19.) Beratung Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses
zum Antrag B90/DIE GRÜNE
Zivilpersonal in Konflikten besser betreuen
- Drs 17/7191, 17/7506 -
Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, aus eigenen Gesprächen und eigener Erfahrung kann und will ich für mich persönlich und für die gesamte Unionsfraktion zu Beginn etwas bekunden: nämlich hohen Respekt vor dem Engagement und vor dem Beitrag vieler ziviler Akteure aus humanitären und anderen Nichtregierungsorganisationen in Konfliktgebieten.
Sowohl in der Prävention als auch während akuter Konflikte wie auch in Post-Konfliktphasen sind zivile Ansätze von zivilen Partnern immer wieder wichtige Beiträge zur Beruhigung, Befriedung oder Aussöhnung in schwebenden oder schwelenden Konflikten.
Dabei haben die entsendenden Organisationen die große Verantwortung, bei der Auswahl der Personen wie bei der Vorbereitung und auch bei der Nachbereitung von Einsatzzeiten die umfassende Betreuung des Personals zu gewährleisten.
Dies gilt umso mehr, wenn im Rahmen auch öffentlicher Hilfestellung die Allgemeinheit diese Einsätze mit unterstützt. Die Unionsfraktion und die Koalition insgesamt unterstützen in diesem Zusammenhang den Schwerpunkt, den die Bundesregierung auf die zivilen Komponenten der Konfliktlösung legt, sehr nachdrücklich.
Auch ist bekannt, dass diese Einsätze ebenfalls für das Personal neben dem erfüllenden Gefühl, aktiv bei Konfliktbewältigung helfen zu können, auch Belastungen, und im Einzelfall auch schwere Belastungen mit sich bringen. Hier ist das professionelle und persönliche Umfeld oftmals sehr gefragt, eine berufliche und seelische Hilfestellung zu leisten.
Soweit die Antragsteller nun das Ansinnen verfolgen, aus den Berichten über solche unstreitig vorhandenen Fällen unmittelbar einen Maßnahmenkatalog mitsamt Evaluierungsauftrag und finanzieller Hilfe beim Berufsumstieg oder Wiedereinstieg in den Beruf in Deutschland und weitere Maßnahmen der Bundesregierung abzuleiten, so kann, in allem Respekt vor der Leistung der zivilen Helferinnen und Helfer, diesem Ansinnen deshalb nicht entsprochen werden, weil es zunächst in die Verantwortung der für Auswahl und Entsendung verantwortlichen Organisationen wie auch die persönliche Verantwortung der zivilen Personen selbst gelegt werden muss, nach Eignung und Belastungsfähigkeit die Zeit nach der Rückkehr mit in Betracht zu ziehen.
Die Bundesregierung hat für die Bundeswehrangehörigen die volle Verantwortung, wenn sie Soldatinnen und Soldaten in teils lebensgefährliche Einsätze schickt. Im Rahmen der hier gegebenen besonderen Fürsorgepflicht und der freien Heilfürsorge für Angehörige der Bundeswehr ist die Nachsorge bis hin zur psychologischen Betreuung logische Folge der Verpflichtung von militärischem Personal zur Prävention oder zur Eindämmung von Konflikten oder zur Stabilisierung in Post-Konflikt-Situationen.
Die im zivilen Einsatz tätigen Personen bedürfen einer zivilen Struktur der Verantwortlichkeit, in der diese Netze ebenfalls eingerichtet sind bzw. noch eingerichtet werden müssen. Das deutsche Sozial- und Gesundheitssystem hält in seiner differenziert aufgefächerten Struktur sehr unterschiedliche Möglichkeiten der persönlichen und institutionellen Betreuung von Menschen mit psychischen Belastungen bereit. Ebenso sind die arbeitsmarktpolitischen Instrumente zur Wiedereingliederung in das Berufsleben im Bereich der Bundesagentur wie bei öffentlichen und privaten Arbeitgebern bis hin zu den kirchlichen Diensten stark ausgeformt und weithin institutionalisiert und transparent zugänglich.
Darüber hinaus sind die Plattformen und Netzwerke für zivile Kriseneinsätze gerade im Internetzeitalter breit zugänglich und bieten eine gute Möglichkeit zum Austausch und zur weiteren, vertieften Kontaktaufnahme für Rückkehrerinnen und Rückkehrer wie für Personen vor der Reise in die Einsätze.
Dieses plurale Angebot freier, privater Anbieter ist in manchen Bereichen sogar dem Angebot der internen Organisation der Bundeswehr in punkto Einzelfall voraus.
Kein Mensch kann grundsätzlich dem Ansinnen widersprechen, dass es für Zivilpersonal in Krisengebieten eine intensive Betreuung geben muss. Dies ist sicher auch weiter auszubauen. Ob dies zwingend einer Initiative der Bundesregierung bedarf, ist zweifelhaft und muss als derzeit nicht geboten betrachtet werden. Die Beschlussvorlage heute ist leider nicht zustimmungsfähig.