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16.04.2008

Wolfgang Bosbach

Gesetzentwurf zu Online-Durchsuchungen zügig beraten und verabschieden

Interview im N24 Morgenreport




Wolfgang Bosbach nennt im N24-Interview den Kompromiss mit der SPD zu Online-Durchsuchungen gut. "Deswegen kenne ich keinen einzigen vernünftigen Grund, den es jetzt noch geben könnte, die Einigung zwischen Frau Zypries und Herrn Schäuble in Frage zu stellen", meint Bosbach mit Blick auf Vorbehalte in Reihen der SPD


Frage: Eigentlich hat man sich bei der Online-Durchsuchung geeinigt. Die SPD behält sich aber vor, möglicherweise doch zu dem einen oder anderen Punkt Nein zu sagen.
 
Antwort: Ich kann mich nur wundern. Wiefelspütz ist ein echter Fachmann. Deswegen unterstützt er auch die Einigung von Frau Zypries und Herrn Schäuble. Wir haben monatelang mit der SPD über das BKA-Gesetz verhandelt. Die SPD muss sich jetzt endlich entscheiden: Will sie das BKA-Gesetz oder will sie es nicht? Ist sie für oder ist sie gegen Online-Durchsuchungen? Debattiert haben wir jetzt genug. Alle Argumente sind ausgetauscht und bekannt. Jetzt ist die Stunde der Entscheidung.
 
Frage: Ist das jetzt wirklich ein Nein oder ziert man sich ein bisschen?
 
Antwort: Es ist ein guter und kein fauler Kompromiss. Die Absprache war glasklar. Wir warten die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Thema Online-Durchsuchung beim nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz ab. Diese Entscheidung wollen wir eins zu eins im BKA-Gesetz umsetzen. Genauso wird es geschehen. Deswegen kenne ich keinen einzigen vernünftigen Grund, den es jetzt noch geben könnte, die Einigung zwischen Frau Zypries und Herrn Schäuble in Frage zu stellen. Klar ist, den Gesetzentwurf gründlich zu prüfen, aber dann auch bitte zügig beraten und verabschieden.
 
Frage: Wird sich Kriminalität und Terrorismus tatsächlich durch so ein Gesetz behindern lassen?
 
Antwort: Nicht allein durch solch ein Gesetz. Aber wir haben dem Bundeskriminalamt am 1. August 2006 zum ersten Mal in seiner Geschichte Präventivbefugnisse übertragen, ausschließlich und ausdrücklich zum Zweck des Kampfes gegen den internationalen Terrorismus. Jede Polizeistation um die Ecke hat jetzt mehr Präventivbefugnisse als das Bundeskriminalamt, denn das hat bis zur Stunde überhaupt keine. Lediglich wenn ein schwerer Anschlag geschehen ist, dann hat das Amt Befugnisse nach der Strafprozessordnung. Wenn ich aber einem Amt die Aufgabe übertrage, Terror zu bekämpfen, dann muss ich dem BKA auch die rechtlichen Befugnisse geben, um die Aufgabe erfüllen zu können. Nach knapp zwei Jahren wird es höchste Zeit.
 
Die Fragen stellte Thomas Klug
Wolfgang Bosbach: Wenn ich aber einem Amt die Aufgabe übertrage, Terror zu bekämpfen, dann muss ich dem BKA auch die rechtlichen Befugnisse geben, um die Aufgabe erfüllen zu können.

Foto: Laurence Chaperon
Wolfgang Bosbach: Wenn ich aber einem Amt die Aufgabe übertrage, Terror zu bekämpfen, dann muss ich dem BKA auch die rechtlichen Befugnisse geben, um die Aufgabe erfüllen zu können.


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Gesetzentwurf zu Online-Durchsuchungen zügig beraten und verabschieden