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  • Roderich Kiesewetter: Bildungsbericht DEU absolut lesenswert: http://bit.ly/adZ4Nf BaWü muß initiativer Vorreiter buweiter Standards werden!
    30.07.2010 11:28 h
  • Roderich Kiesewetter: Mal ganz was anderes: Gegen Schneckenplage hilft wirklich Maggi (!), düngt und würzt außerdem noch den Boden ;-)
    30.07.2010 11:11 h
  • Dorothee Bär: Viele Stunden Mitarbeit in der Kindertagesstätte St. Anna in Schondra liegen vor mir! #Freude
    30.07.2010 09:27 h
  • Manfred Grund: I uploaded a YouTube video -- Die 50. Video-Depesche des Abgeordneten Manfred Grund http://youtu.be/lMI9TN6kOXM?a
    30.07.2010 01:51 h
  • Dr. Stefan Kaufmann: Nach der Notlandung und den Nachwehen kaum verwunderlich: Rosinenbomber-Airline stellt Insolvenzantrag. Bitter für alle Beteiligten.
    29.07.2010 23:05 h
30.07.2010

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10.03.2010

Dr. Hans-Peter Uhl

Schutz der Bevölkerung muss im Vordergrund stehen

Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Frage der nachträglichen Sicherungsverwahrung




Anlässlich der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom gestrigen Tag zur Frage der nachträglichen Sicherungsverwahrung für jugendliche und heranwachsende Straftäter erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl MdB:


Der gestern vom Bundesgerichtshof entschiedene Fall zeigt, dass es jugendliche und heranwachsende Straftäter gibt, die auch nach Verbüßung ihrer Strafe eine erhebliche Gefährdung der Bevölkerung darstellen. Der Gesetzgeber hat die Pflicht, die Bevölkerung vor weiteren Taten auch solcher Personen zu schützen. Dieser Pflicht ist die Große Koalition auf Betreiben der CDU/CSU-Fraktion 2008 nachgekommen. Der Bundesgerichtshof hat die entsprechende gesetzliche Regelung gestern bestätigt.

In der Bevölkerung herrscht angesichts jüngster Freilassungen von weiterhin gefährlichen Straftätern allerdings gleichwohl zunehmend Verunsicherung und Unverständnis. Die Bundesministerin der Justiz bleibt daher aufgefordert, entsprechend der Koalitionsvereinbarung zeitnah einen Regelungsvorschlag vorzulegen, um weitere gesetzliche Schutzlücken im Recht der Sicherungsverwahrung zu schließen.
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