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25.08.2008

Wolfgang Bosbach

Datenhandel nur noch mit ausdrücklichem Einverständnis

Interview im ZDF-Morgenmagazin




„In Zukunft soll es nicht mehr ausreichen, wenn der Bürger der Datenweitergabe nicht widerspricht, sondern er sollte ausdrücklich zustimmen müssen“, meint Wolfgang Bosbach im ZDF-Morgenmagazin. Statt einer Erhöhung des Bußgeldes bei illegalem Datenhandel ist er zudem für eine Gewinnabschöpfung bei den gesetzeswidrig handelnden Unternehmen, die ein höheres Bußgeld kaum abschrecke.


Frage: Was ist gegen Datenmissbrauch zu tun?
 
Antwort: Zunächst einmal ist es völlig richtig, dass der Bundesinnenminister jetzt zu einem solchen Datenschutzgipfel einlädt. Es sind verschiedene Disziplinen betroffen. Zuständig ist zunächst einmal das Innenministerium. Wir brauchen aber auch Rechtsrat vom Justizministerium, beispielsweise beim Sanktionen-System. Betroffen sind aber auch das Wirtschafts- und das Verbraucherschutzministerium. Grundsätzlich sind die Länder für die Aufsicht über den Datenschutz zuständig. Das heißt, die Länder müssen einbezogen werden. Wir haben in den letzten Tagen ein ganzes Arsenal von Vorschlägen gehört und gelesen. Wichtig ist nicht, dass wir jetzt möglichst viele Vorschläge sammeln, sondern dass wir ganz konkrete Maßnahmen beschließen. Ganz an der Spitze sollte die Änderung des so genannten Listenprivilegs stehen. Das heißt, in Zukunft soll es nicht mehr ausreichen, wenn der Bürger der Datenweitergabe nicht widerspricht, sondern er sollte ausdrücklich zustimmen müssen. Das heißt, nur dann, wenn der Bürger ausdrücklich damit einverstanden ist, dass seine personenbezogenen Daten weitergegeben werden, soll ein Handeln mit diesen Daten noch zulässig sein.
 
Frage: Jemandem, der illegal mit Daten handelt, ist doch auch egal, ob da der Betroffene zugestimmt hat oder nicht. Was würde das dann bringen?
 
Antwort: Ja, da haben Sie völlig Recht. Das allerschönste Gesetz nützt überhaupt nichts, wenn es Menschen oder Firmen gibt, die sich mit krimineller Energie über Recht und Gesetz hinwegsetzen. Ich habe zunächst einmal von legalem Datenhandel gesprochen. Denn ich glaube, es ist schon auch für die Bürgerinnen und Bürger ein Unterschied, ob sie sich die Mühe machen müssen, ausdrücklich der Weitergabe zu widersprechen oder ob man von ihnen die ausdrückliche Zustimmung erbittet. Dann, wenn die Bürger mit einer legalen Weitergabe einverstanden sind, geschieht ihnen auch kein Unrecht. Zu diesem Listenprivileg gehört übrigens nicht die Weitergabe von Bankverbindung, Kontodaten. Die Weitergabe ist sowieso illegal, wenn der Bürger nicht vorher ausdrücklich zugestimmt hat. Das ist schon das geltende Recht.
 
Frage: Wäre es aber nicht sicherer, den Handel mit persönlichen Daten generell zu verbieten?
 
Antwort: Wer dem zustimmt, dem geschieht kein Unrecht. Wenn die Bürger damit einverstanden sind, weil sie beispielsweise Werbesendungen und Angebote zugesandt haben wollen, warum sollte man das dann grundsätzlich verbieten?
 
Frage: Bundesjustizministerin Zypries will illegale Datenhändler stärker bestrafen. Wären Sie auch für höhere Strafen?
 
Antwort: Wir haben nicht nur Bußgeldtatbestände, wir haben sogar einen Straftatbestand dann, wenn die illegale Datenweitergabe, illegaler Datenhandel in Bereicherungsabsicht erfolgt. Hier kann sogar Freiheitsstrafe verhängt werden. Die Bußgelder scheinen aber keine ausreichend abschreckende Wirkung zu haben. In einzelnen Fällen geht der Rahmen bis 25.000 Euro, in schweren Fällen bis 250.000 Euro. Das hört sich sehr viel an, aber nach den mir vorliegenden Informationen ist die Masse der Bußgelder, sofern sie überhaupt rechtskräftig geworden sind, in einer Größenordnung, die zwischen 300 und 500 Euro liegt, verhängt worden. In den Unternehmen, in denen mit Milliarden an Umsätzen oder sogar Milliarden von Erträgen gearbeitet wird, dürften allerdings Bußgelder auch in der Größenordnung von 250.000 Euro maximal keine hinreichend abschreckende Wirkung haben. Hinzutreten muss die Gewinnabschöpfung. Das heißt, derjenige, der illegal gedealt hat, soll nicht daraus noch einen wirtschaftlichen Vorteil haben.
 
Frage: Einerseits erleben wir gerade den massiven Missbrauch privater Daten, andererseits plant Bundesinnenminister Schäuble ein zentrales Melderegister, in dem Name, Adresse, Steuerdaten der Bürger gesammelt werden sollen. Wo ist die Grenze für den Bürger, wenn er quasi von beiden Seiten ausgespäht wird?
 
Antwort: Dieses von Bundesinnenminister Schäuble geplante Bundesmelderegister hat mit Ausspähen von Bürgern nun wirklich überhaupt nichts zu tun. Denn es sollen nicht mehr Daten erhoben werden, als sie jetzt schon in den Tausenden lokalen Meldeämtern erhoben werden. Diese Vernetzung in einem zentralen Register hätte aber insbesondere für die Bürgerinnen und Bürger einen sehr, sehr großen Vorteil. Wer jemals in unserem Lande als Privatperson oder als Anwalt einen Schuldner verfolgt hat, der weiß, wie wichtig es wäre, wenn man eine zentrale Stelle hat und beispielsweise den Wohnort eines Schuldners sofort ausfindig machen könnte. Das würde eine erhebliche Entlastungswirkung haben, und zwar insbesondere für die Bürgerinnen und Bürger selbst. Die meisten Anfragen kommen ja nicht von Behörden, sondern von Bürgern.
 
Die Fragen stellte Patricia Schäfer
Wolfgang Bosbach: Derjenige, der illegal gedealt hat, soll nicht daraus noch einen wirtschaftlichen Vorteil haben.

Foto: Laurence Chaperon
Wolfgang Bosbach: Derjenige, der illegal gedealt hat, soll nicht daraus noch einen wirtschaftlichen Vorteil haben.


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Datenhandel nur noch mit ausdrücklichem Einverständnis