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05.03.2010

(28. Sitzung)
Stand: 22.01.2012, 14:52 Uhr

Stabilisierung der Finanzlage der Sozialversicherungssysteme und Einführung eines Sonderprogramms mit Maßnahmen für Milchviehhalter - Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetz - SozVersStabG


75 Minuten

Mit diesem Gesetz sollen mehrere im Koalitionsvertrag verankerte Sofortmaßnahmen geregelt werden:
So soll im Bereich der Sozialversicherungssysteme ein „Schutzschirm für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“ gespannt werden. Damit sollen insbesondere die konjunktur- bzw. krisenbedingten Mindereinnahmen in der Arbeitslosenversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung aus Steuermitteln aufgefangen und auf diesem Wege die Lohnnebenkosten stabilisiert werden. Zu diesem Zweck wird im Bereich der Arbeitslosenversicherung das nach bisheriger Rechtslage für das Haushaltsjahr 2010 vorgesehene Darlehen des Bundes an die Bundesagentur für Arbeit zum Jahresende in einen Zuschuss umgewandelt. lm Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung erhält der Gesundheitsfonds als gesamtstaatliche flankierende Maßnahme für das Jahr 2010 einen weiteren Zuschuss in Höhe von 3,9 Milliarden Euro. Die landwirtschaftlichen Krankenkassen werden an dieser Leistung des Bundes in Höhe eines Teilbetrags von rund 23 Millionen Euro beteiligt, so dass auch die konjunkturbedingte Belastung der Versicherten in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung aufgefangen wird.

Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende wird der Freibetrag für Altersvorsorgevermögen von 250 Euro auf 750 Euro je vollendetem Lebensjahr angehoben und damit der Vermögensschutz für geldwerte Ansprüche, die der Altersvorsorge dienen, wesentlich verbessert.

Schließlich werden mit einem „Gesetz über ein Sonderprogramm mit Maßnahmen für Milchviehhalter“ die Grundlagen für Sofortmaßnahmen zum Ausgleich der konjunkturell bedingten schwierigen Einnahmen- bzw. Liquiditätssituation der Landwirte geschaffen.