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21.08.2008

Wolfgang Bosbach

Datenweitergabe - Von einer Widerspruchslösung zu einer Zustimmungslösung kommen

Interview im Deutschlandfunk




Wolfgang Bosbach, stellvertretender CDU-Vorsitzender, schlägt eine Änderung der Datenweitergabepraxis vor. Demnach sollen Bürger bei Käufen jeglicher Art aktiv der Verbreitung ihrer Daten zustimmen müssen und nicht durch eine Einverständnisregelung im Kleingedruckten. Gleichzeitig verteidigt er die Vorratsdatenspeicherung als notwendig im Kampf gegen den Terror.


Frage: Seit Tagen berichten die Medien, auch wir hier im Deutschlandfunk, über das Phänomen des Datendiebstahls. Mit den persönlichen Angaben der Bürger wird Schindluder getrieben. Name, Adresse, Alter Kontonummer, ganz einfache Dinge, die sich aber in den Händen von skrupellosen Datenhändlern in eine lukrative Einnahmequelle verwandeln. Zum Beispiel nutzen sie die Daten, um die Konten von Bürgern abzuräumen. Bis 500 Euro prüft kaum eine Bank die Einzugsermächtigung für eine Lastschrift. Datenschützer gehen mittlerweile davon aus, dass die Daten aller Bürger, also auch die Ihren, Herr Bosbach, gehandelt werden. Stört Sie das?
 
Bosbach: Dann, wenn ich zugestimmt habe, nein. Wenn ich damit nicht einverstanden bin, stört es mich selbstverständlich. Ein schönes Beispiel liegt gerade vor mir. Ich bin in Nürnberg in einem Hotel und dort wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ja beim Einchecken personenbezogene Daten erhoben worden sind. Da wird vom Inhaber des Hotels ausdrücklich gesagt, diese Daten können und werden wir wohl auch weitergeben zu Werbezwecken. "Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie sich ja melden." Das heißt, die Bürgerinnen und Bürger müssen in diesen Fällen ausdrücklich widersprechen.
 
In diesem Punkt sollten wir die Rechtslage ändern. Zukünftig sollte es so sein, dass diese Daten nur dann weitergegeben werden können, wenn die Bürgerinnen und Bürger zuvor ausdrücklich zugestimmt haben.
 
Frage: Wenn es so ist, Herr Bosbach, dass alle Bürger irgendwie erfasst sind in legalen oder illegalen Datensammlungen, dann braucht es ja eigentlich überhaupt keine kriminelle Energie mehr. Dann ist doch die Rechtslücke offensichtlich.
 
Bosbach: Selbstverständlich! Sie brauchen die kriminelle Energie dann, wenn sie an Daten herangelangen möchten, die der Inhaber dieser Daten ihnen nicht freiwillig übergibt oder verkauft. Wir haben es ja mit völlig verschiedenen Sachverhalten zu tun. Nicht jede Datenspeicherung, jede Datensammlung ist illegal. Dann geht es um die Frage, ob die Daten, die weitergegeben worden sind, legal oder illegal weitergegeben worden sind. Und dann geht es um die Frage, ob sich möglicherweise Unternehmen oder einzelne Personen auf kriminelle Art und Weise Zugang zu diesen Daten verschafft haben oder gar in der Absicht, sich zu bereichern und andere zu schädigen. Dann haben wir es nicht nur mit einer Ordnungswidrigkeit, sondern sogar mit einer Straftat zu tun.
 
Frage: Die legale Weitergabe der Daten, was muss sich denn dort ändern Ihrer Meinung nach?
 
Bosbach: Wie gerade betont: Wir sollten von der jetzigen Widerspruchslösung zu einer Zustimmungslösung kommen. Es gibt im Juristischen den schönen Satz "Wer zustimmt, dem geschieht kein Unrecht". Wenn der Bürger damit einverstanden ist, dass seine persönlichen Daten weitergegeben werden, bitte schön. Dann hat er ja ausdrücklich zugestimmt.
 
Wenn man aber von jedem Bürger erwartet, dass er der Weitergabe der Daten ausdrücklich widerspricht, dann spekuliert man natürlich damit, dass sich viele diese Mühe nicht machen, ausdrücklich zu widersprechen. Und wenn Sie einmal ins Internet gehen: im dortigen Geschäftsverkehr ist es oftmals voreingestellt schon im Auftritt des Werbetreibenden, dass der Kunde damit einverstanden ist, dass seine Daten weitergegeben werden.
 
Frage: Zustimmungsregelungen, Widerspruchsregelungen, das gibt es ja alles schon. Trotzdem gibt es diese riesige Datensammelwut, die wir ja alle zu erleiden haben. Sollte man den Handel mit Daten deswegen nicht überhaupt einstellen?
 
Bosbach: Nein. Es gibt keinen Grund, den Adresshandel, den Datenhandel grundsätzlich zu verbieten. Nehmen wir mal das Beispiel Werbesendungen. Die Zusendung von Werbesendungen kann manchmal lästig sein, insbesondere wenn sie in größeren Mengen erfolgt. Aber dadurch wird natürlich kein Bürger geschädigt. Anders sieht die Sache dann aus, wenn Daten ausspioniert und dann auch noch zu dem Zwecke benutzt werden, beispielsweise per Lastschriftverfahren, ohne dass es dafür eine Rechtsgrundlage gibt, Geld von Konten der Bürger abzubuchen. Da sind wir sofort im Strafrecht.
 
Frage: Die Banken prüfen die Lastschriftaufträge unter 500 Euro kaum noch. Muss sich da nicht was ändern?
 
Bosbach: Liebe Leute, wir haben sieben Milliarden Vorgänge pro Jahr. Man kann ja nicht von den Banken und von den Sparkassen ernsthaft erwarten, dass sie sieben Milliarden Vorgänge im Jahr daraufhin prüfen, ob denn dem jeweiligen Einzug des Betrages auch tatsächlich ein entsprechendes Rechtsgeschäft zu Grunde liegt, also ob jetzt das Geld, was abgebucht werden soll, mit Rechtsgrund oder ohne Rechtsgrund abgebucht wird. Das wäre ein gigantischer personeller, bürokratischer Aufwand. Wenn man den will, dann müsste man konsequenterweise auch bereit sein, die damit verbundenen erheblichen Kosten zu tragen. Selbst wenn man nur stichprobenartig jede 10. Abbuchung überprüfen würde, wären wir schon bei siebenhundert Millionen Vorgängen.
 
Der Bürger hat ja die Chance, seine Kontoauszüge regelmäßig dahingehend zu überprüfen, ob eine Abbuchung zu Recht oder zu Unrecht erfolgt ist. Dann hat er sechs Wochen Zeit, zu widersprechen, und dann wird ihm der Betrag auch sofort gut geschrieben - und zwar zu dem Datum, an dem die Abbuchung auch erfolgt ist. Ich hatte selber vor einigen Wochen einen solchen Fall. Das war keine Lappalie. Da ging es um einen Betrag knapp unter 1000 Euro. Keine Ahnung, warum der abgebucht wurde. Sofort zur Bank gegangen, widersprochen; der Betrag wurde sofort gut geschrieben und ich habe auch gleichzeitig Strafanzeige erstattet.
 
Frage: Ist es nicht eigentlich notwendig, auch über die staatliche Daten-Sammelleidenschaft noch mal nachzudenken? Bei der Vorratsdatenspeicherung, um das Beispiel mal zu nennen, dort greift der Staat ja auf Daten zurück, die ihm die Privatwirtschaft zur Verfügung stellen muss - hier die Telekommunikationsunternehmen. Wir kennen ja in jüngster Zeit Fälle von Missbrauch in diesem Bereich.
 
Bosbach: Nun darf ich darum bitten, dass nicht zwei Sachverhalte miteinander verwechselt werden, die überhaupt nichts miteinander zu tun haben. Was hat die Vorratsdatenspeicherung mit florierendem illegalen Adresshandel zu tun.
 
Frage: Stellen Sie sich vor, die Daten geraten über die Telekommunikationsgesellschaft in die Hände von Datensammlern und dort wird Unheil angerichtet.
 
Bosbach: Ja. Das ist aber eine andere Frage. Das ist die Frage: Wie sicher müssen diese Daten aufbewahrt werden, dass keine Dritte, übrigens auch keine unbefugten Mitarbeiter des Unternehmens, Zugang haben? Da haben Sie völlig Recht. Denken Sie mal an die Dienstwaffen von Polizisten. Die müssen nicht nur in Diensträumen, sondern auch privat zu Hause sehr, sehr sicher verwahrt werden, damit keine Dritten Zugang bekommen. Aber selbstverständlich können wir nicht ausschließen, dass einmal die Dienstwaffe eines Polizisten gestohlen und damit ein Verbrechen begangen wird. Das kann doch kein Grund sein, die Polizei zu entwaffnen.
 
Wir haben es bei der Vorratsdatenspeicherung mit Richtlinien der Europäischen Union zu tun, die jedes Mitgliedsland der EU zu beachten hat, auch die Bundesrepublik Deutschland. Diese Daten bleiben bei den privaten Telefonanbietern und der Staat darf nur dann diese Daten nutzen, wenn er zuvor von einem Richter durch einen richterlichen Beschluss dazu ermächtigt worden ist, nämlich wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Und es gibt ja auch einen guten Grund, warum wir diese Daten auf Vorrat speichern. Der internationale Terrorismus ist hoch konspirativ. Er ist auch hoch kommunikativ. Wir haben eine Reihe von Anschlägen in den letzten Jahren nur deshalb aufklären können, weil wir in der Lage waren, die Telekommunikationsverbindungsdaten auszuwerten. Da konnten wir Täterbeziehungen herstellen: Wer war Gehilfe? Wer gehörte dem Täterkreis an? Dadurch war es uns möglich, auch die Täter zu überführen und dingfest zu machen. Hier geht es ja nur um Daten und nicht um Gesprächsinhalte.
 
Frage: Herr Bosbach, die Daten - deswegen frage ich nach -, die bei den privaten Anbietern vorliegen. Bei den privaten Anbietern scheint es ja so zu sein - so hat das auch der Bundesdatenschutzbeauftragte hier bei uns gesagt -, dass dort bei den privaten Unternehmen möglicherweise der Datenschutz im Argen liegen kann. Deswegen meine Frage: Ist nicht die Gefahr vorhanden, dass sie auf dem Wege dann doch in die Öffentlichkeit geraten?
 
Bosbach: Selbstverständlich kann ich auch in diesem Telefonat nie zu 100 Prozent ausschließen, dass es nicht einmal einen Fall geben kann, wo Daten, die gespeichert worden sind, unzulässigerweise an die Öffentlichkeit gelangen. Wenn wir verlangen würden, das muss verhindert werden, dürfte der Staat überhaupt keine Daten seiner Bürger mehr speichern. Bei keinem einzigen Datum können sie verhindern, dass es auf illegale Weise das Licht der Öffentlichkeit erlangt. Aber jetzt können wir doch nicht das Kind mit dem Bade ausschütten und dem Staat generell verbieten, die Daten seiner Bürger zu erheben. Das fängt ja schon mit der Geburt des Bürgers an. Dann wird er ja schon in der Kommune registriert.
 
Frage: Das macht der Staat ja auch selber. Da ist ja auch der staatliche Datenschutz dann.
 
Bosbach: Entschuldigung! Der staatliche Datenschutz erstreckt sich auf private wie auf öffentliche Unternehmen. Es ist nur so, dass für die privaten die Länder zuständig sind, die jeweiligen Beauftragten der Länder mit ihren Mitarbeitern, und im Bund ist es aus traditionellen Gründen bei der Telekommunikation der Bundesbeauftragte für den Datenschutz. Und die haben auch Zugangsrecht! Die können Grundstücke betreten. Die können Gebäude betreten. Die können unangemeldet kommen. Die Datenschützer haben jetzt schon Rechte ähnlich der Steuerfahnder und diese Rechte sind sehr weitgehend.
 
Frage: Ein beliebtes Argument in der Diskussion der letzten Jahre heißt zugespitzt zusammengefasst: Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten. Ist das richtig oder falsch?
 
Bosbach: Das ist jedenfalls nicht meine Argumentation, sondern der Staat sollte nicht alles sich besorgen, was man besorgen kann, sondern nur ganz gezielt die Daten der Bürger, die er für ganz bestimmte Zwecke braucht - beispielsweise zum Zwecke der Gefahrenabwehr. Aber wir können selbstverständlich nicht vom Bürger verlangen, dass er alles von sich offenbart, nach dem Motto "wenn du nichts zu verbergen hast, dann kannst du mir ja all deine Daten geben". Ich kenne diese kuriose Argumentation. Ich habe sie mir nie zu Eigen gemacht. Gerhart Baum bringt immer das schöne Beispiel: "fast alle Bundesbürger hängen Gardinen vor ihre Fenster. Obwohl die allermeisten nichts zu verbergen haben, kämen sie nicht auf die Idee, das Private auch in der Öffentlichkeit zu präsentieren".
 
Wir haben es allerdings mit folgendem Phänomen zu tun: Auf der einen Seite hat es kaum eine Zeit gegeben, in der so viel und intensiv und sensibel über Datenschutz gesprochen, geschrieben und gesendet wurde. Auf der anderen Seite: ein kurzer Blick ins weltweite Netz genügt, um festzustellen, dass offensichtlich Millionen sofort bereit sind, Privates und einiges sogar Intimes weltweit der Öffentlichkeit freiwillig preiszugeben. Das ist schon ein gewisser Widerspruch.
 
Die Fragen stellte Jochen Fischer
Wolfgang Bosbach: Wenn man von jedem Bürger erwartet, dass er der Weitergabe der Daten ausdrücklich widerspricht, dann spekuliert man natürlich damit, dass sich viele diese Mühe nicht machen, ausdrücklich zu widersprechen

Foto: CDU/CSU-Fraktion
Wolfgang Bosbach: Wenn man von jedem Bürger erwartet, dass er der Weitergabe der Daten ausdrücklich widerspricht, dann spekuliert man natürlich damit, dass sich viele diese Mühe nicht machen, ausdrücklich zu widersprechen


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Datenweitergabe - Von einer Widerspruchslösung zu einer Zustimmungslösung kommen