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06.05.2010

(40. Sitzung)
Stand: 20.05.2012, 18:38 Uhr

Solarstromförderung


1 Stunde

Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Koalitionsvereinbarung.

Deutschland ist im Bereich der Fotovoltaik weltweit technologisch führend. Insbesondere in Hinblick auf den Export und den zukünftig zu erwartenden weltweiten Ausbau der Fotovoltaik ist es wichtig, dass wir diesen Technologievorsprung bewahren und wenn möglich ausbauen. Die bisherige Förderung der Fotovoltaik war sehr stark darauf ausgerichtet, einen Markt zu schaffen und die Markteinführung voranzutreiben. Mit der jetzigen Novelle entwickeln wir die Förderung weiter, damit sie den aktuellen Marktgegebenheiten besser angepasst ist und die Integration in den Energiemix und die Netze verbessert wird. Dazu bedarf es eines weiteren Innovationsschubes, die bisherige Überförderung wirkte innovationshemmend. Ein zentrales Anliegen war es, gleichzeitig die unnötig hohen Kosten der Förderung der Fotovoltaik und damit die Belastungen der Verbraucher zu reduzieren. Mit den jetzt gefundenen Lösungen tragen wir zudem dem Anliegen der Wirtschaft und der Bürger nach Investitionssicherheit für bereits geplante Anlagen Rechnung.

Als Zielkorridor des Ausbaus der Fotovoltaik werden 3500 Mega-Watt jährlich festgelegt. Dies ist gegenüber dem EEG 2009 mehr als eine Verdoppelung und zeigt die Entschlossenheit der Koalition, den Weg in das Zeitalter der regenerativen Energien zügig zu gehen. Die von interessierter Seite geäußerte Kritik, die Koalition läute mit der Senkung der Vergütung die letzte Stunde der Fotovoltaik ein, entlarvt sich angesichts dieser Zahlen als völlig haltlos.

Durch verschiedene Faktoren sind in den letzten Jahren die Kosten für Fotovoltaik-Anlagen stark gesunken und haben – auch nach Aussagen der Branche – weiteres Senkungspotential. Dies muss nach unserer Auffassung zwingend zu einer Senkung der Förderung führen, auf die wir uns wie folgt geeinigt haben:

Bei Dach- und Fassadenflächen erfolgt eine einmalige Absenkung der Einspeisevergütung um 16 % ab 1. Juli 2010. Bei Freiflächen (außer Konversionsflächen) wird die Einspeisevergütung zum 1. Juli 2010 einmalig um 15 % gesenkt, bei Konversionsflächen nur um 11 % wegen höherer Kosten für die Nutzbarmachung der Flächen. Die im Gesetz bereits vorgesehene reguläre jährliche Absenkung der Vergütung (Degression) wird für Dach-, Fassaden- und Freiflächen für das Jahr 2010 um jeweils 1 % erhöht. Damit liegt die jährliche Abschmelzung der Vergütung je nach Jahr und Anlagengröße bei 9 % - 11 %. Die Höhe der Degression der Vergütungssätze verändert sich ab 2011 in Abhängigkeit vom Erreichen bzw. Überschreiten des Zielkorridors nach dem Prinzip des „Atmenden Deckels“. Beim Überschreiten des Ausbauziels wird die jährliche Vergütung in Stufen zusätzlich reduziert, bei Nichterreichen wird die Vergütung weniger stark abgesenkt. Dies hat den Vorteil, dass bei Veränderungen des Marktes nicht jedes Mal die Politik nachsteuern muss, sondern dies quasi automatisch geschieht.

Der Bemessungszeitraum zur Festlegung des Ziel-Korridors für 2011 wird wegen der untypischen Entwicklung der Ausbauzahlen im Jahr 2010 auf den Zeitraum von Juni bis September 2010 festgelegt und auf das Jahr hochgerechnet. Der atmende Deckel für 2011 wird im Vergleich zum Gesetzentwurf schmaler ausgestaltet, damit die aktuellen Unsicherheiten des Marktes nicht zu unvorhergesehenen und für die Unternehmen nur schwer verkraftbaren Degressionssprüngen führen.

Die Förderung von Freiflächenanlagen wird auf Anlagen ausgerichtet, die auf versiegelten Flächen, Konversionsstandorten und entlang von Autobahnen und Schienenwegen errichtet werden. Eine Vergütung für Anlagen auf Ackerflächen entfällt ab dem 1. Juli 2010. Ausgenommen werden hiervon Anlagen, die zum Termin der 1. Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag bereits einen Bebauungsplan vorweisen können und bis zum Ende des Jahres 2010 in Betrieb genommen werden. Dies ist der 25. März 2010 (bisheriger Entwurf: 1. Januar 2010).
Solarstromförderung