprogramme geben?

Wie im Zwischenbericht der Projektgruppe Medienkompetenz richtig festgestellt wurde, ist Medienkompetenz kein neues Thema. Vielmehr ist es oftmals eine Antwort auf speziellere Fragestellungen, wie beispielweise den Jugend- oder Datenschutz. Grundlegend lässt sich festhalten, dass es in Deutschland bereits eine Vielzahl wertvoller Initiativen gibt, die in ganz unterschiedlicher Trägerschaft – auf kommunal, auf Landes- und auf Bundesebene, sowie in staatlicher als auch privater Form – ihren Beitrag zur Förderung der Medienkompetenz beitragen. Die Handlungsempfehlungen der Projektgruppe bauen auf eine wirklich Vermittlung von Kompetenzen, das heißt also die Fähigkeit zum „richtigen“ und „angemessenen“ Umgang mit Medien und das nicht nur auf einer technische-manuellen, sondern auch auf einer kognitiv-affektiven Ebene. Dafür müssen Kinder und Jugendliche von Beginn an den Umgang mit Medien lernen und überhaupt die Möglichkeit bekommen, mit einem vollwertigem PC arbeiten zu können. Denn viele Schülerinnen und Schüler haben zwar Zugang zu verschiedenen Unterhaltungsmedien, dabei bleibt der Kontakt mit Bildungs- und Lernplattformen leider oftmals aus. Ein weiteres interessantes Ergebnis der Projektgruppe ist die Forderung, alle Bevölkerungsgruppen gleichermaßen in die Vermittlung der Medienkompetenz einzubeziehen, denn oftmals wird dieses Themengebiet auf Kinder- und Jugendliche begrenzt. Angebote und Initiativen für Seniorinnen und Senioren – die sogenannten „Silversurfer“ – gibt es leider noch zu wenig. Insgesamt geht es also darum möglichst umfassende Rahmenbedingungen zu schaffen, um Medienkompetenz gleichermaßen allen Gruppen zugänglich zu machen.

 

Hat sich mit der Stärkung der Medienkompetenz der Schüler die Frage nach dem Jugendschutz im Netz erledigt?

Man kann sagen, dass Medienkompetenz die langfristige Antwort auf das Thema Jugendschutz im Internet ist. Einer Sache muss man sich bewusst sein: Von Sperren oder Schutzprogrammen lässt sich heute ein großer Teil der Jugendlichen nicht mehr abhalten. Am Ende sind die Jugendlichen häufig schlau genug, viele technische Sperren zu umgehen. Deswegen bedarf es eines ständigen Diskurses innerhalb der Gesellschaft – in Schulen, im Elternhaus, unter Freunden und Bekannten –, um die Aufklärungs- und auch Schutzaufgaben gegenüber den Jugendlichen wahrzunehmen. Deshalb wird die Jugendschutzdebatte nie beendet sein, egal wie weit die Kompetenzförderung im Umgang mit Medien ausgeweitet wird. Im Gegenteil: Wir haben die Aufgabe unsere Normen ständig zu hinterfragen und neuen Entwicklungen gerecht zu werden. Dabei verschieben sich übrigens auch die Probleme bzw. es entstehen neue Herausforderungen für den Jugendschutz. War das Hauptproblem vor wenigen Jahren noch Pornografie, so stehen heute das Thema Cybermobbing oder Grooming – das gezielte Ansprechen von Kindern und Jugendlichen im Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte – im Mittelpunkt.

Breitbandanschlüsse - alle Daten werden gleich behandelt (ddp images/dapd/Daniel Roland)

Foto: ddp images/dapd/Daniel Roland
Breitbandanschlüsse - alle Daten werden gleich behandelt (ddp images/dapd/Daniel Roland)


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„Niemand wird bevorzugt oder diskriminiert“