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21.09.2010


Entwicklung der Arbeitsmärkte und soziale Mindestrechte

Gemeinsame Erklärung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und des ÖVP-Parlamentsklubs




Die Industriestaaten Europas stehen vor einem demographischen Problem, so auch Deutschland und Österreich. Aufgrund der steigenden Lebenserwartung, niedriger Geburtenra­ten und dem damit einhergehenden Alterungsprozess der Bevölkerung werden Gesellschaft und soziale Sicherungssysteme vor gewaltige Herausforderungen gestellt. Deutschland und Österreich haben die niedrigsten Geburtenraten in der EU (Deutschland 7,9 Geburten je 1.000 Einwohner in 2009, Österreich 9,1 Geburten; Quelle: Eurostat). (Näheres siehe Anlage.)
 


Diese Daten unterstreichen den Handlungsbedarf der Politik. Ohne bessere Ausbildung, eine höhere Erwerbsbeteiligung (etwa von jungen Menschen, älteren Arbeitnehmern und Frauen) sowie streng am Fachkräftebedarf der Wirtschaft orientierte Zuwanderung ist die positive wirt­schaftliche Entwicklung in den nächsten Jahrzehnten gefährdet.
 
Insbesondere mit Blick auf die Erwerbsbeteiligung ist eine Arbeitsmarktpolitik erforderlich, die den Bedürfnissen von erwerbstätigen Eltern Rechnung trägt. Dazu gehören ein ausreichendes Angebot an Kindergartenplätzen und Ganztagsbetreuung in Schulen. Auch die Unternehmen sind dazu aufgefordert, ihre Arbeitsplätze so zu gestalten, dass Eltern Familie, Beruf und Karri­ere miteinander vereinbaren können.
 
Auch die Migration kann gezielt gesteuert werden. Staaten wie die USA, Kanada, Australien oder Neuseeland achten darauf, dass insbesondere solche Menschen einwandern, die eine hohe Chance oder Gewissheit haben, im Einwanderungsland Beschäftigung zu finden und sich integ­rieren zu können. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion steht dem Punktesystem skeptisch gegen­über, da dieses den unmittelbaren Zusammenhang zwischen einem konkreten Arbeitsplatzan­gebot und dem Recht auf Zuwanderung auflöst.
 
Das derzeitige Regierungsprogramm in Österreich sieht die Schaffung einer „rot-weiß-rot-Card“vor, die es erlauben soll, nach Erfüllung von verschiedenen Anforderungsprofilen nach Österreich einwandern, dort arbeiten und sich niederlassen zu dürfen. (Näheres siehe Anlage.)
 
Auch im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP in Deutschland ist festgehalten, dass der Zu­gang von ausländischen Hochqualifizierten und Fachkräften zum deutschen Arbeitsmarkt sys­tematisch an den Bedürfnissen des deutschen Arbeitsmarkts ausgerichtet und nach zusammen­hängenden, klaren, transparenten und gewichteten Kriterien wie beispielsweise Bedarf, Qualifi­zierung und Integrationsfähigkeiten gestaltet werden soll. Bürokratische Hindernisse für qualifi­zierte Arbeitskräfte sollen abgebaut werden.
 
Eine qualifizierte Einwanderung, die den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes entspricht, die ansäs­sige Bevölkerung nicht überfordert und auch das innerstaatliche Sozialsystem stärkt, wird von vielen als eine wichtige Herausforderung für eine positive Weiterentwicklung betrachtet.
 
Der Arbeitsmarkt in Österreich hat sich nach einem deutlichen Einbruch aufgrund der Wirt­schaftskrise im Jahr 2009 in diesem Jahr langsam erholt. Die Arbeitslosigkeit ist im ersten Halb­jahr 2010 um 0,6 % auf 265.400 Personen zurückgegangen und sinkt weiter. Bemerkenswert ist es, dass seit einiger Zeit auch die Beschäftigung wieder beachtlich, nämlich um 30.000 - 40.000 Personen gegenüber dem Vorjahr zunimmt. Das Wirtschaftswachstum (+ 2 % im 2. Quartal 2010) liegt über der Produktivitätsentwicklung. Der österreichische Arbeitsmarkt konnte sowohl in der Krise als auch im derzeitigen Verlauf des Jahres 2010 seine Spitzenposition in Bezug auf eine der niedrigsten Arbeitslosenquoten innerhalb der EU behaupten.
 
Der Arbeitsmarkt in Deutschland ist stabil über die Wirtschafts- und Finanzkrise hinweg gekom­men. Derzeit liegt die Zahl der Arbeitslosen bei knapp 3,2 Mio. Rund 40 Mio. Menschen sind in Deutschland erwerbstätig. Die Kurzarbeit, die von der Wirtschaft in der Krise stark genutzt wurde, ist wieder deutlich zurückgegangen. Für 2010 wird von Sachverständigen inzwischen ein Wirtschaftswachstum von bis zu 3 % erwartet. Neben der Kurzarbeit konnten die Unternehmen dank des Einsatzes von Arbeitszeitkonten (Näheres siehe Anlage) ihre Belegschaften halten.
 
In Deutschland und Österreich herrscht schon heute teilweise ein spürbarer Arbeitskräfte-/Fachkräftemangel. In Österreich zeichnet sich ein Fachkräftemangel in folgenden Bereichen ab:
  • Pflege- und Gesundheitsberufe
  • Tourismus
  • Technische Berufe
  • Facharbeiter 
In Deutschland fehlen Fachkräfte insbesondere in naturwissenschaftlichen und technischen Be­reichen.
 
Bildung ist eine gesamtstaatliche Aufgabe und bedarf einer engen Partnerschaft aller Verant­wortlichen entlang der gesamten Bildungskette. Im Koalitionsvertrag in Deutschland wird aus­geführt, dass eine Bildungspartnerschaft zwischen Bund, Ländern und Kommunen angestrebt wird (Kapitel II, Einleitung). Die Ausgaben des Bundes für Bildung und Forschung werden bis 2013 um insgesamt 12 Milliarden Euro erhöht.
 
Im Rahmen der Jugendarbeitslosigkeit ist in Österreich eine positive Entwicklung zu verzeich­nen. Bei den Lehrstellen-Suchenden ist von 2009 auf 2010 ein Rückgang von 16,4% festzustel­len, während die Anzahl der offenen Lehrstellen um 4,4% steigt. Heuer gibt es trotzdem gut 5000 Lehrstellen-Suchende mehr als Ausbildungsplätze, obwohl ein gewaltiger Überhang von offenen Lehrstellen im Bereich des Tourismus zu verbuchen ist.
Österreich hat daher ein Auffangnetz für Jugendliche, die keine Lehrstelle in einem Betrieb fin­den, geknüpft. 13.800 Lehrlinge werden in überbetrieblichen Lehrwerkstätten, die das Arbeits­marktservice finanziert, derzeit ausgebildet. Da im Jahr 2010 die Zahl der 15- bis 19jährigen Österreicher erstmals zurückgeht und bis 2014 um mehr als 33.000 Jugendliche sinken wird, wird sich die Lage auf dem Lehrstellenmarkt voraussichtlich merklich entspannen und die Wirt­schaft wird daher in den kommenden Jahren forcierte Anstrengungen unternehmen müssen, um den für sie notwendigen Nachwuchs auch rekrutieren und ausbilden zu können.
 
Auch Deutschland hat im internationalen Vergleich eine geringe Jugendarbeitslosigkeit. 2008 lag die Erwerbslosenquote der 15- bis 25 Jährigen in Deutschland bei 7,1 %. Die durchschnittliche abgeschlossene Dauer der Arbeitslosigkeit beträgt bei Jugendlichen aktuell 4,4 Monate. Um die Ausbildungschancen für junge Menschen zu verbessern, wurde in Deutschland zwischen den Spitzenverbänden der Wirtschaft und der Bundesregierung ein Ausbildungspakt vereinbart. Er ist mittlerweile ein fester Bestandteil im deutschen System der beruflichen Bildung. Der erfolg­reiche Ausbildungspakt soll laut Koalitionsvertrag (Kapitel II, 1.8) fortgeführt und weiterentwi­ckelt werden. Gewerkschaften und Länder sollen eingeladen werden, als neue Partner mitzu­wirken. Ziel ist es, jedem Jugendlichen, der ausbildungsfähig und –willig ist, die Zusage zu geben, dass er ein Ausbildungsangebot erhält, der zu einem anerkannten Berufsabschluss führt.
 
In Österreich hat sich die Langzeitbeschäftigungslosigkeit aufgrund der Wirtschaftskrise auf rund 71.800 Personen – um 33,2% mehr als im Vorjahr – erhöht. Im Rahmen eines umfassenden Konzepts für besonders zu fördernde Arbeitslose wurden unter anderem – neben forcierten Ausbildungskonzepten – die Eingliederungs- und Kombilohnbeihilfe (Näheres siehe Anlage) geschaffen.
 
In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Langzeitarbeitslosen in Deutschland kontinuierlich zurückgegangen. Lag die Zahl derjenigen, die mind. 1 Jahr ohne Arbeit waren, 2005 noch bei 1.6 Mio. so ist sie 2009 auf unter 1 Mio. Arbeitslose gesunken (Zahlen Jahresdurchschnittswerte, Bundesagentur für Arbeit, Statistik). Eines der populärsten Programme für Langzeitarbeitslose sind die 1-Euro-Jobs. (Näheres siehe Anlage.)
 
In Österreich wurde in diesem Jahr die Einführung einer bedarfsorientierten Mindestsicherung beschlossen. Um Missbräuche der Mindestsicherung umfassend und nachhaltig verhindern zu können, wird eine Transparenzdatenbank aufgebaut, in der alle öffentlichen Förderungen für die jeweilige Einzelperson aufgelistet werden, damit Doppel- und Überförderungen erkannt und beseitigt werden können. (Näheres siehe Anlage.)
 
In Deutschland erhalten erwerbsfähige Hilfebedürfte zwischen 15 und 64 Jahren für sich und ihre Familienangehörigen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem II. So­zialgesetzbuch, umgangssprachlich Hartz-IV. (Näheres siehe Anlage).
 
Ausblick
Nur durch eine gute Wirtschafts-, Bildungs- und Forschungspolitik sowie eine streng an wirt­schaftlichen Erfordernissen ausgerichtete Zuwanderungspolitik kann ein Industrieland langfristig durch ein positives Wirtschaftswachstum den Erfordernissen des Wettbewerbs einer globalisier­ten Welt entsprechen und den Wohlstand seiner Bevölkerung langfristig sicherstellen.
 

Exkurs: Maßnahmen auf Ebene der EU
 
Beispiele:
 
Blue Card: Die Mindestgehaltsgrenzen liegen bei zurzeit 66.000 Euro.
 
Europäische Jugendgarantie: Das Europäische Parlament hat am 6. Juli 2010 in einem Ent­schließungsantrag zur „Förderung des Zugangs Jugendlicher zum Arbeitsmarkt, Stärkung des Status von Auszubildenden, Praktikanten und Lehrlingen“ den Rat und die Kommission dazu aufgefordert, eine Europäische Jugendgarantie auszuarbeiten, die das Recht eines jeden jungen Menschen in der EU sichert, nach einer Arbeitslosigkeit von maximal 4 Monaten einen Arbeits­platz, eine Lehrstelle, eine Zusatzausbildung oder eine Kombination aus Arbeit und Ausbildung angeboten zu bekommen.
 
Diesbezüglich ist jedoch anzumerken, dass Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik grundsätz­lich Aufgabe der Mitgliedsstaaten sind. Die Anwendung des Subsidiaritätsprinzips in der Be­schäftigungspolitik ist richtig, da diese überhaupt erst sachgerechte Lösungen ermöglicht.
 
Außerdem ist in Deutschland eine europäische Jugendgarantie nicht erforderlich, da die beste­hende Rechtslage bereits ausreichend dafür Sorge trägt, junge Arbeitssuchende schnellstmög­lich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Junge Arbeitssuchende, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind unverzüglich nach Antragstellung auf Leistungen nach dem SGB II in eine Arbeit, eine Ausbildung oder eine Arbeitsgelegenheit zu vermitteln.
 
Neben der in Österreich gegebenen Ausbildungsgarantie für Lehrlinge (siehe vorne) gibt es eine gesetzliche Bestimmung, dass alle vorgemerkten Arbeitslosen, die noch nicht 25 Jahre alt sind binnen 3 Monaten nach Eintritt ihrer Arbeitslosigkeit entweder erfolgreich eine Beschäftigung vermittelt erhalten müssen oder an Ausbildungs- oder Wiedereingliederungsmaßnahmen teil­zunehmen haben.
 

Zum arbeitsmarktpolitischen System Österreichs
 
Demographisches Problem
In Österreich käme es ohne Wanderungsgewinne bis zum Jahr 2050 zu einem Rückgang der Be­völkerung von heute ca. 8,4 Mio. auf 7,3 Mio. Die demographischen Bevölkerungs-vorausschät­zungen für Österreich gehen dennoch derzeit davon aus, dass in Österreich die Bevölkerung von heute ca. 8,4 Mio. auf rund 9,5 Mio. im Jahr 2050 ansteigen wird. Dieses Wachstum der Bevöl­kerung ist aber nur durch gezielte Wanderungsgewinne zu ermöglichen.
 
In Österreich wird sich die Bevölkerung im Alter von 65 und älter von derzeit rd. 1,4 Mio. auf 2,7 Mio. im Jahr 2050 beinahe verdoppeln. Das Verhältnis der 65jährigen und Älteren zu der Bevöl­kerung im Erwerbsalter von 15 bis unter 65 Jahren wird von 249 auf 479 von 1000 im Jahr 2050 steigen.
 
Rot-weiß-rot-Card
Derzeit werden unter Federführung des Innenministeriums die Kriterien für die Zuwanderung aufgrund der „rot-weiß-rot-Card“ bis Ende des Jahres erarbeitet (Erfordernisse des österreichi­schen Arbeitsmarktes, Ausbildung, Bildung, Integrationsfähigkeit und –willigkeit sowie Deutsch­kenntnisse vor Zuwanderung, etc.).
 
Eingliederungsbeihilfe/ Kombilohnhilfe
Bei der Eingliederungsbeihilfe erhält der Arbeitgeber maximal zwei Drittel des Bruttoentgelts plus 50% Pauschale für Nebenkosten vom Arbeitsmarktservice ausbezahlt, wenn er vorge­merkte Arbeitslose ab 45 Jahren und Arbeitssuchende, die mindestens 6 Monate (bei Personen unter 25 Jahren) bzw. 12 Monate (bei Personen ab 25 Jahren) arbeitslos vorgemerkt sind, ein­stellt. Diese Beihilfe kann für die Dauer des Arbeitsverhältnisses maximal bis zu zwei Jahren ge­währt werden. Bei der Kombilohnbeihilfe werden Personen über 50 Jahre oder Wiedereinstei­gerinnen oder Behinderte, die länger als 182 Tage arbeitslos vorgemerkt sind, gefördert. Diese Förderung gilt für Arbeitsverhältnisse mit einem laufenden monatlichen Bruttoentgelt von ca. 650,- bis 1700,- Euro. Die diesbezügliche Höhe der Beihilfe beträgt je nach Arbeitsausmaß und Bruttoentgelt zwischen 150,- und 300,- Euro monatlich.
 
Mindestsicherung
Die Mindestsicherung beträgt 744 € zwölf Mal im Jahr. Aufgrund von Vereinbarungen zwischen den Gebietskörperschaften wird sichergestellt, dass unabhängig von den jeweiligen verfassungs­rechtlichen Kompetenzen diese Mindestsicherung einheitlich zur Auszahlung gelangt. Voraus­setzung für den Bezug der Mindestsicherung ist, dass die bezugsberechtigte Person grundsätz­lich arbeitswillig ist. Außerdem dürfen die Betroffenen über kein nennenswertes Vermögen verfügen. Bei Verweigerung einer Arbeitsannahme kann die Mindestsicherung gekürzt werden. Darüber hinaus werden verschiedene Anreize für eine Arbeitsaufnahme gewährt.
 
 
Zum arbeitsmarktpolitischen System Deutschlands
 
Demographisches Problem
In Deutschland leben heute rund 82 Mio. Menschen. In Deutschland wird bis zum Jahr 2050 ein Rückgang der Bevölkerung auf rund 70 Mio. Menschen erwartet. Zudem ist mit einem Anstieg des Anteils der über 65-Jährigen im selben Zeitraum von heute 20 auf knapp 35 % zu rechnen.
 
Arbeitszeitkonten
Arbeitszeitkonten sind in vielen Unternehmen und Betrieben Deutschlands weit verbreitet. Dies gilt sowohl für Konten, mit denen schwankende Auftragslagen ausgeglichen werden sollen (Flexikonten), wie für Konten, mit denen langfristige Ziele, insbesondere die individuelle und betriebliche Gestaltung des Erwerbslebens geplant werden (Lang- und Lebensarbeitszeitkon­ten). Der Arbeitnehmer erhält dabei die Möglichkeit, Arbeitsstunden, die über das vertraglich Vereinbarte hinausgehen, auf einem Konto „anzusparen“ und dieses Konto je nach Vertragsge­staltung auch wieder abzubauen bzw. aufzulösen. Unternehmer können – sofern die betriebli­chen Regelungen diese Möglichkeit zulassen – die auf den Kurzzeit- oder Langzeitkonten vor­handenen Guthaben ihrer Mitarbeiter einsetzen, um Kurzarbeit, Entgeltverzicht oder Entlassun­gen zumindest vorübergehend zu vermeiden. Nach Zahlen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) verfügten 2006 etwa 21 Prozent der bundesdeutschen Unternehmen über Arbeitszeitkonten.
 
1-Euro-Modell (Programm für Langzeitarbeitslose)
Im Jahr 2005 wurden die „Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante“ eingeführt. Die im Rahmen der Arbeitsgelegenheit ausgeübten Tätigkeiten müssen zusätzlich sein und im öf­fentlichen Interesse liegen (SGB II §16d). Die Teilnehmer erhalten zusätzlich zu ihrer Grundsiche­rung für Arbeitsuchende (sog. Hartz-IV) eine Aufwandsentschädigung von 1 bis 2 Euro die Stunde. Daher stammt die Bezeichnung 1-Euro-Job. Der 1-Euro-Job ist für Arbeitslose mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen konzipiert und soll nachrangig gegenüber Beschäftigung, Ausbildung und anderen Eingliederungsleistungen eingesetzt werden.
 
Ziel der 1-Euro-Jobs ist es, die soziale Integration und die Beschäftigungsfähigkeit der Teilneh­mer zu erhöhen. Darüber hinaus sollen Personen, die länger oder noch gar nicht erwerbstätig waren, durch ihre Teilnahme ans Erwerbsleben gewöhnt und dadurch die grundlegenden Vo­raussetzungen für die Aufnahme einer regulären Tätigkeit geschaffen werden (wie Pünktlichkeit, gewissenhafte und zuverlässige Bearbeitung der übertragenen Aufgaben).
 
Der Umfang der Beschäftigung sollte nicht über 30 Stunden pro Woche liegen, um die Eigenbe­mühungen bei der Suche nach Arbeit und Ausbildung nicht zu beeinträchtigen und Einsperref­fekte zu vermeiden. Die Dauer der Beschäftigung ist gesetzlich nicht geregelt. Tatsächlich liegt sie in der Mehrzahl der Fälle bei bis zu sechs Monaten.
 
Im Juli 2010 waren laut der Bundesagentur für Arbeit rund 270.000 Arbeitslose Teilnehmer einer Arbeitsgelegenheit. Im Jahr 2009 wurden über 1 Mrd. € für die 1-Euro-Jobs ausgegeben. Insge­samt wurden 3.7 Mrd. € im vergangenen Jahr für die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen verwendet.
 
Weigert sich ein Arbeitsloser, eine Arbeit oder ein Arbeitsangebot – dazu zählen auch 1-Euro-Jobs – anzunehmen, dann kann sein Lebensunterhalt um 30 Prozent gekürzt werden. Fast die Hälfte der Teilnehmer hat einen 1-Euro-Job gemacht, weil die Arbeitsgemeinschaft dies vorge­schlagen hatte. 20 Prozent der Befragten erklären, dass die Arbeitsgemeinschaft eine Teilnahme verlangt habe. Ein gutes Drittel der Teilnehmer hat das Programm selbst ausgesucht bzw. die Arbeitsgemeinschaft dezidiert danach gefragt, denn neben der Verbesserung der finanziellen Lage sehen viele Arbeitsuchende im 1-Euro-Job die Chance, sich in die Gesellschaft einzuglie­dern und Austausch mit anderen Menschen zu haben. Die meisten Betriebe waren nach einer Studie mit den Teilnehmern zufrieden, da das Gros für die Tätigkeiten ausreichend qualifiziert sei.
 
Hartz IV
Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II hat, wer
  • zwischen 15 und 64 Jahre alt ist
  • erwerbsfähig, d.h. in der Lage ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmark­tes mindestens drei Stunden täglich erwerbsfähig zu sein.
  • hilfebedürftig ist, d.h. seinen Lebensunterhalt, seine Eingliederung in Arbeit und den Lebensunter­halt der Personen, die mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft leben, nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder Trägern anderer Sozialleistungen erhält. Der er­werbslose Hilfebedürftige bildet gemeinsam mit seinen Angehörigen eine Bedarfsgemeinschaft. Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft müssen finanziell gegenseitig für sich aufkommen.
Zuständig für die Erbringung der Leistungen nach dem SGB II sind die Arbeitsgemeinschaften, die gemeinsam vom Bund, ausgeführt durch die Bundesagentur für Arbeit (BA), und die Kom­munen geführt werden. Die Höhe der Leistung richtet sich nach der Bedürftigkeit des Antrag­stellers. SGB II ist eine nachrangige Leistung, d.h., zunächst muss der Antragssteller prüfen, ob er seine Hilfebedürftigkeit nicht durch Wohngeld oder den Kinderzuschlag beenden kann. Die Ar­beitsgemeinschaften überprüfen Personen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, im Wege des automatisierten Datenabgleichs daraufhin, ob andere Sozialleistungen bezogen werden.
 
Die Sicherung des Lebensunterhalts geschieht durch die Regelleistung; Aufwendungen für Un­terkunft und Heizung werden gesondert erstattet. Die Regelleistung ist pauschaliert und um­fasst den gesamten Lebensunterhalt, insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat oder Alltagsbedürfnisse.
 
Seit dem 1. Juli 2009 gelten in Deutschland folgende einheitliche Regelsätze: 359 Euro im Monat für eine allein stehende Person; für ihre Kinder erhalten die Eltern abhängig vom Alter zwischen 215 Euro und 287 Euro monatlich.
 
Die Arbeitsgemeinschaften unterstützen erwerbsfähige Hilfebedürftige umfassend mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit. Unter Beachtung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Spar­samkeit werden im Einzelfall alle erforderlichen Leistungen für die Eingliederung in Arbeit erbracht.  
Volker Kauder und ÖVP-Klubobmann Karlheinz Kopf

Foto: ÖVP Klub
Volker Kauder und ÖVP-Klubobmann Karlheinz Kopf


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