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20.09.2007

Dr. Jürgen Gehb

Spezifisch deutsche Antwort auf die britische Limited

Rede zum MoMiG




In der Debatte über die Modernisierung des GmbH-Recht führte Dr. Jürgen Gehb folgendes aus:


Frau Präsidentin!
Meine Damen und Herren!
 
Entgegen meiner sonstigen Gewohnheit, völlig frei zu reden, habe ich mich heute einmal entschlossen, ein Manu-skript heranzuziehen. Ich bitte also, mich von der geschäftsordnungsmäßigen Pflicht, in freier Rede zu sprechen, zu dispensieren. Das ist ein großes Glück für Dich, meine liebe Mechthild Dyckmans; sonst hätte ich auf das, was ich jetzt habe hören müssen, ganz anders repliziert.
 
(Heiterkeit bei der CDU/CSU und der SPD)
 
Dennoch freue ich mich sehr, dass mich der Staatssekretär so gelobt hat. Der Herrgott, lieber Alfred, mag dir deine maßlose Übertreibung verzeihen und mir, lieber Herrgott, dass ich sie gerne gehört habe.
 
Meine Damen und Herren, als vor mehr als 100 Jahren die Gesellschaft mit beschränkter Haftung das Licht der Welt erblickte, glaubten nur wenige an einen wirklich großen Erfolg dieser neuer Rechtsform. Sie stand ziemlich im Schatten der bereits etablierten Aktiengesellschaft und war ein eher ungeliebtes Kind. Wie so manches ungeliebte Kind konnte sich die GmbH aber schnell aus diesem Dasein befreien und sich sehr rasch zu einem richtigen Erfolgsmodell entwickeln. So wie sich etwa in der Autobranche der Golf millionenfach als Erfolgsmodell für die Mittelklasse etabliert hat, so ist die GmbH zum bevorzugten Modell gerade für unseren deutschen Mittelstand geworden. Über 1 Million Gesellschaften mit beschränkter Haftung sprechen für sich.
 
Doch Vorsicht, liebe Kolleginnen und Kollegen: So wie ein Erfolgsauto der ständigen Modellpflege und ab und zu auch einer richtigen Runderneuerung bedarf, um weiterhin auf Erfolgskurs zu bleiben, so bedarf auch unser Erfolgsmodell GmbH einer Auffrischung – und dies nicht nur, weil etwa der Motor ein bisschen schwächelt, sondern auch und gerade, weil sich im Gesellschaftsrecht der Markt – um präzise zu sein: der europäische Markt – doch sehr erheblich verändert hat.
 
Lange lebten wir in Deutschland quasi abgeschottet in einer Art Paradies;
 
(Joachim Stünker [SPD]: Paradies, na?)
 
doch diese Zeiten gehören inzwischen der Vergangenheit an. Ob es uns als nationalem Gesetzgeber gefällt oder nicht: Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs der vergangenen Jahre hat rechtlich und faktisch dazu geführt, dass europäische Gesellschaften hierzulande unter fremder Flagge operieren dürfen. So stehen Firmengründern aus Deutschland alle in der EU angebotenen Gesellschaftsformen zur Verfügung. Nach wie vor wird rege hierauf zurückgegriffen. Es mag zwar sein, dass die Zahl der Limiteds zurückgegangen ist, aber 40 000 Limiteds – also davon jede fünfte Firmengründung nach wie vor in der Rechtsform der Limited – sprechen eine deutliche Sprache. Das kann doch nur heißen, dass es offensichtlich eine starke Nachfrage nach ganz speziellen Angeboten gibt, die bisher von keinem spezifisch deutschen Angebot abgedeckt werden konnte. Also bedient man sich anderweitig und besonders gern bei der britischen Limited.
 
Rechtspolitisch ist der Trend zu dieser britischen Rechtsform allerdings überhaupt nicht erwünscht. Er schadet nämlich den Gläubigern, weil der Gläubigerschutz bei der Limited nicht an das Niveau des Gläubigerschutzes bei der GmbH heranreicht. Er schadet den Gesellschaftern, die eine Limited über den „billigen Jakob“ beziehen und anschließend mit hohen Unterhaltungskosten und der erheblichen Gefahr persönlicher Haftung zu kämpfen haben. Nicht zuletzt schadet er der deutschen Rechtsordnung, da sich die Limited-Gründer der Regelungshoheit des deutschen Gesetzgebers weitgehend entziehen. Ausländische Gesellschaften leben nämlich auch in Deutschland nach ihrem eigenen nationalen Recht.
 
Als kleine Randbemerkung sei mir auch der Hinweis gestattet, dass ausländische Gesellschaften zwar mithilfe deutscher Anwälte gegründet werden mögen, sie aber auf die Dauer dem deutschen Rechtsstab – von den Anwälten über die Notare bis zu den Gerichten – als Klientel allerdings dann doch verloren gehen.
 
Aber nicht nur die Konkurrenz ausländischer Rechtsformen war ein Impuls für die anstehende Reform des GmbH-Gesetzes von 1892. Auch im gegenwärtigen GmbH-Recht haben sich einige Lücken und Schwachstellen gezeigt. Diese müssen dringend abgestellt werden; wir stellen sie auch ab.
 
An erster Stelle sind die schon vom Parlamentarischen Staatssekretär Alfred Hartenbach genannten Firmenbestattungen zu nennen. Nach Beobachtungen von Fachleuten werden mittlerweile massenweise insolvenzreife Unternehmen gezielt aufgekauft und zum Nachteil der Gläubiger geplündert. Vor ein paar Tagen konnte man in der FAZ lesen, dass allein bei einer bundesweiten Razzia gegen Firmenbestatter festgestellt wurde, dass 274 Unternehmensverkäufe zum Nachteil von Gläubigern stattgefunden haben. Das ist ein Fingerzeig dafür, liebe Kolleginnen und Kollegen, in welcher Größenordnung wir uns hier bewegen.
 
Erinnert sei auch daran, dass sich bestimmte Teile des GmbH-Rechts gewissermaßen verselbstständigt haben. Allen voran gilt das für das Eigenkapitalersatzrecht, das sich in seiner derzeitigen Form kaum mehr am Wortlaut des Gesetzes orientiert. Dafür füllt die dazu ergangene Judikatur mit inzwischen kaum noch überschaubaren Konstruktionen wie die eigenkapitalersetzende Nutzungsüberlassung oder die Vorratsgesellschaft ganze Bibliotheken. Recht muss aber klar sein; denn Rechtssicherheit setzt Verständlichkeit voraus. Wenn der Vorsitzende Richter des II. Zivilsenats des BGH in einem Interview einräumt, er wisse, dass die einschlägige Rechtsprechung kaum verständlich und vermittelbar sei, kommt dies doch einem Offenbarungseid gleich. Hier sind wir an den Grenzen des Richterrechts angelangt. Das Bestreben der Obergerichte, ein Regelwerk von größtmöglicher Gerechtigkeit zu schaffen, muss daher – und zwar von uns als Gesetzgeber – dort zurückgeschnitten werden, wo die Rechtsunsicherheit und die Beratungskosten das gewonnene oder vermeintlich gewonnene Mehr an Einzelfallgerechtigkeit bei weitem übersteigen.
 
Die Quintessenz all dessen, meine Damen und Herren: So stolz man auf das Erfolgsmodell GmbH insgesamt sein kann, so darf man doch nicht aus den Augen verlieren, dass die deutsche GmbH wie auch manche Kollegin und mancher Kollege ein wenig in die Jahre gekommen ist. Eine Reform, und zwar eine gründliche Reform unseres GmbH- und anderer Teile des deutschen Gesellschaftsrechts war daher dringend angezeigt.
 
(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wen meinen Sie denn jetzt?)
 
– Schön, Herr Wieland, dass Sie sich diese Bemerkung gleich zu eigen machen. Mein Blick hätte ein wenig länger auf Ihnen ruhen müssen.
 
(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich kenne Sie genau! Sie meinten mich!)
 
Ich habe einen leichten Stau im mittleren Ring. Manche sagen, ich hätte einen dicken Bauch; andere sagen, die Beine stünden etwas weit hinten, Herr Wieland.
 
(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es wird beides sein!)
 
Das Ergebnis dieser Reform liegt Ihnen heute vor. Mit all den vielen Neuerungen wird die GmbH-Novelle 2007 insgesamt eine „Kleine Revolution“ sein, wie ein bekanntes Magazin titelte. Genau dies ist auch von der Union, von unserem Berliner Koalitionspartner und, mit Verlaub, auch ganz persönlich von mir so gewollt.
 
Wir stehen in einem europäischen Wettbewerb nicht nur hinsichtlich der Erzeugung von Gütern und Dienstleistungen, sondern auch hinsichtlich der Rechtsordnungen und der Rechtsformen. Diesen Wettbewerb nehmen wir an. Wir wollen und müssen ihn gewinnen. Wir wollen und müssen uns einfach auf dem europäischen Markt behaupten können. Ich sage das nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Debatte über die Europäische Privatgesellschaft. Ich finde dieses Projekt gut, richtig und wichtig. Wer aber sieht, mit welch spitzen Fingern der zuständige EU-Kommissar Charlie McCreevy – so heißt er wirklich – dieses Projekt anfasst, kann doch nicht einfach die Augen davor verschließen, dass die EPG nicht heute, nicht morgen und allerfrühestens übermorgen, wenn überhaupt, kommen wird.
 
(Heiterkeit des Abg. Klaus Uwe Benneter [SPD])
 
– Herr Benneter, es ist schön, dass Sie Ihr Lachen manchmal nicht unterdrücken können.
 
Vor diesem Hintergrund will ich, dass wir Deutschen uns in einem reformierten nationalen und damit auch gleichzeitig europäischen Angebot im Gesellschaftsrecht gut und zukunftstauglich positionieren – und dies bereits im kommenden Jahr. Daher war die Reform unseres Gesellschaftsrechts, das unter dem Etikett „MoMiG“ das Licht der Welt erblickt hat, so dringend nötig.
 
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
 
Anders als in anderen Konstellationen – ich will ja gar nicht vom MiKaTraG und dem unsäglichen Mindestkapitalgesetz reden – werden wir, lieber Staatssekretär Alfred Hartenbach, auch den Willen und die Kraft dazu aufbringen, dass das nächstes Jahr im Bundesgesetzblatt steht.
 
Wir wollen ganz gezielt mit den Mitteln des Rechts auch Wirtschaftsförderung betreiben – ich sehe den Wirtschaftsstaatsekretär Hartmut Schauerte – und Unternehmensgründern helfen. Ich war sehr erfreut, dass bei den Beratungen im Bundesrat daher meine, unsere Idee der Unternehmergesellschaft auf so positiven Widerhall gestoßen ist. Das war nicht immer so. Ich habe aber natürlich eine erbitterte Kritikerin mit meiner Kasseler Kollegin Mechthild Dyckmans. Am Ende allerdings wird man sehen, dass sich alle als Erfinder dieser Gesellschaftsform gerieren, ähnlich wie bei der Idee von der Du, liebe Mechthild, eben meintest, es sei eine der FDP gewesen. Insofern empfehle ich nur die Lektüre meines Aufsatzes in der NZG 2006. Da wurde das alles schon erwähnt.
 
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Klaus Uwe Benneter [SPD]: Nichts Neueres?)
 
Jürgen Möllering, Leiter der Rechtsabteilung des DIHK, hatte recht, als er im Focus im Mai dieses Jahres sagte: Es gibt unterschiedliche Bedürfnisse zwischen klassischem Mittelstand und Kleingewerbe. Da für manchen Gründer auch noch 10 000 Euro Gründungskapital zu viel sei, lautete seine Forderung: Wir brauchen noch eine zusätzliche Rechtsform für die ganz Kleinen.
 
(Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!)
 
So galt es, im Gesetz einen Weg zu finden, um Existenzgründer und Kleingewerbetreibende auch bei Vorhaben mit geringem Kapitalbedarf in den Genuss der Haftungsbeschränkung zu bringen, ohne dass dies zulasten des Gläubigerschutzes geht. Außerdem, verehrte Frau Kollegin Dyckmans, liebe Mechthild, wer glaubt, dass das Stammkapital am Anfang ausreicht, um die Gläubiger zu befriedigen, der ist nicht von dieser Welt. Ich gebe ja gerne zu, dass es eine gewisse Seriositätsschwelle ist und etwa Erhebungen der Creditreform besagen, dass es eine gewisse Korrelation zwischen der Höhe des Stammkapitals und der Häufigkeit der Insolvenzen gibt.
 
(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oh ja!)
 
Das Entscheidende ist aber, dass man für die Dauer des Bestands der Gesellschaft Kapital hat und nicht nur am Anfang.
 
Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:
Herr Kollege, möchten Sie eine Zwischenfrage der von Ihnen so geschätzten Kollegin Dyckmans zulassen?
 
Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU):
Aber selbstverständlich.
 
Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:
Bitte schön.

Mechthild Dyckmans (FDP):
Lieber Kollege Gehb, ist dir bekannt,
 
(Dr. Uwe Küster [SPD]: Das wird hier aber intim!)
 
dass vor etwas mehr als 25 Jahren hier in diesem Hause, damals noch in Bonn, das Mindestkapital von damals 20 000 D-Mark auf 50 000 D-Mark heraufgesetzt wurde? Ist dir bekannt, aus welchen Gründen das damals gemacht wurde?
 
Ich darf dir vielleicht einfach einmal aus der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses vorlesen.
 
(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Nicht helfen!)
 
Dort heißt es, es liege auf der Hand, dass der bisherige Betrag von 20 000 D-Mark nicht mehr ausreichend sei, um eine Haftungsbeschränkung zu rechtfertigen. Dieser seit 1892 nicht erhöhte Betrag müsse den heutigen wirtschaftlichen Verhältnissen zumindest in etwa angenähert werden.
 
(Joachim Stünker [SPD]: Das war vor 25 Jahren! Lange her! – Dirk Manzewski [SPD]: Noch zu DM-Zeiten!)
 
Damals ist die Mehrheit davon überzeugt gewesen, dass
die Anhebung des Mindeststammkapitals mit dazu beitragen [werde], die erhebliche Konkursanfälligkeit der kleinen GmbH, die unzweifelhaft gegeben sei, zu vermindern und unsolide Gründungen weitgehend zu verhindern.
 
(Joachim Stünker [SPD]: Die Erwartung hat sich nicht erfüllt! – Dr. Günter Krings [CDU/ CSU]: Ein Irrglaube!)
 
Ich frage dich: Trifft das heute nicht mehr zu? Hat sich da so viel verändert?
 
Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU):
Verehrte Mechthild, ich finde es zunächst einmal außergewöhnlich schön, dass der Fragesteller die Antwort gleich mitliefert. Der erste Teil der Frage, ob ich wüsste, wie das war und wie es damals begründet wurde, ist also beantwortet. Die Antwort hast du ja mit lauter Stimme und Betonung vorgelesen.
 
Zur Frage, ob ich es richtig finde: Ich bin der Meinung – ich habe das auch in meinen wissenschaftlichen Veröffentlichungen gesagt – –
 
(Zurufe von der SPD: Oh!)
 
– Ja, so ist das. Ihr dürft nicht immer nur die St. Pauli-Nachrichten lesen.
 
(Heiterkeit)
 
Ihr müsst auch mal die GmbH-Rundschau lesen. – Ich habe das immer gesagt; ich stehe auch heute noch dazu.
 
Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:
Ich bin jetzt nicht ganz sicher, ob das nicht unparlamentarisch war.
 
Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU):
Nur die Bemerkung oder die Zeitschrift?
 
(Heiterkeit)
 
Frau Präsidentin, ich bitte, mir nachzusehen, wenn diese Zeitschrift unparlamentarisch ist.
 
(Klaus Uwe Benneter [SPD]: Das ist eine Fußballzeitschrift!)
 
Dass sie aber gelesen wird, dafür kann ich nichts.
 
Ich möchte festhalten: Ich habe schon immer die Auffassung vertreten – ich vertrete sie auch heute noch –, dass das bloße Drehen an der Stellschraube Stammkapital eigentlich gar nichts hergibt.
 
1892 – das war über 30 Jahre vor Einführung der Reichsmark. Damals konnte man von dem Geld ein ganzes Haus kaufen. Heute sind 25 000 Euro oder gar 10 000 Euro dagegen natürlich nur noch eine Quantité négligeable. Wenn man mich also fragt, ob das zutrifft, kann ich nur antworten: Das hat damals nicht zugetroffen; es trifft auch heute nicht zu. Deshalb gehe ich relativ leidenschaftslos an die Frage heran, ob das Stammkapital diese oder jene Höhe haben soll. Wenn der Betrag alle zehn Jahre hoch- und runtergeht, zeigt das doch, dass es kein taugliches Instrument ist.
 
Ich fahre fort. Bei diesem Gesetz galt es, einen Weg zu finden, um Existenzgründer und Kleingewerbetreibende mit geringem Kapitalbedarf in den Genuss der Haftungsbeschränkung zu bringen. Ich habe das eben schon gesagt; das wird den Stenografen auffallen; so brauchen sie es nicht doppelt zu schreiben. Ebenso sollte die Gründung schnell, unbürokratisch und preiswert erfolgen können. Das sind gerade für Existenzgründer gewichtige Faktoren bei der Wahl der von ihnen präferierten Rechtsform.
 
Die Lösung stellt nun die neu entwickelte Unternehmergesellschaft in § 5 a des Gesetzentwurfs dar, die gegenüber ursprünglichen Ideen allerdings nun recht schlank daherkommt. Ich hatte einmal einen Gesetzentwurf mit 76 Paragrafen entwickelt. Er war ziemlich dick: Er hatte nicht nur einen relativ weiten Beinhinterstand, sondern er war wirklich dick. Nun ist er auf fünf Absätze abgespeckt.
 
(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das haben Sie noch vor sich!)
 
Die Unternehmergesellschaft unterliegt dem Regime des GmbH-Rechts. Es ist keine andere Rechtsform; wir bewegen uns in dem Regime, das es schon immer gab. Deswegen bin ich der Meinung, dass das eine sehr – –
 
(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Verloren gegangen!)
 
– Es ist auch einiges verloren gegangen. Heute ist aber nur die erste Lesung. Wir werden das nachher an die Ausschüsse überweisen. Dort werden wir wie immer externen Sachverstand zu Rate ziehen. Da wird man sehen, ob ich nicht vielleicht das eine oder andere, was ich schon einmal vorgeschlagen habe, doch wieder – von hinten durch die Brust ins Auge – reaktivieren kann, lieber Freund Montag.
 
(Jörg Rohde [FDP]: Geht das auch an den Normenkontrollrat?)
 
– Normenkontrollrat? Da ist es schon abgesegnet worden; ich habe dafür schon eine Flasche Schampus bekommen.
 
(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU)
 
Meine Damen und Herren, darüber hinaus betreffen viele zusätzliche Änderungen des Regierungsentwurfs die Unternehmergesellschaft und die GmbH in gleicher Weise. Ich sagte ja, dass die Vorschriften auch für die – –
 
(Zuruf von der FDP: Mini-GmbH!)
 
– Sagt nicht immer Mini-GmbH. Das tut meiner Seele so weh. Es handelt sich um die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt). Diese Diminuierung auf Mini-Gesellschaft wollen wir nicht haben. – Die Vorschriften stellen damit insgesamt bemerkenswerte Innovationen gegenüber dem geltenden Recht dar.
 
Ich sagte schon: Wir werden im weiteren Verfahren noch über viele Details des Gesetzentwurfs reden. Aufmerksamen Beobachtern wird nicht entgangen sein, dass beispielsweise die Frage der Mustersatzung schon im Bundesrat zu intensiver Diskussion geführt hat; namentlich Justizministerin Kolb hat dort kritische Töne angeschlagen. Die Notare kämpfen noch für die Beibehaltung der Beurkundungspflicht anstelle der bloßen Beglaubigung. Außerdem stellt sich die Frage, ob wir, wenn wir schon keine Steuererklärung auf dem Bierdeckel hinbekommen, vielleicht ein Gründungsprotokoll in Bierdeckelgröße hinbekommen. All das, liebe Kolleginnen und Kollegen, werden wir im parlamentarischen Beratungsverfahren erörtern.
 
(Mechthild Dyckmans [FDP]: Genau!)
 
Wir werden dann sehen, was im nächsten Jahr daraus geworden sein wird.
 
(Mechthild Dyckmans [FDP]: Ja! Dann sehen wir, was davon übrig geblieben ist!)
 
Frau Präsidentin, da hier dauernd die Zuschauer wechseln, will ich folgende Schlussbemerkung machen: Ich finde es sehr schön, dass wir auch Debatten führen, in denen wir uns nicht gegenseitig als Brunnenvergifter, als Sicherheitsrisiko oder – manch einer versteigt sich sogar zu dieser Bezeichnung – als Mörder bezeichnen. Wir können vielmehr auch auf hohem Niveau ein bisschen spaßig sein; das ist das Schöne an den Rechtspolitikern. Wenn das in anderen Politikbereichen auch so wäre, dann würde sich manch ein Zuschauer nicht mit solch einem Grauen von uns abwenden.
 
(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ach was!)
 
Ich möchte Ihnen allen – bzw. fast allen; Sie von den Linken sind leider nie dabei – noch etwas sagen.
 
(Lachen bei der LINKEN)
 
Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:
Herr Kollege, bevor Sie jetzt noch vor den Zuschauern sagen, mit wem Sie diese Flasche Champagner trinken wollen,
 
(Heiterkeit)
 
muss ich Ihnen mitteilen: Ihre Redezeit ist weit überschritten.
 
Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU):
Ich hätte es Ihnen gerne verraten; aber das Ende meiner Redezeit verbietet es mir.
 
Frau Präsidentin, ich bedanke mich für Ihre Großzügigkeit, und Ihnen, meine Damen und Herren, danke ich für Ihre Aufmerksamkeit. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag!
 
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Gehb, Jürgen

Foto: CDU/CSU-Fraktion
Gehb, Jürgen


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