Hier startet die Suche.

Twitter Fraktion

Twitter Abgeordnete

Hier startet der Seiteninhalt. Der Accesskey zur Rückkehr zum Seitenanfang ist die Ziffer 1.

Zum Seitenanfang
09.07.2008

Wolfgang Bosbach

Logische Konsequenz: Ausweisung und Abschiebung.

Interview im Deutschlandfunk nach dem Münchner „U-Bahn-Schläger“-Urteil




Die verurteilten „U-Bahn-Schläger“ von München sind beide polizeibekannt und haben eine kriminelle Karriere. „Wenn die beiden nicht ausgewiesen und abgeschoben werden können, wer denn dann?“, fragt Wolfgang Bosbach im Deutschlandfunk-Interview. Er meint, dass der Schutz der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland vor weiteren Angriffen wichtiger sei als das Interesse der Täter, weiterhin in Deutschland leben zu können.


Frage: Der Innenminister Bayerns, Hermann, hat schon vor dem Urteil angekündigt, dass die beiden Täter abgeschoben werden sollen. Wie verträgt sich das mit der Unabhängigkeit der Justiz? Ist das möglicherweise ein erneuter Versuch der Stimmungsmache vor den Landtagswahlen in Bayern?
 
Bosbach: Natürlich können die ausländerrechtlichen Konsequenzen erst gezogen werden, wenn wir ein rechtskräftiges Urteil haben.
 
Frage: Aber ist es denn in Ordnung, am Tag vor der Urteilsverkündung sich da so einzuschalten als Innenminister?
 
Bosbach: Ja. Das hat mit einer Einflussnahme auf das Gericht überhaupt nichts zu tun... Das Gericht hat versuchten Mord angenommen, da ist die logische Konsequenz Ausweisung und Abschiebung.
 
Frage: Aber es ist auch bekannt, dass es Jahre dauern kann, bis diese Frage Abschiebung - ja oder nein - überhaupt behandelt und entschieden werden kann. Insofern liegt der Verdacht des Populismus doch nicht ganz so fern.
 
Bosbach: Es ist schlicht falsch, dass man mit ausländerrechtlichen Konsequenzen so lange warten muss, bis die Betroffenen ihre Strafe verbüßt haben. Selbstverständlich ist es möglich schon nach einem rechtskräftigen Urteil, wenn die beiden die Strafhaft absitzen, die notwendigen Ausweisungsverfügungen ergehen zu lassen. Dann werden sämtliche Rechtsmittel ausgeschöpft werden, wie das in unserem Rechtsstaat nicht nur möglich, sondern auch die Regel ist. Dann wird es am Ende eine rechtskräftige Entscheidung in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren geben. Das sollte man sogar noch machen, solange die beiden sitzen und nicht warten, bis sie ihre Strafe abgesessen haben...
 
Frage: Kann man die beiden Täter des Landes verweisen, die seit Jahrzehnten hier in Deutschland leben, die Familie hier haben, die ihr Heimatland, so gut wie gar nicht kennen?
 
Bosbach: Ja, das kann man, zumal der griechische Täter den überwiegenden Teil seines Lebens in Griechenland gelebt hat und nicht in Deutschland. Anders ist es bei dem türkischen Täter. Bei denen, die eine Beziehung zur Bundesrepublik Deutschland über einen längeren Zeitraum hinweg haben und hier auch Familienangehörige haben, gibt es ganz besonders hohe Hürden für die Ausweisung ausländischer Straftäter, aber die beiden haben die ohnehin schon bestehenden hohen Hürden locker genommen. Wir sprechen nicht von Kleinkriminellen, wir sprechen nicht von Schwarzfahrern, sondern das Landgericht München hat versuchten Mord angenommen und hohe Haftstrafen ausgesprochen. Sie sind beide polizeibekannt, haben eine kriminelle Karriere, dann muss der Schutz der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland vor weiteren Angriffen wichtiger sein als das Interesse der Täter, weiterhin in Deutschland leben zu können. Wenn die beiden nicht ausgewiesen und abgeschoben werden können, wer denn dann?
 
Frage: Aber ist es nicht auch irgendwo ein Armutszeugnis, wenn Deutschland sich auf den Standpunkt stellt, andere Länder sollen sich um die Probleme anschließend kümmern?
 
Bosbach: Nein, das ist ein legitimes Interesse, was die Länder haben, sich vor Schwerstkriminellen zu schützen, die nicht ihre eigene Staatsangehörigkeit haben. Ich bin übrigens auch nicht der Auffassung, dass Staat und Gesellschaft hier verantwortlich seien. Zunächst ist jeder Straftäter selber für sein Tun verantwortlich. Dann wird auch oft schwere soziale Situationen herangezogen als Tatbegründung. Die gibt es auch in der Tat. Wenn man sich einmal viele kriminelle Karrieren insbesondere von jugendlichen Straftätern ansieht, dann merkt man, viele sind Täter und Opfer zugleich. Sie haben schon in ihrer Kindheit Gewalterfahrung erlitten. Sie haben nie gelernt, Konflikte gewaltfrei zu lösen, aber mit Verlaub, das kann nicht alles erklären. Es gibt Hunderttausende, die in schwierigen sozialen Verhältnissen leben oder gelebt haben und nie straffällig werden.
 
Frage: Ministerpräsident Koch hat in seinem Wahlkampf eine Verschärfung des Jugendstrafrechts gefordert. Da war die Rede vom "Warnschussarrest", von der Jugendhöchststrafe, die auf 15 Jahre hochgesetzt werden sollte, vom Erwachsenenstrafrecht, das in der Regel auch für 18- bis 21-jährige gelten sollte, von der Einrichtung von Erziehungscamps. Heute ist davon nicht mehr viel die Rede. Hat die Union also Kreide gefressen nach der Niederlage des Roland Koch?
 
Bosbach: Nein, es wäre schlimm, wenn wir dieses Thema ad acta legen würden, denn auch die jüngste polizeiliche Kriminalstatistik hat ergeben, dass im Jahre 2007 die Zahl der Gewaltdelikte bei jugendlichen Straftätern wiederum gestiegen ist. Nehmen wir einmal die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts. Im Jugendgerichtsgesetz steht das Gegenteil von der Spruchpraxis der Gerichte. Da heißt es: Im Regelfall soll das Erwachsenenstrafrecht bei 18- bis 21-jährigen Anwendung finden und nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel bei Reifeverzögerung, das Jugendstrafrecht. Dass das Jugendstrafrecht keiner Veränderung bedarf, kann man nicht mit den hohen Strafen für Serkan und Spiridon begründen, denn die beiden sind ja nicht zum ersten Mal auffällig gewesen. Alles an Jugendhilfe und jugenderzieherischen Maßnahmen ist an den beiden ausprobiert worden, erfolglos. Es gibt nun einmal einen bestimmten Typ von Schwerkriminellen, den man nicht alleine mit jugenderzieherischen Maßnahmen beeindrucken kann, da hilft nur Härte, und die beiden gehören wohl dazu.
 
Die Fragen stellte Dirk-Oliver Heckmann
 
 
Bosbach: Es gibt Hunderttausende, die in schwierigen sozialen Verhältnissen leben oder gelebt haben und nie straffällig werden

Foto: CDU/CSU-Fraktion
Bosbach: Es gibt Hunderttausende, die in schwierigen sozialen Verhältnissen leben oder gelebt haben und nie straffällig werden


Themen - A bis Z

*Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die kostenlose Verwendung der Bilder nur bei Quellenangaben möglich ist. Eine gewerbliche Nutzung sowie die Einstellung in externe Datenbanken bedarf unserer Genehmigung.
Logische Konsequenz: Ausweisung und Abschiebung.