Hier startet die Suche.

Twitter Fraktion

Twitter Abgeordnete

27.05.2012

Hier startet der Seiteninhalt. Der Accesskey zur Rückkehr zum Seitenanfang ist die Ziffer 1.

Zum Seitenanfang

Sport und Ehrenamt

Vorsitzender

Stellvertretender Vorsitzender

Der Sport für und inmitten der Gesellschaft - die Sportpolitik des Bundes
Der Sport in Deutschland ist zentraler Bestandteil des gesellschaftlichen Zusammenlebens, der Menschen zusammenkommen lässt und der einander verbindet. Der Sport ist mit ca. 27 Millionen Menschen und über 90.000 Sportvereinen die größte Bürgerbewegung Deutschlands. Die Förderung des Sports in Deutschland ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung und der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag. Im Blick auf die Kompetenzverteilung ist der Bund für die Förderung des Spitzensports und die Bundesländer für die Förderung des Breitensports zuständig. Unter Beachtung der Autonomie und Selbstverwaltung des Sports, dem Prinzip der Subsidiarität und der partnerschaftlichen Zusammenarbeit setzen sich Sportverbände wie auch die politischen Akteure gleichermaßen für den Sport in Deutschland ein. Der 12. Sportbericht der Bundesregierung spiegelt umfänglich und im Detail die weitreichenden Erfolge im Sport wider, so dass fortfolgend nur einige aktuelle Aspekte der Sportpolitik des Bundes beleuchtet werden sollen.
Als klassischer Querschnittsbereich erstrecken sich die Inhalte der Sportpolitik zudem über viele angrenzende Politikfelder, die über Fragen zum Spitzensport, zum Ehrenamt, zur Integration bzw. Inklusion durch Sport, zur Dopingbekämpfung oder Finanzierung der Sportinfrastruktur reichen. Im Blickpunkt der öffentlichen Wahrnehmung stehen darüber hinaus besonders die sportlichen Höhepunkte, wie Olympische Spiele oder Weltmeisterschaften. Die Austragung von Großsportveran­staltungen – wie z.B. die Fußball­weltmeisterschaft der Frauen 2011 – im eigenen Land als auch das Auftreten unserer Athleten im Ausland haben das Bild von Deutschland als ein offenes, modernes und sympathisches Land stark geprägt und positiv beeinflusst.

Das bundespolitische Engagement um die Förderung des Sports in Deutschland bemisst sich nicht zuletzt, aber doch auch an den Zahlen des Sporthaushaltes. Für die Förderung des deutschen Spitzensports stehen beim Bundesministerium des Innern (BMI) im Jahr 2012 knapp 131,7 Millionen Euro zur Verfügung. Beim Bundesministerium der Verteidigung konnten die Fördersummen für das Jahr 2012 sogar noch angehoben werden auf über 63 Millionen Euro. Ressortübergreifend stellen die unterschiedlichen Bundesministerien insgesamt über 239 Millionen Euro für die Sportförderung in Deutschland zur Verfügung. Auch wenn in manchen Bereichen geringfügige Einsparungsmaßnahmen greifen mussten, ist bezüglich des Sporthaushaltes in Zeiten der strikten Haushaltskonsolidierung eine überaus positive Bilanz zu ziehen.

Die Austragung von internationalen Großsportevents steht ebenso im Fokus der sportpolitischen Arbeit. Neben der Alpinen Ski-Weltmeisterschaft 2011 in Garmisch-Partenkirchen oder anderen sportlichen Wettkämpfen stand die Fußballweltmeisterschaft der Frauen 2011 für viele Menschen im Mittelpunkt. Das große Interesse am Sport und die Begeisterung der Fans, die Übertragung auf allen fünf Kontinenten in etwa 60 Ländern und die spielerische und sportliche Leistung unserer Nationalmannschaft haben gezeigt, dass der Frauen-Fußball in Deutschland angekommen ist und ihm im internationalen Vergleich eine herausragende Bedeutung zukommt. Auf der Grundlage des Subsidiaritätsprinzips fördern die Bundesregierung und der Deutsche Fußball-Bund (DFB) seit langem den Frauen- und Mädchenfußball, im Breiten- wie im Spitzensport. Die Aufwendungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Bereich „Frauen und Mädchen im Sport“ betrugen im Berichtszeitraum des 12. Sportberichtes insgesamt 290.000 Euro. Dabei folgen die Maßnahmen des Ministeriums dem Ziel, den Anteil der Frauen und Mädchen im Sport in allen Bereichen dem Anteil von Männern anzugleichen – und dies auch unabhängig verschiedener Altersgruppen oder Sportarten.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und die Bundesregierung haben sich zusammen mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) mit allen Kräften für die Bewerbung um die Austragung der Olympischen und Paralympischen Winterspielen 2018 stark gemacht. Leider haben sich die IOC-Mitglieder trotz einer professionellen Bewerbung für den Mitbewerber aus Süd-Korea entschieden, die sich nunmehr zum dritten Mal beworben hatten. Die deutsche Bewerbung wurde in vielfacher Sicht gelobt, ja sogar international ausgezeichnet. Neben den perfekten Bedingungen für die Athleten und die Zuschauer fand auch das wegweisende Umweltkonzept international Anerkennung. Erstmals konnten die finanziellen Mittel für die Bewerbung Deutschlands zum größten Teil aus der Wirtschaft akquiriert werden. Auch wenn der Zuschlag nunmehr nach Asien vergeben wurde, hat Deutschland erneut bewiesen, perfekte Großsportereignisse durchführen zu können. Die Bewerbung München 2018 hat das Image von Deutschland als begeisterte Wintersportnation und Reiseziel auf internationaler Ebene unterstrichen. Zudem kann die Bewerbung München 2018 als Grundlage für eine eventuelle erneute Bewerbung dienen.

Der Entschließungsantrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum 12. Sportbericht der Bundes­regierung verdeutlicht indes die vielfältigen Themen, die mit dem Sport in Deutschland verbunden sind. So wird hierin neben der Unterstützung von Bewerbungen um Großsportveranstaltungen auch die Sportinfrastruktur, die auswärtige Kultur- und Bildungspolitik, der Anti-Doping-Kampf, die Duale Karriere, das bürgerschaftliche Engagement, der Sport als Gesundheitsfaktor, die Integration und Inklusion durch Sport, oder die Bekämpfung von Extremismus im und um den Sport betont. Auch der Beitrag des Sports um den Klima- und Umweltschutz wurde im Sportausschuss des Deutschen Bundestages debattiert und mit einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion ein stärkeres Gewicht verliehen. Der Sport trägt schon jetzt einen wichtigen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz bei. Verstärkt werden sollen die Initiativen u.a. durch die Umweltbildung und Kommunikation z.B. während Jugendsportevents, durch verbesserte Beratungsangebote für Sportvereine bei Bau, Erhalt und Sanierung bezüglich Umweltstandards oder durch eine bessere Vereinbarkeit von wirtschaftlichen und touristischen Interessen mit jenen der Ökologie und Nachhaltigkeit. Auch das Thema Sport und Lärm findet sich in dem Antrag der Koalitionsfraktion, der u.a. eine verbesserte Regelung in Blick auf öffentliche Bolzplätze aufweist.

Mit Perspektive auf die zweite Jahreshälfte 2011 werden im Sportausschuss des Deutschen Bundestages das Thema Sport als Wirtschaftsfaktor sowie die familienpolitische Bedeutung des Sports Themenschwerpunkte bilden. Zu ersterem wird eine Präsentation der Ergebnisse eines groß angelegten Forschungsprojektes zur wirtschaftlichen Bedeutung des Sports erwartet, dass vom Bundesinstitut für Sportwissenschaft und dem Bundeswirtschaftsministerium gefördert wird. Der Sportausschuss des Deutschen Bundestages wird sich ebenso mit dem mittlerweile international ausgeweiteten Problemfeld „Sport und Korruption“ befassen, wie auch mit der Weiterentwicklung des Dopingkontrollsystems, der Dopingprävention und der Dopingforschung und -analytik. Ebenso steht auf der künftigen Agenda ein Bericht zum Stand der UN-Behindertenrechtskonvention im Sportbereich. Insbesondere werden die Vorbereitungen auf die Olympischen und Paralympischen Sommerspiele 2012 in London einen weiteren Arbeitsschwerpunkt der CDU/CSU-Abgeordneten im Deutschen Bundestag ausmachen. 
 
Die Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements in Deutschland
In Deutschland engagieren sich bereits heute mehr als 23 Millionen Menschen ehrenamtlich und bereichern dadurch das soziale Miteinander und stärken den Zusammenhalt in unserem Land. Das durch die Zivilgesellschaft geschaffene soziale Kapital ist durch nichts zu ersetzen. Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, wie auch die Bundesregierung haben sich für die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements stark gemacht und werden sich auch künftig hierfür kraftvoll einsetzen. Dabei findet sich der Beschluss C62 „Tu was für Dein Land – Tu was für Dich“ des 23. Parteitages der CDU Deutschland in vielen Initiativen und Maßnahmen der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages direkt wieder. Die konkreten Initiativen und Programme, vor allem des maßgeblich zuständigen Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unter der Leitung von Ministerin Dr. Kristina Schröder, sprechen für eine innovative Weiterentwicklung der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements in Deutschland.

Die zentralen Maßnahmen des BMFSFJ zur Förderung des freiwilligen Engagements konzentrieren sich der Zuständigkeitsverteilung entsprechend auf den neuen Bundesfreiwilligendienst, das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ), das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) sowie auf die Förderung der Mehrgenerationenhäuser. Hervorzuheben sind ebenso die Nationale Engagementstrategie als übergeordnetes Steuerungselement, die Stärkung der Anerkennungskultur bezüglich des freiwilligen Engagements sowie die parlamentarische Begleitung des Themas durch den Familienausschuss und den Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement im Deutschen Bundestag.

In Anschluss an die Reform des Wehrdienstes und den Wegfall des klassischen Zivildienstes wurde zum 1. Juli 2011 der neue Bundesfreiwilligendienst eingeführt, der nun rund 35.000 Bürgerinnen und Bürger pro Jahr die Möglichkeit zum freiwilligen Engagement bietet. Der neue Bundes­freiwilligendienst steht dabei Frauen, wie Männern (nach Abschluss der Schule) gleichermaßen offen – und dies fortan Interessierten jeden Alters. Die Einsatzfelder des neuen Dienstes sind vielfältig und erstrecken sich von den Bereichen wie Sport, Kultur, Bildung bis hin zum Zivil- und Katastrophenschutz. Wie der Zivildienst muss auch der Bundesfreiwilligendienst arbeitsmarktneutral gestaltet sein und darf nicht in Konkurrenz zu anderen Engagementformen stehen. Das Bundesfamilienministerium wirbt zusammen mit vielen Partnern und Wohlfahrtsverbänden für den Bundesfreiwilligendienst, u.a. auch zusammen mit dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) und den Berufsinformationszentren der Bundesagentur für Arbeit. Insgesamt stellt der Bund 350 Millionen Euro für die Freiwilligendienste bereit. Auch das FSJ und das FÖJ bieten in einem verbundenen Konzept mit dem Bundesfreiwilligendienst diverse Möglichkeiten für Jugendliche bis zum Alter von 27 Jahren, sich im In- und Ausland zu engagieren und dabei selbst von den Erfahrungen zu profitieren. 

Das BMFSFJ arbeitet mit den örtlichen Strukturen weiter daran, die Mehrgenerationenhäuser zu einem „Knotenpunkt des bürgerschaftlichen Engagements“ auszubauen. Dabei steht die Idee des Zusammenkommens und des Austauschs zwischen den Generationen im Mittelpunkt. Mittlerweile bestehen 500 Mehrgenerationenhäuser in ganz Deutschland mit 16.000 Engagierten, die bei mehr als 10.000 spezifischen Angeboten von mehr als 40.000 Menschen täglich genutzt werden. Insgesamt werden die Mehrgenerationenhäuser mit einer Gesamtfördersumme von 100 Millionen Euro unterstützt.

Die Nationale Engagementstrategie wurde am 6. Oktober 2010 vom Bundeskabinett beschlossen und hat als übergeordnetes Steuerelement zum Ziel, die Engagementförderung von Bundes­regierung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft besser aufeinander abzustimmen. Dabei spielt die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen mit dem „Aktionsplan CSR“ (Corporate Social Responsibility) eine wichtige Rolle. Die Engagementstrategie hat ebenfalls zum Ziel, eine bessere Abstimmung der Vorhaben von Bundesregierung, Ländern und Kommunen zu erreichen, Stiftungen des bürgerschaftlichen Engagements von Wirtschaftsunternehmen einzubinden, eine größere Anerkennungs- und Wertschätzungskultur zu fördern als auch bessere Rahmenbedingungen für das freiwillige Engagement zu schaffen. Neben zahlreichen Ausgestaltungen der Engagementstrategie heißt es nun diese weiter mit Leben zu füllen. Hierbei werden sowohl der Engagementbericht der Bundesregierung, das Nationale Forum für Engagement und Partizipation, der Freiwilligensurvey als auch der Monitor Engagement weiter helfen, um fundierte Handlungsempfehlungen zu entwickeln.
Der Deutsche Engagementpreis ist ein Zeichen der Stärkung der Anerkennungs- und Wert­schätzungs­kultur. Hierbei werden vorbildliche Projekte und engagierte Einzelpersonen ausgezeichnet. Das Bundesfamilienministerium fördert zudem zahlreiche andere Programme, Aktionswochen und Initiativen, um das Engagement der Menschen weiterzuentwickeln und zu stärken. So seien in diesem Zusammenhang beispielhaft der Festakt zum „Europäischen Jahr der Freiwilligentätigkeit“ oder das internationale Projekt „Sieben Brücken verbinden“ genannt.

Der Familienausschuss des Deutschen Bundestages, wie auch insbesondere der Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement begleiten die Förderung des freiwilligen Engagements auf Seite des Parlaments. Dabei findet ein intensiver, fachspezifischer Austausch zwischen den beteiligten Akteuren statt. Die in den zahlreichen Sitzungen behandelten Themen reichen über Fragen zur „Abgrenzung zwischen bürgerschaftlichen Engagement und Erwerbsarbeit“ bis hin zu Fragen bezüglich „Stiftungen und Bürgerstiftungen als Engagementförderer“. Der neue Bundesfreiwilligen­dienst, die Nationale Engagementstrategie oder auch aktuelle Entwicklungen des bürgerschaftlichen Engagements wurden zudem im Plenum intensiv debattiert. Auch die Bundesländer machen sich für das Ehrenamt stark. Baden-Württemberg und das Saarland haben einen Gesetzentwurf „Zur Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit im Verein“ vorgelegt, der eine Beschränkung des Haftungsrechts sowie einen weiteren Bürokratieabbau in diesem Bereich vorsieht. Auch außerhalb des Ausschusses setzen sich die Abgeordneten des Deutschen Bundestages für das bürgerschaftliche Engagement ein. Gemeinsam mit dem Bundespräsidenten Christian Wulff wird man über die Themen „Bürgerforum 2011“ und „Bürgerbeteiligung“ beraten, um die Rahmenbedingungen des Ehrenamtes zu stärken und die politische Kultur in Deutschland zu fördern.