Hier startet die Suche.

Twitter Fraktion

Twitter Abgeordnete

  • Dr. Peter Tauber: @herrurbach :-) Besser über Biber reden.
    09.02.2012 07:46 h
  • Dr. Peter Tauber: @herrlarbig ich lade Sie mal zu einem Planspiel Parlament ein. Sie werden danach verwundert feststellen, dass Sie es genau so machen! :-)
    09.02.2012 07:42 h
  • Dr. Peter Tauber: Wird ein langer Tag heute. Um 21 Uhr habe noch Schriftführerdienst. Wo gibt's jetzt noch schnell einen großen Kaffee bevor es losgeht?
    09.02.2012 07:40 h
  • Ursula Heinen-Esser: Kölner Flughafen-Chef bietet Billig-Tarife für nächtl leise Flugzeuge an. Warum nicht umgekehrt? Drastische Zuschläge für laute Flieger?
    09.02.2012 07:38 h
  • Hartmut Koschyk: besucht jetzt den katholischen Gottesdienst im Kommissariat der deutschen Bischöfe in Berlin
    09.02.2012 07:30 h
09.02.2012

Hier startet der Seiteninhalt. Der Accesskey zur Rückkehr zum Seitenanfang ist die Ziffer 1.

Zum Seitenanfang
27.08.2010

Erika Steinbach

Steinigung ist ein barbarischer Akt

Sakineh Ashtiani droht Hinrichtung




Anlässlich der Aktion „100 Städte der Welt gegen Steinigung“ (28.08.2010) erklärt die Sprecherin für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erika Steinbach MdB:


Steinigung ist unter den Todesstrafenmethoden die wohl mit Abstand barbarischste Strafform, die auf der Welt existiert. Es handelt sich um ein Relikt des Mittelalters.

An dem Fall von Frau Sakineh Ashtiani wird deutlich, dass diese mittelalterliche Strafform in einigen muslimischen Ländern immer noch existiert. Nur auf internationalen Druck konnte die Steinigung von Sakineh Ashtiani im Iran bislang erfolgreich verhindert werden.

Gerettet ist sie noch immer nicht. Die Mutter zweier Kinder befindet sich im Gefängnis, wo ihr immer noch die Hinrichtung droht.

Sowohl die Beschuldigungen, als auch das Gerichtsverfahren an sich, sind durch zahlreiche Ungereimtheiten gekennzeichnet die daran zweifeln lassen, ob Sakineh Ashtiani wirklich schuldig ist. Auch das Geständnis im Fernsehen ist als äußerst kritisch zu bewerten.

Artikel 10 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte spricht jedem Menschen das Recht zu, ein gerechtes und öffentliches Gerichtsverfahren vor einem unparteiischen und unabhängigen Gericht zu haben. Dieses Recht muss auch Frau Sakineh Ashtiani gewährt werden.

Grundsätzlich gilt aber: Nicht nur die Steinigung, sondern auch jegliche andere Form der Todesstrafe ist menschenrechtswidrig.
Themen - A bis Z