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(. Sitzung)
Stand: 20.05.2012, 17:28 Uhr
Sprachkenntnisse bei Ehegattennachzug aus dem Ausland (FDP)
30 Minuten
Die FDP-Fraktion rügt die Praxis des Nachweises von Sprachkenntnissen beim Ehegattennachzug.
Den nachziehenden Ehegatten steht es grundsätzlich frei, einfache Deutschkenntnisse mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu erlernen. Dazu gehören in erster Linie Sprachkurse beim Goethe-Institut oder anderen Sprachanbietern. Es existiert aber auch ein umfangreiches Internet-Sprachkursangebot von Deutscher Welle und Goethe-Institut. Daneben besteht die Möglichkeit, mittels Sprach-CDs einfache Deutschkenntnisse zu erlernen.
Die Qualität der Prüfungen wird dadurch gesichert, dass das nachzuweisende Sprachstandsniveau mindestens der Stufe A 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens des Europarates (GER) entsprechen muss. Entsprechende standardisierte Sprachprüfungen der Kompetenzstufe A 1 werden bisher nur von Goethe Institut und der telc GmbH angeboten.
Die Auslandsvertretungen sind angewiesen, in Ausnahmefällen auch andere Sprachzeugnisse als das Sprachzertifikat „Start Deutsch 1“des Goethe-Instituts als Sprachnachweis anzuerkennen, wenn im Einzelfall die Gleichwertigkeit festgestellt wird.
Das Gesetz sieht bereits eine Reihe von Ausnahmeregelungen vom Sprachnachweis, u.a. eine Härtefallregelung bei Vorliegen von körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheiten oder Behinderungen vor. Die mit der Regelung verbundene integrationsfördernde Wirkung sowie das Ziel der Bekämpfung der Zwangsehen dürfen nicht durch eine allgemeine Härtefallregelung ausgehöhlt werden.
Der Antrag wird zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen.