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15.03.2010
Volker KauderRunden Tisch zur Verhinderung von Kindesmissbrauch einrichten
Bericht des Vorsitzenden
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt den Vorschlag von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder und Bundesbildungsministerin Annette Schavan zur Einrichtung eines Runden Tisches zur Verhinderung von Kindesmissbrauch. Aufgabe des Runden Tisches muss es sein, die Prävention zu verbessern. Dafür ist ein breiter Dialog nötig, an dem Vertreter aller gesellschaftlich relevanter Akteure teilnehmen.
Regierungskoalition verabschiedet den ersten Haushalt dieser Legislaturperiode: Mit derAbsenkung der Nettokreditaufnahme um 5,6 Mrd. Euro auf 80,2 Mrd. Euro gegenüber dem Entwurf des Haushalts dokumentiert die christlich-liberale Koalition ihren Willen zur Konsolidierung. Dies ist ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg zur Einhaltung der Schuldenbremse bis zum Jahre 2016, die die schrittweise Reduzierung des strukturellen Defizits auf dann 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts vorgibt. Mit Blick auf die noch nicht vollständig bewältigten Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise ist es ebenso von großer Bedeutung, dass den Ausgaben für öffentliche Investitionen eine klare Priorität gegeben wird. Trotz der beachtlichen Kürzung der Ausgaben insgesamt werden die Investitionsausgaben auf ihrem Niveau gehalten, die Mittel für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm sogar weiter erhöht. Gerade in einer Situation, in der die Unsicherheit über die weitere Entwicklung der Lage der öffentlichen Haushalte in Europa und in der Eurozone zunimmt, ist es wichtig, dass Deutschland als großes Mitgliedsland bei der Haushaltskonsolidierung mit gutem Beispiel vorangeht und mit seiner Haushaltspolitik als Stabilitätsanker dient.
Volkskammerwahlen vor 20 Jahren: Entscheidender Schritt auf dem Weg zur Deutschen Einheit: Am Donnerstag erinnern wir in einer Feierstunde an den 20. Jahrestag der Volkskammerwahl am 18. März 1990. Damals konnten die Menschen in der damaligen DDR erstmals in einer freien, gleichen und geheimen Wahl über die Zusammensetzung ihres Parlaments entscheiden. Ihre Entscheidung war eindeutig: drei Viertel der Wahlberechtigten gaben ihre Stimme für Parteien ab, die sich für eine schnelle Wiedervereinigung einsetzten. Mit 48 Prozent wurde die aus CDU, DSU und Demokratischem Aufbruch bestehende „Allianz für Deutschland“ mit deutlichem Abstand stärkste politische Kraft in der letzten Volkskammer.
Nach über vierzig Jahren linker Diktatur, nach Unterdrückung und sozialistischer Misswirtschaft votierten die Ostdeutschen für Freiheit, Menschenrechte und soziale Marktwirtschaft. Sie stimmten für die Werte des Grundgesetzes. Und sie machten klar, wem sie den politischen Weg zu einem gesamtdeutschen Staat am ehesten zutrauten: Bundeskanzler Helmut Kohl und der Union in Ost und West.
Die Volkskammerwahl war eine entscheidende Etappe auf dem Weg zur Deutschen Einheit. Sie war die Krönung der Anstrengungen der ostdeutschen Demokratiebewegung und schuf die Grundlage für die erfolgreiche Zusammenarbeit der Regierung der DDR unter Führung von Lothar de Mazière und der Bundesregierung, die in die Wiedervereinigung unseres Vaterlandes mündete. Der 18. März 1990 verdient deshalb einen Ehrenplatz unter unseren Gedenktagen.
Runden Tisch zur Verhinderung von Kindesmissbrauch einrichten: Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt den Vorschlag von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder und Bundesbildungsministerin Annette Schavan zur Einrichtung eines Runden Tisches zur Verhinderung von Kindesmissbrauch. Aufgabe des Runden Tisches muss es sein, die Prävention zu verbessern. Dafür ist ein breiter Dialog nötig, an dem Vertreter aller gesellschaftlich relevanter Akteure teilnehmen. Eine Verengung auf eine spezielle Gruppe würde dem Ansinnen, die Zahl der Fälle von Kindesmissbrauch präventiv deutlich zu senken, nicht gerecht werden. Es ist selbstverständlich, dass auch Vertreter des Bundesjustizministeriums zu diesen Gesprächen eingeladen werden, auch wenn juristische Aspekte nicht im Zentrum der Initiative der Bundesfamilienministerin stehen. Denn es geht nicht primär um strafrechtliche und zivilrechtliche Sanktionen, sondern vor allem um zivilgesellschaftliche Prävention und Verhaltensregeln im Umgang mit Kindesmissbrauch.
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