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22.04.2010

(37. Sitzung)
Stand: 20.05.2012, 18:35 Uhr

Teilhabe und Perspektiven für Langzeitarbeitslose (B'90/Grüne; Linke)


30 Minuten

In dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, im SGB II langfristige, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in einem „Sozialen Arbeitsmarkt“ und in Integrationsfirmen als Förderleistung für Menschen ohne absehbare Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt zu verankern. Die Stellen dieser zusätzlichen und gemeinwohlorientierten Tätigkeiten sollen auf lokaler Ebene organisiert werden. Sie müssten in ein „sinnvolles Konzept von Betreuung und Qualifizierung eingebunden werden, das auf Integration in den ersten Arbeitsmarkt setzt“, heißt es weiter. Der Soziale Arbeitsmarkt unterliege dem „Prinzip der Freiwilligkeit“.

Die Koalition lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab, da dieser Vorschlag eine bestimmte Gruppe von Menschen für die Vermittlung in den Ersten Arbeitsmarkt per se nicht mehr in Betracht kommen lässt. Die betreffenden Personen würden damit letztlich aufgegeben.

Nach Auffassung der Koalition dürfen auch Menschen mit Vermittlungshemmnissen Chancen auf den Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt nicht dauerhaft verwehrt bleiben, vielmehr muss ein sozialer Arbeitsmarkt immer durchlässig und ein Katalysator für Beschäftigung sein.

CDU, CSU und FDP sprechen sich daher im Koalitionsvertrag dafür aus, „bei der Vielzahl der bestehenden Arbeitsmarktinstrumente … vor Ort ein hohes Maß an Ermessenspielraum – kombiniert mit einem wirksamen Controlling – zu erreichen und dadurch die Integration in den Arbeitsmarkt entsprechend den regionalen Bedingungen deutlich zu verbessern. Die Koalition wird deshalb Voraussetzungen dafür schaffen, dass neue Lösungsansätze wie z. B. die „Bürgerarbeit“ oder marktgerecht ausgestaltete Vermittlungsgutscheine ab Beginn der Arbeitslosigkeit erprobt werden können.“
Teilhabe und Perspektiven für Langzeitarbeitslose (B'90/Grüne; Linke)