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  • Tankred Schipanski: @StefanKaufmann Ich stimme in deinem Sinne ab! Bei der Wissenschaftspolitik sind wir ja auch auf einer Linie. Beste Grüße nach BW!
    26.05.2012 23:08 h
  • Dr. Stefan Kaufmann: @TSchipanski Kollege Schipanski ist ja heute Abend gar nicht zu bremsen hier :-) Und ich? Kann aufgrund techn. Panne ARD nicht empfangen ...
    26.05.2012 23:01 h
  • Tankred Schipanski: #esc2012 Netter Anschluss. Mein Anruf geht aber zugunsten der russischen Kekse oder doch Dänemark? Allen noch einen schönen Abend!
    26.05.2012 23:00 h
  • Tankred Schipanski: #esc2012 Der Beitrag der Ukraine lässt für die EM hoffen. Tragen die Männer in der Ukraine Röcke?
    26.05.2012 22:54 h
  • Marlene Mortler: Heute entdeckt auf dem Flugplatz in Lillinghof : das Segelflugzeug #Miss #Sophie , Baujahr 1939 http://t.co/jyRFWHE4
    26.05.2012 22:53 h
26.05.2012

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Regulierung von Rating-Agenturen




Kaum hatte sich die Aufregung um ihre Fehleinschätzungen bei Enron, Worldcom oder Parmalat in den ersten Jahren des neuen Jahrtausends gelegt, sind Rating-Agenturen erneut in die Kritik geraten. Mängel und Schwachpunkte in der Tätigkeit der Rating-Agenturen waren eine wichtige Ursache der Finanzkrise. Schon vor der Krise war aber bereits deutlich geworden, dass der bisherige Selbstregulierungsrahmen für die Rating-Agenturen auf Basis des 2004 verabschiedeten Verhaltenskodex der internationalen Wertpapieraufsehervereinigung IOSCO nicht ausreicht und weitere regulatorische Maßnahmen notwendig sind.
 
Der Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Sanio bezeichnete Rating-Agenturen vor ein paar Jahren noch als die „größten unkontrollierten Machtstruktur im Weltfinanzsystem“. Denn Investitionsentscheiden von institutionellen und privaten Anlegern werden nur in den seltensten Fällen getroffen, ohne dass das Rating der Emission und des Emittenten beachtet wird und mehr oder minder starken Einfluss auf die Anlageentscheidung nimmt. Betrachtet man die Marktverhältnisse bei Rating-Agenturen, fällt einem die Konzentration weniger Institutionen auf. Etwa 95 % des Weltmarktanteils des Rating Marktes werden von drei großen Rating-Agenturen beherrscht: von der zu McGraw-Hill Companies gehörenden Agentur Standard & Poor´s, von Moody´s und von der in der Hand von europäischen, überwiegend französischen Investoren befindlichen Rating-Agentur Fitch. Weitere Agenturen jenseits und diesseits des Atlantiks, ebenso in Deutschland, versuchen dieses Oligopol der drei großen aufzubrechen. Zu Beginn der 90er Jahre des 20. Jahrhunderts gab es die Forderung, nach der die Europäer eine eigene europäisch geprägte Rating-Agentur der angloamerikanischen Vorherrschaft entgegensetzen sollten. Die Idee der Gründung einer europäischen Rating-Agentur als Gegenpart zu den marktbeherrschenden großen drei Ratern wurde damals von dem früheren Sprecher des Vorstandes der Deutsche Bank AG Breueraufgeworfen. Eine Realisierung und damit einen Anspruch der Europäer einen eigenen Part zu spielen, konnte bislang nicht verwirklicht werden. Noch zu unterschiedlich scheinen die Interessen allein im europäischen Raum zu verlaufen.
 
Die Forderungen nach einer Regulierung für Rating-Agenturensind ebenso wenig neu. Ein so genanntes Ratingwesengesetz auf nationaler Ebene wurde bereits 1992 als geeignete Maßnahme zur Regulierung der Rating-Agenturen angesehen. In den folgenden Jahren hat es aber der deutsche Gesetzgeber nicht als eigenständiges Projekt weiterverfolgt. Ende 2004 wurde schließlich unter maßgeblicher Mitwirkung der BaFin ein international abgestimmter Verhaltenskodex für Rating-Agenturen entwickelt, der auf dem Prinzip der Selbstregulierung beruht. Die internationale Vereinigung der Wertpapieraufseher, die IOSCO, erarbeitete verschiedene Vorgaben, die nicht rigide oder formalistisch sein sollen, sondern vielmehr flexibel, damit sie den verschiedenen rechtlichen und wirtschaftlichen Umständen angepasst werden können. Diese Fundamentals für Rating-Agenturen regeln die Qualität des Ratingprozesses, die Überprüfung der Ratings, die Integrität des Rating Prozesses sowie die Unabhängigkeit der Rating-Agenturen und die Vermeidung von Interessenkonflikten der Rating-Agenturen und ihrer Mitarbeiter. Zur Sicherstellung der Vorstellungen sollen die Rating-Agenturen eine Stelle ähnlich der eines Compliance Officers einrichten. Zudem finden sich Regeln, wie die Rating-Agenturen vertrauliche Informationen der Auftraggeber handhaben sollen. Hinsichtlich der Methoden und des Rating Prozesses fordern die Fundamentals Transparenz ein. Die Rating-Agenturen selbst sollen offen legen, ob und inwieweit sie die Vorstellungen der IOSCO Code of Conduct Fundamentals umgesetzt haben. Offen geblieben sind die Fragen des Enforcements und Sanktionen bei Nichteinhaltung des Verhaltenskodexes. Die Agenturen sind lediglich angehalten, ihre sich selbst in einem Code of Conduct gestellten Anforderungen zu erfüllen, ohne dass eine staatliche Aufsichtsstelle eingeschaltet werden müsste. Auf europäischer Ebene, wo es nach dem Parmalat Skandal eine eigene Arbeitsgruppe gab, um die Transparenz von Rating-Agenturen zu bewerten, einigte man sich darauf, zunächst einmal zu beobachten, ob die Rating-Agenturen den ihnen auferlegten Verhaltenskodex einhalten.
 
Problematisch ist nun, dass Ratings auch im staatlichen regulatorischen Bereich eine große Rolle spielen. Seit 1975 nutzt die amerikanische Wertpapieraufsicht SEC die Bonitätseinstufungen von Rating-Agenturen, um die Eigenkapitalvorschriften von Instituten, die unter der Aufsicht der SEC stehen, zu bewerten. Eine wesentliche Bedeutung haben Ratings auch nach den neuen Baseler Eigenkapitalregeln, dem sog. Basel II. Nach dem Anerkennungsverfahren im sog. Modifizierten Standardansatz entscheiden die nationalen Aufsichtsinstanzen, ob eine Rating-Agentur bestimmte Anforderungen erfüllt, damit deren Bonitätseinschätzung von den Banken zur Berechnung der Eigenkapitalunterlegung eines Kredits herangezogen werden kann. Dieser Prozess läuft in Deutschland erst an. Aber entsprechend des deutschen Versicherungsaufsichtsrechts können Ratings bereits seit Jahren eine Grundlage zur Bewertung von Vermögensanlagen bilden und sind daher aufsichtsrechtlich anerkannt.
 
Eine Welt ohne Ratings ist also nicht mehr vorstellbar. Zu abhängig sind Banken, private Investoren, und eben auch die Aufsichtsbehörden von den „Meinungen“ der Bewerter. Zu wichtig sind die Bonitätseinschätzungen eben für alle Marktteilnehmer. Und ohne jeden Zweifel, Rating-Agenturen leisten weitgehend hervorragende Arbeit. Nichtsdestotrotz unterlaufen auch ihnen Fehler. Und dieses Risiko der Fehleinschätzungen geht unter anderem der deutsche Gesetzgeber ein, wenn er zulässt, dass Entscheidungen von Rating-Agenturen aufsichtsrechtlich genutzt werden dürfen.
 
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt ausdrücklich die Pläne der Europäischen Kommission zur Einführung eines europäischen Regulierungssystems für die Rating-Agenturen bzw. einer europäischen Ratingagentur. Zum einen könnte hierdurch die Dominanz der drei anglo-amerikanisch geprägten Rating-Agenturen, die international anerkannt sind, vermindert und ein europäischer Akzent gesetzt werden. Zum anderen könnte ein stärkerer Wettbewerb die Qualität des Ratings und das Vertrauen in Ratings verbessern.
 
Eine Registrierungspflicht sowie strenge Anforderungen an die Rating-Agenturen und die laufende Beaufsichtigung sind geeignet, um bisher noch bestehenden Schwächen in der Tätigkeit der Rating-Agenturen effektiv entgegenzuwirken und eine deutliche Verbesserung der Qualitätsstandards und der Transparenz der Ratings zu erreichen. Dabei ist es jedoch erforderlich, zum einen Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und zum anderen eine weitgehende Konsistenz mit den internationalen Mindeststandards des Verhaltenskodex der IOSCO, aber auch mit den Regelungen in den Vereinigten Staaten zu erzielen, da sich Europa andernfalls isolieren würde. Aus diesem Grund sollte parallel der IOSCO-Kodex weiter verbessert werden. Auch wenn es in der Verantwortung der Rating-Agenturen bleiben muss, welche Rating-Methodik angewandt und welches Bewertungsergebnis gefunden wird, müsste der Kodex vor allen Dingen die Vorschriften zur Transparenz von Ratingmethoden klarer fassen und seine Nichtbeachtung sanktioniert werden können. Auftragslose Ratings sollten in besonderer Weise gekennzeichnet werden. Schließlich ist im Baseler Komitee für Bankenaufsicht zu hinterfragen, wie die bankaufsichtsrechtliche Anerkennung von Rating-Agenturen so verbessert werden kann, dass Ratings eine verlässliche Informationsquelle werden.