In Brüssel wird derzeit über die Ausgestaltung der Fiskalunion und die Anpassung des Rettungsschirmes ESM verhandelt. „Fraktion direkt“ sprach mit dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Michael Meister über die Einzelheiten.
Frage: Warum brauchen wir die Fiskalunion? Reicht der Rettungsschirm nicht aus?
Meister: Für uns sind ESM und Fiskalunion zwei Seiten einer Medaille. Wir können Unterstützungsmaßnahmen für in Schwierigkeiten geratene Euro-Staaten aus dem künftigen ESM nur dann mittragen, wenn gleichzeitig mit der Fiskalunion die Weichen für größere Stabilität und engere Koordination der Wirtschafts- und Fiskalpolitik gelegt wird.
Unsere Kanzlerin hat auf dem Gipfel im Dezember in Brüssel einen großartigen Verhandlungserfolg erzielt: Mit der Fiskalunion wird die nachhaltige Finanzstabilität als Kultur in Europa verankert.
Frage: Kann denn Stabilität wirklich erreicht werden?
Meister: Die Grundlage für die Ausgestaltung der Fiskalunion ist die Erklärung der EU-Staats- und Regierungschefs vom letzten Dezember. Wir legen Wert darauf, dass wir im Verlauf der Verhandlungen über den konkreten Vertragstext nicht hinter diesen Vereinbarungen zurückbleiben. Allerdings gibt es bei einzelnen Partnern Aufweichungstendenzen. Die Umsetzung des völkerrechtlichen Vertrages in nationales Recht wird nach Abschluss der Verhandlungen in den Mitgliedstaaten erfolgen müssen.
In der Fiskalunion gibt es mehrere Stabilitätselemente. Zu den verbindlichen Regeln gehört zum einen die Begrenzung des strukturellen Defizits auf maximal 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts pro Jahr. Zum anderen gilt für die Verschuldung, dass alles, was über 60 Prozent des BIP hinausgeht, in Zwanzigstel-Schritten pro Jahr abgebaut werden muss. Beide Regeln stärken die Haushaltsdisziplin.
Künftig muss die nationale Haushaltsplanung frühzeitig der EU-Kommission vorgelegt werden, damit diese pprüfen kann, ob die Planung - insbesondere was die Art und Größe der Investitionen angeht – zum Strukturprogramm passt. Die Budgethoheit der nationalen Parlamente bleibt davon aber unberührt. Ein verstärkter und frühzeitiger Überwachungs- und Sanktionsmechanismus sorgt für die Wahrung der Haushaltsdisziplin und damit für Glaubwürdigkeit der Schuldenregeln.
Frage: Was hat das mit den neuen Klagemöglichkeiten zu tun?
Meister: Ziel ist, dass in allen Vertragsstaaten eine Schuldenbremse nach deutschem Vorbild in der Verfassung verankert wird. Verletzt ein Staat diese Verpflichtung, so kann ein anderer klagen. Das Urteil kann Strafzahlungen umfassen. Das ist ein institutioneller Fortschritt, der so vor Monaten nicht denkbar gewesen wäre. Noch besser wäre es sicherlich, wenn die EU-Kommission ein eigenes Klagerecht hätte.
„Immer höhere Summen lösen nicht das Problem“
Frage: Wie werden strukturelle Reformen tatsächlich glaubhaft umgesetzt?
Meister: Entscheidend für die nachhaltige Stabilität ist, dass die Krisenstaaten die Haushaltskonsolidierung mit längst überfälligen Strukturmaßnahmen verbinden. AAuf diese Strukturreformen müssen wir dringen, damit diese Länder wieder wettbewerbsfähig werden. Die Einsicht in die Notwendigkeit der Reformen wächst auch in den betroffenen Ländern selbst, auch wenn der Beginn mit schmerzhaften Einschnitten verbunden ist. Jedes Land wird seine Reformpläne von der EU-Kommission überprüfen lassen müssen. Die Umsetzung wird eng von Kommission und dem EU-Rat überwacht.
Frage: Muss nicht der Rettungsschirm erweitert werden, damit wir im Falle einer Ausweitung der Krise auf der sicheren Seite sind?
Meister: Ich sehe keinerlei Bedarf, das Gesamtvolumen von 500 Milliarden Euro zu erhöhen. Man sollte nicht glauben, dass allein das Bereitstellen von immer höheren Summen die Probleme löst. Es kann aber sinnvoll sein, 2012 eine höhere Bareinlage in den ESM einzuzahlen als ursprünglich vorgesehen. Wir sind dazu bereit, wenn auch die anderen Euro-Staaten ihre Anteile entsprechend erhöhen. Im Übrigen wird im März im Lichte der weiteren Entwicklung geprüft werden, ob Änderungen notwendig sein sollten.