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28.09.2010

Ingrid Fischbach

Neuregelung Hartz IV: Vorgaben des Verfassungsgerichts umgesetzt

Statement von Ingrid Fischbach




Vor der Fraktionssitzung hat die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Ingrid Fischbach ein Statement zur aktuellen Diskussion um die Hartz IV-Reform abgeben.


Das Statement im Wortlaut:

Ich glaube, alle, die jetzt kritisieren und Vorschläge machen und sagen, was man alles besser machen kann, die müssen sehr konkret werden, denn es hat noch kein neues oder kein System gegeben, das so Transparenz, so transparent war wie unseres jetzt.

Wir haben die Vorgaben des Verfassungsgerichts sehr ernst genommen. Wir haben sie alle umgesetzt und ich möchte an dieser Stelle nochmal sagen, das Gesetz, was wir jetzt verändern müssen auf Grund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts ist unter Rot/Grün erstanden, d. h. wir korrigieren jetzt ein Gesetz, das bereits existiert. Wir haben vier Vorgaben des Verfassungsgerichts so umgesetzt, dass sie nachweisbar transparent und für alle nachvollziehbar sind.

Das ist erstens die Bemessungsgrundlage. Das Verfassungsgericht hat uns gesagt: Ihr müsst deutlich machen, welche Bemessungsgrundlage, welche Einkommenssituation, welche Familien nehmt ihr zur Grundlage eurer Berechnungen? Wir haben das untere Einkommensfünftel genommen und - anders als der DGB-Chef Sommer sagt – dadurch, dass die Aufstocker dabei sind, ist diese niedrige Zahl zustande gekommen, muss man deutlich sagen, dass wir von dieser unteren Hälfte 8,6 % der untersten Einkommen rausgenommen haben. Und wir bewegen uns bei Alleinstehenden bei einer Summe von 901 Euro netto und bei den Kinderregelsätzen haben wir zur Ausgangslage genommen das Einkommen eines Paares mit einem Kind. Und wenn wir jetzt die Altersgrenze nehmen 14 bis 18 reden wir über ein Netto-Einkommen von 2544 Euro. Das waren die Grundlagen unserer Berechnungen.

Wir haben entschieden, welche Positionen wir dabeihaben wollen. Es gibt keine Ermessensspielräume für uns im Bereich der existenzsichernden Lebenshaltungskosten die sind vorgegeben. Wo wir Spielräume haben, sind bei den Dingen, die zum Lebensumstand gehören, und da haben wir ganz klar Alkohol und Tabak herausgerechnet, weil wir sagen: das sind nicht die Grundbedürfnisse, die existenzsichernd sind. Wir haben dafür – jetzt können Sie lächeln – das Mineralwasser im Ansatz gesteigert. Alles ist klar nachlesbar. Diesmal ist nichts pauschal aufgerundet worden oder genommen worden. Die Warenkörbe können Sie alle nachlesen.

Wir haben hinzugenommen Internetkosten, weil wir sagen: es ist wichtig, dass gerade HartzIV-Empfänger den schnelleren Zugang wieder in den Arbeitsmarkt finden und dazu gehört heute auch das Internet. Und wir haben hinzugenommen die Praxisgebühren – die gab es 2005 noch nicht, aber auch die sind für uns existenzsichernd und wichtig.

Wir haben bei den Kinderregelsätzen festgestellt – und das habe ich damals, als die Diskussion losging, bereits gesagt, dass sie nach den jetzigen Bemessungsgrundlagen zu hoch sind. Wir sagen aber eindeutig, dass wir Bestandschutz für die Familien wollen. Wir werden sie nicht senken. Wir werden allerdings ein Bildungspaket in Höhe von ca. 250 Euro jährlich pro Kind dazupacken, d. h. Kinder sollen die Möglichkeit, wie das Verfassungsgericht es auch gesagt hat, die Möglichkeit haben, am Mittagessen teilzunehmen, am warmen Mittagessen, Schulausflüge, Eintagesausflüge sollen da mit zugehören, Lernförderung, die die Kinder brauchen, sind da mit bei und Sport und Spiel/Freizeit auch da mit, also ungefähr 20 Euro pro Kind kommt dazu.

Der vierte Punkt, den wir umgesetzt haben: Das Verfassungsgericht hat gesagt: Ihr könnt die Ermittlungen nicht an die Rentenentwicklung koppeln. Wir haben gesagt, wir werden das verändern. Wir wollen eine kleinere, ja kleinere Einkommenverbrauchsstichproben - nicht mehr alle fünf Jahre die große sondern jährlich. Dazu werden wir allerdings nicht mehr 60 000 Haushalte befragen, sondern nur noch 8000 und das wird dann jährlich möglich sein. Das ist aber erstens in drei Jahren möglich, d. h. bis dahin werden wir einen Mix vornehmen und zwar werden wir uns orientieren an der Entwicklung, der Preisentwicklung zu 70 % und zu 30 % an den Lohnentwicklungen.

Somit sind die vier wichtigen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt. Sie sind transparent, für nahezu jeden nachvollziehbar. Und jeder, der jetzt kritisiert und sagt, die Höhe stimmt nicht, muss sagen, was er dazu nehmen will und muss deutlich machen, warum es dazu gehört.

Dazu sind wir bereit. Wir werden diskutieren, wenn es jetzt ins Plenum geht. Und wir werden dann auch schauen, was da am Ende bei rauskommt!
Ingrid Fischbach

Foto: Laurence Chaperon
Ingrid Fischbach


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