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26.11.2009

Hans-Joachim Fuchtel

Berechnung nach Bedarfsgemeinschaften bleibt

Rede zur Bundesbeteiligung bei Kosten der Unterkunft




8.a) Erste Beratung Bundesregierung
Zweites Buch Sozialgesetzbuch/6.Änd
- Drs 17/41 -
8.b) Beratung Antrag DIE LINKE.
Bundesbeteiligung bei Kosten der Unterkunft nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch erhöhen
- Drs 17/75 -


Herr Präsident!
Meine Damen und Herren!
 
Der heu­tige Beratungsbedarf ergibt sich aus dem Vierten Gesetz für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt. Im Jahr 2004 hat man bekanntlich beschlossen, dass sich der Bund im Rahmen der Zusammenführung von Sozial­hilfe und Arbeitslosenhilfe an den Kosten der Unterkunft beteiligt, und hat dann Modalitäten festgelegt. Nachdem man zunächst einmal zwei Jahre spitz abgerechnet hat, hat man gemerkt, dass das sehr viel Bürokratie verur­sacht. Dann hat man eine Formel entwickelt, die für die Zeit ab dem Jahr 2008 angewendet wird.
 
Seitdem gilt die Formel, dass man die Kosten­beteiligung danach bemisst, ob die Zahl der Bedarfs­gemeinschaften konstant ist oder gegenüber dem Vorjahreszeitraum abweicht. Wenn die Zahl der Be­darfsgemeinschaften gegenüber dem vorigen Berech­nungszeitraum – das ist jeweils Juli eines Jahres bis Juni des nächsten Jahres – um mehr als 0,5 Prozent ab­weicht, dann muss eine nach der Formel vorgegebene Angleichung stattfinden. Aus dem Grund ist man jetzt bereits bei der sechsten Änderung angekommen. Im Zeitraum von Juli 2008 bis Juni 2009 ist die Zahl der Bedarfsgemeinschaften in Deutschland um 3,4 Prozent zurückgegangen. Aus der Formel ergibt sich damit ein Anpassungsbedarf von 3,4 Prozent zum letzten Berech­nungszeitraum. Damit liegt der Rückgang über 0,5 Pro­zent, und daher haben wir die sechste Änderung.
 
Bislang betrug die Kostenbeteiligung des Bundes durchschnittlich 26 Prozent. Wenn man die Formel an­wendet, dann ergibt sich, dass die Rate um 2,4 Prozent­punkte sinkt und damit auf 23,6 Prozent festzuschreiben ist. Das ist der wesentliche Bestandteil dieses Gesetzes. Als alter Haushälter habe ich kurz ausgerechnet, wie sich das in Euro niederschlägt. Wir haben auf der Basis der derzeitigen gesamtwirtschaftlichen Daten Gesamt­ausgaben in Höhe von 15,8 Milliarden Euro auf diesem Gebiet zu erwarten. 23,6 Prozent davon ergeben circa 3,7 Milliarden Euro im Jahr 2010. Ich hoffe, ich habe richtig gerechnet.
 
Nun gibt es in diesem Jahr eine Initiative des Bundes­rats, die vorsieht, dass man die Berechnung künftig nicht mehr an der Zahl der Bedarfsgemeinschaften festmachen möge, sondern an den Ausgaben. Ich darf hier bereits an­kündigen, dass die Bundesregierung nicht gedenkt, die­sem Anliegen nachzukommen, sondern an dem bisheri­gen Standpunkt festhält. Täte sie das nicht, würde hier eine Entwicklung eintreten, dass bei Kosten, die der Bund nahezu nicht beeinflussen kann, eine Mitwirkung stattfindet, die außerhalb ihrer Einflussmöglichkeiten liegt. Das kann nicht im Interesse des Bundes sein. Da­her bemühen wir uns, diese Intervention zurückzuwei­sen.
 
Rasche Beratungen sind angesagt; denn bedingt durch die Bundestagswahl konnte dieses Gesetz nicht früher auf den Weg gebracht werden. Das bedeutet, dass die Ausschüsse jetzt sehr schnell an die Arbeit gehen müs­sen. Ich habe mit Freude festgestellt, dass das bereits ge­schehen ist. Am Montag wird noch eine Anhörung statt­finden. Die nächste Beratung wird bereits in der Folge stattfinden können. Die Voraussetzungen sind also gege­ben, dass dieses Gesetz rechtzeitig in Kraft tritt.
 
Ich bedanke mich bei dem Ausschuss, dass er diese Beschleunigung vorgenommen hat, und wünsche uns gute Beratungen.
 
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
Hans-Joachim Fuchtel

Foto: CDU/CSU-Fraktion
Hans-Joachim Fuchtel


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