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20.09.2007

(115. Sitzung)
Stand: 20.05.2012, 15:37 Uhr

Steuerfluchtbekämpfung (Linke)


30 Minuten

Schwerpunkt dieses Antrags der Linksfraktion ist die in regelmäßigen Abständen immer wieder erhobene Forderung nach Einführung des sog. Welteinkommensprinzips. Danach sollen die Staatsbürger eines Staates - unabhängig von ihrem Wohnsitz - auf ihr weltweites Einkommen steuerpflichtig sein. Der Finanzausschuss hat den Antrag in seiner Sitzung am 13. Juni 2007 behandelt und empfohlen, den Antrag abzulehnen. Eine Regelung, nach der auch natürliche Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, wenn sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, würde einen erheblichen administrativen Mehraufwand auslösen, ohne zu nennenswerten Steuermehreinnahmen zu führen. Bei den meisten im Ausland ansässigen Steuerpflichtigen würde schon aufgrund des dortigen Besteuerungsniveaus kaum zusätzliche deutsche Einkommensteuer anfallen. Hinzu kommt, dass in den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA) gegenwärtig keine Vorbehalte vorgesehen sind, die Deutschland das Recht einräumen, deutsche Staatsangehörige mit Einkünften zu besteuern, für die das Abkommen das Besteuerungsrecht dem anderen Staat (Wohnsitzstaat) zuweist. In der überwiegenden Zahl der Fälle stünde daher der für Steuerpflichtige und Verwaltung entstehende Aufwand in keinem angemessenen Verhältnis zu den entstehenden Steuermehreinnahmen. Soweit aber aufgrund der Ansässigkeit in einem sog. Steueroasenstaat mit einer erheblichen Steuerschuld durch die Ausweitung der unbeschränkten Steuerpflicht gerechnet werden könnte, gibt es in der Regel nur begrenzte Möglichkeiten der zwangsweisen Durchsetzung von Steueransprüchen, wenn kein inländisches Vermögen vorhanden ist. Eine an die Staatsangehörigkeit anknüpfende Besteuerung, wie sie von den USA und Liberia vorgenommen wird, ist zudem auch international unüblich.
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