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  • Ursula Heinen-Esser: Lufthansa hat (mal wieder) Flug annuliert - warum eigentlich? Bei Airberlin gerade noch Ticket bekommen - Danke!
    09.02.2012 08:04 h
  • Dr. Peter Tauber: @herrurbach :-) Besser über Biber reden.
    09.02.2012 07:46 h
  • Dr. Peter Tauber: @herrlarbig ich lade Sie mal zu einem Planspiel Parlament ein. Sie werden danach verwundert feststellen, dass Sie es genau so machen! :-)
    09.02.2012 07:42 h
  • Dr. Peter Tauber: Wird ein langer Tag heute. Um 21 Uhr habe noch Schriftführerdienst. Wo gibt's jetzt noch schnell einen großen Kaffee bevor es losgeht?
    09.02.2012 07:40 h
  • Ursula Heinen-Esser: Kölner Flughafen-Chef bietet Billig-Tarife für nächtl leise Flugzeuge an. Warum nicht umgekehrt? Drastische Zuschläge für laute Flieger?
    09.02.2012 07:38 h
09.02.2012

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10.03.2010

Dr. Hans-Peter Uhl

Schutz der Bevölkerung muss im Vordergrund stehen

Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Frage der nachträglichen Sicherungsverwahrung




Anlässlich der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom gestrigen Tag zur Frage der nachträglichen Sicherungsverwahrung für jugendliche und heranwachsende Straftäter erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl MdB:


Der gestern vom Bundesgerichtshof entschiedene Fall zeigt, dass es jugendliche und heranwachsende Straftäter gibt, die auch nach Verbüßung ihrer Strafe eine erhebliche Gefährdung der Bevölkerung darstellen. Der Gesetzgeber hat die Pflicht, die Bevölkerung vor weiteren Taten auch solcher Personen zu schützen. Dieser Pflicht ist die Große Koalition auf Betreiben der CDU/CSU-Fraktion 2008 nachgekommen. Der Bundesgerichtshof hat die entsprechende gesetzliche Regelung gestern bestätigt.

In der Bevölkerung herrscht angesichts jüngster Freilassungen von weiterhin gefährlichen Straftätern allerdings gleichwohl zunehmend Verunsicherung und Unverständnis. Die Bundesministerin der Justiz bleibt daher aufgefordert, entsprechend der Koalitionsvereinbarung zeitnah einen Regelungsvorschlag vorzulegen, um weitere gesetzliche Schutzlücken im Recht der Sicherungsverwahrung zu schließen.
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