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09.02.2010

Dr. Johann David Wadephul

Wir sollten die Verhaltensnormen nicht davon abhängig machen, ob ein Gegenstand teuer oder billig ist

Rede zum Schutz vor Kündigung wegen eines unbedeutenden wirtschaftlichen Schadens




6.a) Erste Beratung SPD
Erweiterung des Kündigungs-
schutzes der Arbeitnehmer (Schutz vor Kündigung wegen eines unbedeutenden wirtschaftlichen Schadens)
- Drs 17/... -
6.b) Erste Beratung DIE LINKE.
Verbot der Verdachtskündigung und der Erweiterung der Kündigungsvoraussetzungen bei Bagatelldelikten
- Drs 17/... -


Herr Präsident!
Meine sehr verehrten Damen und Herren!
 
Die Kollegin Kramme hat hier den Untergang des sozialpolitischen Abendlandes an die Wand gemalt.
 
(Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD]: Nö! – Gabriele Lösekrug-Möller [SPD]: Was? – Katja Mast [SPD]: Stimmt doch gar nicht!)
 
Ich muss sagen: Das, was die SPD-Fraktion hier vorgelegt hat, ist erstens offensichtlich der Versuch, der Linkspartei in populistischen Forderungen nachzueilen, und zweitens ein Sammelsurium von handwerklich schlechten Vorschlägen.
 
(Beifall bei der CDU/CSU)
 
Es ist klar: Das Kündigungsschutzrecht der Bundesrepublik Deutschland gehört zu den sozialpolitischen Errungenschaften unseres Landes. Es hat mit all seinen Facetten im Kündigungsschutzgesetz, im BGB, wo wir den Grundsatz von Treu und Glauben anwenden, unterhalb des Kündigungsschutzgesetzes im Sonderkündigungsschutz für Schwangere, für Betriebsräte und andere eine weite Ausprägung erhalten und ist letzten Endes ein wichtiger Bestandteil des Erfolgsmodells der sozialen Marktwirtschaft.
 
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
 
Der Gesetzgeber ist sicherlich auch gehalten, an der einen oder anderen Stelle zu überprüfen, was die Rechtsprechung macht. Aber, Frau Kramme, der Gesetzgeber ist nicht gehalten, es in jedem Falle besser zu wissen als die Rechtsprechung. Ich mache darauf aufmerksam, dass im Gegensatz zu dem Hohen Hause hier und zu den Gerichtsbarkeiten, die Sie genannt haben, in der Arbeitsgerichtsbarkeit der große Vorteil besteht, dass dort nicht nur Juristen sitzen, sondern auch zwei ehrenamtliche Richter, die mit entscheiden; in aller Regel sind dies ein Arbeitnehmer- und ein Arbeitgebervertreter. Da ist sehr viel Sachverstand. Wir würden uns im Deutschen Bundestag verheben, wenn wir auch nur anstrebten, die Fülle von Fällen, die Sie genannt haben, hier im Einzelnen zu regeln. Das ist nicht unsere Aufgabe, sondern Aufgabe der Rechtsprechung, die wir unterstützen sollten und der wir klare Regeln – diese sind gar nicht so schlecht – an die Hand geben sollten.
 
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
 
Wenn man sich das Arbeitsrecht wie auch sonst Rechtsgebiete in Deutschland ansieht, stellt man sehr schnell fest, dass wir nicht zu wenig geregelt haben, sondern eher viel. Die Arbeitsgruppe „Arbeit und Soziales“ der CDU/CSU-Fraktion war gerade in Dänemark. Dänemark ist ja nun nicht gerade ein Hort des Neoliberalismus, wie Sie wahrscheinlich sagen würden, sondern eher ein Staat, der zumindest für Sozialdemokraten immer als Musterländle gegolten hat. In Dänemark gibt es keinen Kündigungsschutz.
 
(Burkhardt Müller-Sönksen [FDP]: Hört! Hört!)
 
Wir haben dort mit Gewerkschaften gesprochen. Sie werden in Dänemark keinen Gewerkschafter finden, der fordert, dass es dort auch nur im Ansatz Regelungen geben soll, wie wir sie im Kündigungsschutzrecht in Deutschland haben. Die fahren gut damit,
 
(Gitta Connemann [CDU/CSU]: Ja! Das kann ich bestätigen!)
 
sogar mit der Folge, Herr Pronold, dass die EU das Modell der Flexicurity übernommen und als einen Standard für ganz Europa vorgegeben hat.
 
Am deutschen Wesen soll nicht immer die Welt genesen. Es lohnt, einmal in ein kleines Land wie Dänemark zu schauen. Die machen uns in diesem Bereich manches vor. Ich denke, wir haben jeden Anlass, uns daran ein Beispiel zu nehmen.
 
(Beifall bei der CDU/CSU – Anette Kramme [SPD]: Bei der Dauer des Arbeitslosengeldes! Bei den Steuerzahlungen!)
 
Präsident Dr. Norbert Lammert:
Herr Kollege Wadephul, lassen Sie Zwischenfragen zu?
 
Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU):
Ja.
 
Präsident Dr. Norbert Lammert:
Bitte schön.
 
Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Herr Kollege Wadephul, da Sie gerade Dänemark anführten und darauf hingewiesen haben, dass es dort sehr offene Kündigungsschutzregelungen gibt, möchte ich fragen: Ist Ihnen auch bekannt, dass in Dänemark die Arbeitslosenentgelte, also die Arbeitslosenunterstützung, 90 Prozent des letzten Gehaltes betragen und über mehrere Jahre gezahlt werden?
 
(Christian Lange [Backnang] [SPD]: Und wollen Sie das hier einführen?)
 
Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU):
Das ist mir selbstverständlich bekannt, Frau Kollegin.
 
(Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Welche Konsequenzen ziehen Sie daraus?)
 
Wir haben uns dort nicht nur einseitig informiert, sondern mit allen dort gesprochen. Dieses Modell einer völligen Flexibilisierung im Arbeitsrecht verbunden mit einem interessanten Modell einer schnellen Arbeitsvermittlung und auch einem hohen Versorgungsgrad, den Sie gerade richtigerweise genannt haben, hat Dänemark ganz große Erfolge in der Arbeitsmarktpolitik beschert.
 
(Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wollen Sie das jetzt auch hier?)
 
Ich sage ja nur: Wir sollten einmal darüber nachdenken, ob man das eine oder andere nicht nach und nach in Deutschland überdenken und übernehmen könnte.
 
(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber dann alles!)
 
Ich bin der Meinung – Frau Pothmer, wenn ich das noch ergänzend sagen darf –, dass man in Deutschland etwas missachtet: dass ein zu hoher Standard beim Kündigungsschutz zwar denjenigen nützt, die gerade Arbeit haben, dass er aber diejenigen, die arbeitslos sind, nicht in Arbeit bringt, weil er viele Arbeitgeber davon abhält, Menschen einzustellen, da sie Angst haben, sich im Zweifelsfall nicht von ihnen trennen zu können. So viel dazu.
 
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
 
Ich will ganz kurz etwas zu den vorliegenden Gesetzentwürfen sagen. Im sozialdemokratischen Gesetzentwurf wird vorgeschlagen, man solle die Regelung treffen, dass eine Kündigung dann sozial ungerechtfertigt sei, wenn ein wirtschaftlicher Schaden nicht ins Gewicht falle. Ich frage mich ganz im Ernst, Frau Kramme: Welchen Maßstab wollen Sie eigentlich anlegen? Bei wem soll der wirtschaftliche Schaden, von dem die Rede ist, denn entstehen: beim betroffenen Arbeitnehmer oder beim Arbeitgeber? Wie meinen Sie das überhaupt? Bei einem Einzelhändler ist eher ein wirtschaftlicher Schaden zu erwarten als bei einer großen Discounterkette. Was meinen Sie wohl, wie lange es dauert, bis bei Aldi ein wirtschaftlicher Schaden eingetreten ist? Da kann man eine Menge herausschleppen, bevor dort ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist.
 
(Heiterkeit bei der FDP)
 
Was ist das eigentlich für eine handwerklich schlechte Arbeit, die uns eine Fachanwältin für Arbeitsrecht hier vorlegt?
 
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Katja Mast [SPD]: Buh! – Anette Kramme [SPD]: Wir wollen Abgrenzungen haben, damit es nicht um 5 Euro oder um 5,18 Euro geht!)
 
– Das hat der Kollege Neškovic in seinem Gesetzentwurf in Anlehnung an § 248 a StGB besser geregelt.
 
Sie wollen des Weiteren die Abmahnvoraussetzung grundsätzlich abschaffen. Meine sehr verehrten Damen und Herren von der SPD, was haben Sie eigentlich für Vorstellungen? Was soll denn der Arbeitgeber der berühmten Kassiererin machen, wenn er zum ersten Mal erlebt, dass sie 200 Euro aus der Kasse genommen hat? Nach Ihrem Vorschlag dürfte er sie nur abmahnen und müsste darauf warten, dass sie das nächste Mal in die Kasse greift. Meinen Sie, dass das zumutbar ist? Glauben Sie nicht, dass die normale Reaktion eines Arbeitgebers sein wird, viel rigidere Maßnahmen zur Überwachung der Kassen und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einzuführen, Maßnahmen, über die wir uns an anderer Stelle immer wieder beklagen? Das, was Sie den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern hier geben, sind Steine statt Brot. Damit helfen Sie ihnen nicht. Damit machen Sie die Situation insgesamt nur schwieriger. Das trägt überhaupt nicht zu einer Verbesserung bei.
 
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
 
Jetzt komme ich zum berühmten Fall „Emmely“ – die Dame heißt eigentlich Emme –, den Sie und auch Herr Neškovic bzw. die Linke in Ihren Gesetzentwürfen anführen. Ich muss Ihnen wirklich sagen: Hier ist in den Medien etwas Ungeheuerliches geschehen. Dieser Fall wurde verkürzt, und es wurde so getan, als habe – ich setze das in Anführungsstriche – „nur“ ein Diebstahl geringwertiger Sachen vorgelegen.
 
Das Arbeitsgericht hat diesen Fall umfangreich geprüft – Herr Bundestagsvizepräsident Thierse hat seine unsägliche Kritik an dem Urteil mittlerweile zum Glück zurückgenommen – und festgestellt: Erstens. Es ist ein Diebstahl gewesen. Zweitens. Er ist geleugnet worden. Drittens. Die Arbeitnehmerin hat sogar andere Arbeitnehmerinnen in Verdacht und damit in Gefahr gebracht, ihren Arbeitsplatz zu verlieren, um den Verdacht von sich selbst abzulenken. Wir als Gesetzgeber sollten in diesem Fall nicht sagen: Hier hat ein Arbeitsgericht schlecht entschieden. – Das Gericht hat schlicht und ergreifend den Einzelfall betrachtet und ist zu dem Ergebnis gekommen: In diesem Fall ist diese Entscheidung richtig gewesen.
 
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
 
Das ist die ganze Geschichte.
 
Insgesamt betone ich das, was dankenswerterweise auch die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts hervorgehoben hat: Es ist keine Frage der Menschenwürde, seinem Arbeitgeber einen, wenn auch nur geringwertigen, Gegenstand zu klauen, sondern es ist schlicht und ergreifend so, dass man Grundregeln des Anstands und der Rechtsordnung in Deutschland einzuhalten hat. Wir sollten die Verhaltensnormen nicht davon abhängig machen, ob ein Gegenstand teuer oder billig ist. Man hat sich an Grundregeln zu halten, und die Arbeitsgerichte entscheiden sachgemäß.
 
Vielen Dank.
 
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
 
 
 
Dr. Johann Wadephul

Foto: CDU/CSU-Fraktion
Dr. Johann Wadephul


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