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Abgeordnete / A bis Z / Stammdaten/Kontakt
27.05.2012

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Stephan Stracke

Geboren am 01.04.1974 in Marktoberdorf
römisch-katholisch
ledig

Mitglied des Dt. Bundestages seit 27.10.2009 (17. Wahlperiode)
Jurist

 

Parlamentarische Mitgliedschaften

Ordentliches Mitglied
2. Untersuchungsausschuss "Terrorgruppe NSU" (Stellvertretender Vorsitzender)
Ausschuss für Gesundheit
 
Stellvertretendes Mitglied
Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
 


Ostallgäu

(Direkt gewählt im Wahlkreis 257)
Bayern


Berlin

Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030/227-72451, -72450
Fax: 030/227-76683
E-Mail: stephan.stracke@bundestag.de

Stephan Stracke
Bildquelle:
CDU/CSU-Fraktion
Creative Commons License
Dieses Foto ist unter einer Creative Commons-Lizenz (Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland) lizenziert.

Wahlkreis

 

  • Antworten bei abgeordnetenwatch.de
    • (...) Um dies grundrechtskonform zu gestalten, bedarf es einer gesetzlichen Regelung. Ein solche stellt das Bayerische Untersuchungshaftvollzugsgesetz dar. (...)
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    • (...) Nichtsdestotrotz setzt sich die christlich-liberale Koalition für den Abbau unnötiger Bürokratie in der Pflege ein. Deshalb hat das Bundesministerium für Gesundheit am 27.06.2011 mit Elisabeth Beikirch eine Ombudsfrau zu Entbürokratisierung in der Pflege ernannt. Ihr kann jeder konkrete Vorschläge unterbreiten, welche Maßnahmen zum Bürokratieabbau ergriffen werden könnten. (...)
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    • Vielen Dank für Ihre Frage hinsichtlich einer möglichen Einführung von Eurobonds, die Sie mir über die Seite www.abgeordnetenwatch.de gestellt haben. Als Ihr Wahlkreisabgeordneter komme ich Ihrer Bitte um eine persönliche Stellungnahme gerne nach. (...)
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    • (...) Im Rahmen der anstehenden Reform der Pflege halte ich im Leistungsbereich dennoch drei Dinge für besonders wichtig: Erstens sollten die Leistungen der Pflegeversicherung für Demenzkranke deutlich verbessert werden. Zweitens sollten die pflegenden Angehörigen durch geeignete Maßnahmen gestärkt werden. (...)
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    • (...) Ich teile jedoch Ihre Bedenken zur Einhaltung des parlamentarischen Budgetrechts. Es gilt für mich der Grundsatz, dass alle Entscheidungen und Vereinbarungen mit finanzieller Auswirkung der Zustimmung des Deutschen Bundestages bedürfen. (...)
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