Seit 2008 ist das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) in Kraft. Danach können Verbraucher bei den Behörden Informationen über bestimmte Produkte wie Lebens- und Futtermittel, Wein, Kosmetika und Bedarfsgegenstände erhalten. Die Behörden ihrerseits können die Öffentlichkeit über Herstellungsbedingungen und Beschaffenheit von Produkten sowie die Überschreitung von Grenzwerten informieren. Jetzt ist eine Novelle in der parlamentarischen Beratung. Wir sprachen mit der Verbraucherschutzbeauftragten Mechthild Heil über die Verbesserungen für die Verbraucher.
cducsu.de: Frau Heil, warum war es nötig, das erst drei Jahre alte Gesetz zu verändern? Gibt es eine Verbindung zum Dioxin-Skandal Anfang des Jahres?
Mechthild Heil: Eine vom Bundestag beschlossene Evaluation des VIG zeigte zwar: Rund 80 Prozent aller Anfragen waren kostenfrei und 70 Prozent fristgerecht beantwortet. Doch gerade für Bürger war das Abfragen von Informationen häufig zu kompliziert, die Verfahrenswege waren zu lang, und die Unsicherheit über mögliche Kosten war zu hoch. Dieses ändern wir jetzt. Damit machen wir das VIG noch praxisnäher und verbraucherfreundlicher.
Auch die Dioxinfunde in Futtermitteln vor einem Jahr haben Eingang in das Gesetzeswerk gefunden. Die Lehre aus den Lebens- und Futtermittelskandalen ist: Wenige schwarze Schafe und Kriminelle dürfen nicht länger ganze Branchen in Verruf bringen. Bei erheblichen Täuschungsfällen gibt es deshalb endlich eine Veröffentlichungspflicht der Behörden. Das erhöht die Offenheit und ermöglicht schnelleres Handeln im Krisenfall.
cducsu.de: Welches sind die wichtigsten Änderungen im Gesetz?
Heil: Das Gesetz bringt den Bürgern umfassende, einfache und schnelle Informationen. Künftig gibt es neben Informationen zu Lebensmitteln und Kosmetika auch Auskunft über Spielzeug, Haushaltsgeräte und andere technische Verbraucherprodukte. Das neue VIG ist einfacher, weil jetzt eine formlose E-Mail als Antrag ausreicht, und schneller, weil wir Einspruchsmöglichkeiten und -fristen für Unternehmen einschränken.
„Schwarze Schafe dürfen keine ganze Branche in Verruf bringen“
cducsu.de: Was sind die Vorteile der neuen Gebührenordnung?
Heil: Erstmals sind alle Anfragen bis 250 Euro vollständig kostenfrei, bei Rechtsverstößen sogar bis 1.000 Euro. Sollte sich dennoch abzeichnen, dass diese Beträge überschritten werden, wird vorab ein Kostenvoranschlag erstellt. Damit sorgten wir für Klarheit und Sicherheit. Kein Verbraucher wird zukünftig mehr durch hohe Verwaltungskosten abgeschreckt.
cducsu.de: Verbraucherschützer fordern, dass es auch einen Anspruch auf Informationen über Dienstleistungen – etwa Finanzdienstleistungen - geben müsse. Warum bleibt das aus?
Heil: Bereits jetzt können Informationen über die hauptsächlich zuständige Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes erlangt werden. Zudem ist eine weitere Stärkung der Finanzaufsicht in der Planung.
cducsu.de: Die Wirtschaft befürchtet betriebliche Einbußen, wenn Geschäftsgeheimnisse offengelegt werden müssen. Was können Sie dem entgegnen?
Heil: Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bleiben weiterhin geschützt. Keiner kann mir jedoch erklären, dass ein zu hoher Dioxingehalt in Lebens- oder Futtermitteln zu seiner Rezeptur gehört und damit schützenswert ist. Die Lehre aus den Lebens- und Futtermittelskandalen der letzten Jahre ist: Wenige schwarze Schafe und Kriminelle dürfen nicht länger ganze Branchen in Verruf bringen. Als Kontrollinstanz belohnen die Bürgerinnen und Bürger gutes Wirtschaften und strafen schlechtes ab. Der informierte Verbraucher ist somit kein Feind, sondern Partner der redlich arbeitenden Unternehmen. Guter Verbraucherschutz ist gute Wettbewerbspolitik.