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(. Sitzung)
Stand: 20.05.2012, 18:36 Uhr
Sport in Europa (SPD; B'90/Grüne)
zu Protokoll
Antrag der SPD-Fraktion: „Den Sport in Europa voranbringen“
In dem Antrag wird vorangehend eine einseitig positive Dimension des Sports in der Europäischen Union konstatiert. Dabei wird auf das EU-Weißbuch Sport sowie vor allem auf den Lissabon-Vertrag mit dem Artikel 165 und damit auf die Kompetenz der EU im Bereich der Sportpolitik verwiesen.
Im Rahmen des formellen EU-Sportministertreffens am 10. Mai 2010 wird die Bundesregierung aufgefordert, die Sportpolitik der EU aktiv in folgenden Bereichen zu gestalten: Unterstützung von EU-Sportförderprogrammen mit einem zukünftig eigenen EU-Haushaltstitel; Förderung der Sportwissenschaft; Kampf gegen Doping im Sport u.a. durch ein harmonisiertes Doping-Kontroll- und Sanktionssystem; EU-Gesundheits- und Sportprogramme; Überprüfung der Regeln zum Spielertransfer und Lizenzvergabesystem; Anerkennung von Sport als Aspekt der Bildung; Bekämpfung von Gewalt und Rassismus im Sport; Kooperation mit den Sportverbänden
Obgleich der genannte Antrag zukünftig wichtige Thematiken und Inhalte der EU-Sportpolitik anspricht, verkennt dieser die institutionellen Strukturen auf EU-Ebene. Trotz der zugewonnen Kompetenzen durch den Lissabon-Vertrag, lässt der Antrag unberücksichtigt, wie sensibel sich EU-Recht gegenüber der Besonderheit des Sportsektors verhält, die Autonomie von Sportorganisationen innerhalb des EU-Rechts gewährleistet wird, wie der Subsidiaritätsgrundsatz und die Verhältnismäßigkeit zwischen den Merkmalen des Sportsektors und den EU-Vorschriften ausgelegt wird. Letzteres wird weiterhin in Einzelfragen vom Europäischen Gerichtshof geprüft bzw. geklärt werden müssen.
So wird das Spannungsverhältnis zwischen den Kompetenzen der Mitgliederstaaten und denen der Sportverbände mit der häufig eingeforderten „Autonomie des Sports“ nicht hinreichend beachtet. Trotz des Lissabon-Vertrages werden im Sport auf Europaebene auch zukünftig keine Rechtsakte erlassen, sondern nur Empfehlungen ausgesprochen und daraufhin finanzielle Zuwendungen gesteuert. Eine Harmonisierung der nationalen Rechtsvorschriften im Sport ist in weiten Teilen ausgeschlossen.
Die angesprochenen Themen wie Bildung und Sport liegen in Deutschland vorrangig im Kompetenzbereich der Bundesländer.