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25.01.2012
12 Fragen und Antworten zur Schuldenbremse
Die alten verfassungsrechtlichen Regelungen, mit denen die Kreditaufnahme der öffentlichen Haushalte begrenzt wurde, hatten nicht die erhoffte Wirkung gezeigt: Die Schuldenberge von Bund und Ländern wurden immer höher. Die Schuldenbremse setzt der öffentlichen Hand klare Grenzen für die Kreditaufnahme.
Eine Schuldenbremse nach deutschem Vorbild soll nun auch in anderen europäischen Staaten eingeführt werden. Dafür haben sich Deutschland und Frankreich beim Europäischen Rat am 9. Dezember 2011 eingesetzt.
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