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26.01.2012

Dr. Wolfgang Schäuble

Wir sind auf dem richtigen Weg

Rede zum zweiten Finanzmarkstabilisierungsgesetz




3.) Zweite und dritte Beratung CDU/CSU, FDP

Zweite Gesetz zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes (Zweites Finanzmarktstabilisierungsgesetz - 2.FMStG)

- Drs 17/8343, 17/8487 -


Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte hat einen weiten Bogen ge­schlagen. Es war nicht wirklich überraschend, aber be­merkenswert, dass sich Frau Wagenknecht gar nicht da­gegen ausgesprochen hat, dass Abgeordnete – notfalls auch vom Verfassungsschutz – beobachtet werden, son­dern dass sie nur gesagt hat, sie hätte gern andere Abge­ordnete unter Beobachtung gestellt.

(Sahra Wagenknecht [DIE LINKE]: Das habe ich so nicht gesagt!)

Aber ich möchte mich zu dem Gesetz äußern. Auf dem Weg, die durch die Staatsschuldenkrise einiger Mit­gliedsländer der gemeinsamen europäischen Währung ausgelöste Verunsicherung in der Euro-Zone als Ganzes zu bekämpfen, stellt es einen wichtigen Beitrag dar. Sinn und Anlass des Gesetzes sind nämlich, für Banken nun etwas zu haben, was wir damals, im Jahr 2008, nicht hat­ten. Es ist, glaube ich, nicht vorzuwerfen, dass wir es da­mals nicht hatten; aber deswegen mussten wir die Pro­bleme seinerzeit anders lösen. Inzwischen haben wir mit dem Bankenrestrukturierungsgesetz das richtige Instru­mentarium geschaffen, um in einem solchen Fall eine Bank ordnungspolitisch sauber vom Markt nehmen zu können. Dafür brauchen wir dieses Gesetz nicht. Wir brauchen es aber – für eine begrenzte Zeit; deswegen ist es auch bis Ende des Jahres befristet – im Rahmen der Stabilisierungsbemühungen in Bezug auf die gemein­same europäische Währung. Ich will, weil das so wichtig ist, noch einmal daran erinnern: Die Bekämpfung dieser Krise muss bei der Bekämpfung der Ursachen der Krise ansetzen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Das ist und bleibt der erste notwendige Schritt, an dem kein Weg vorbeiführen darf, und alles, was wir sonst ma­chen, darf nicht dazu führen, dass bei der Bekämpfung der Ursachen der Krise nicht bei den Mitgliedsländern der Europäischen Union angesetzt wird. Sonst würden wir falsche Anreize setzen.

Außerdem brauchen wir eine Stabilitätsunion. Das ist das, was wir in diesen Tagen und Wochen mit dem Euro­päischen Stabilisierungsmechanismus und dem Fiscal Compact zustande bringen. Das ist bei der Konstruktion der europäischen Verträge nicht ganz einfach. Es wäre einfacher gewesen, wenn eine Vertragsänderung gelun­gen wäre; aber Vertragsänderungen sind in Europa nur einstimmig möglich. Diese Einstimmigkeit war im Eu­ropa der 27 nicht zu erreichen. Deswegen müssen wir den Weg über den Fiscal Compact gehen, um das zu schaffen, was wir für die vergemeinschaftete Geldpolitik brauchen, damit die Währung stabil bleibt und das Ver­trauen in die Währung zurückkehrt. Notwendig sind nämlich eine Stabilitätsunion, Grenzen für die Finanz­politik zu schaffen und darüber hinaus die Wettbewerbs­fähigkeit aller Mitgliedsländer der gemeinsamen Wäh­rung zu stärken. Das ist das Ziel des Europäischen Rats am kommenden Montag. Ich sage das nur, um den Zu­sammenhang herzustellen.

Dann gehört dazu, Ansteckungsgefahren, die durch die Verflechtungen in den Finanzmärkten der Welt ent­standen sind – die haben wir 2008 in einem Ausmaß kennengelernt, wie wir es vorher nicht für möglich ge­halten haben –, zu bekämpfen. Dazu brauchen wir einen Rettungsschirm, und dazu brauchen wir eine hinrei­chende Kapitalausstattung der systemrelevanten Banken in Europa. Das war der Beschluss, den wir, ausgehend von der Frühjahrstagung des Internationalen Währungs­fonds, im vergangenen Jahr gefasst haben. Die Europäi­sche Bankenaufsichtsbehörde muss in der Zusammen­arbeit mit den nationalen Bankenaufsehern ihren Weg finden. Das hat ein bisschen gebraucht; sie ist ja erst seit Anfang letzten Jahres tätig. Das ist nicht ganz einfach. Das geht auch nicht ganz konfliktfrei. Das ist bei solchen europäischen Institutionen so.

Diese Behörde hat definiert, welche systemrelevanten Banken in Europa – in Deutschland sind es sechs – bis zum 30. Juni auf der Basis der Bewertung der Bestände vom 30. September vergangenen Jahres hinreichend Ka­pital nachweisen müssen, damit sie im Falle eines Falles gegen eine Ansteckungsgefahr gewappnet sind.

Jetzt kommen wir zum Gesetz. Wir alle in Europa ha­ben uns verpflichtet, dass wir den Beschluss der Euro­päischen Bankenaufsichtsbehörde durch die nationale Bankenaufsicht umsetzen. Die Regel ist auch ganz klar: Die Banken müssen zunächst versuchen, sich das not­wendige Kapital zu beschaffen. Es sieht danach aus, dass die deutschen Banken das auch schaffen; aber das ist bis zum 30. Juni offen. Die Banken haben jetzt ihre Pläne vorgelegt; die BaFin überprüft das in diesen Tagen und Wochen.

Für den Fall, dass sie dazu nicht in der Lage sind, müssen die Mitgliedstaaten dies sicherstellen. Es gibt nicht den direkten Weg über Europa – das möchten man­che –, nein, es geht nur über die Staaten. Aber dazu brau­chen wir das Instrumentarium. Deswegen haben wir – es ist auch kein Widerspruch, Herr Kollege Schneider, zu dem, was ich vor einem Jahr gesagt habe; da hatten wir das Restrukturierungsgesetz – den Beschluss, in dem wir uns verpflichtet haben, dies notfalls umzusetzen. Deswe­gen muss dieses Gesetz auch in den Instrumenten ein Stück weitergehen als das erste Soffin-Gesetz.

Ohne dieses Gesetz hätte die nationale Bankenauf­sicht nicht die Möglichkeit, ein Institut zu zwingen, das notwendige Kapital vorzusehen. Denn bisher, nach gel­tendem Recht, kann nur bei einer konkreten Bestandsge­fährdung durch die nationale Bankenaufsicht eingegrif­fen werden. Jetzt führen wir die Möglichkeit ein, dass bei einer besonderen Risikolage auf dem Finanzmarkt und insbesondere im Rahmen eines abgestimmten Vor­gehens auf europäischer Ebene oder aufgrund entspre­chender Empfehlungen des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken und der Europäischen Bankenauf­sichtsbehörde gehandelt werden kann. Das ist der Sinn des Ganzen. Dafür rufen wir das alte Gesetz noch einmal auf. Wir geben auch nicht, Herr Kollege Trittin, wie Sie gesagt haben, 400 Milliarden Euro aus.

(Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: „Bürgschaften“ habe ich gesagt!)

– Sie haben den Begriff „ausgeben“ gebraucht, und das war nun leider irreführend.

Lassen Sie mich es doch ganz einfach darstellen: Wir stellen in der Tat den vorhandenen Bürgschaftsrahmen bis zum Ende dieses Jahres und die entsprechenden Ka­pitalmöglichkeiten zur Verfügung, in der Erwartung, dass sie nicht in Anspruch genommen werden müssen, aber für den Fall, dass sie notwendig sind. Das ist eine präventive Maßnahme, um unsere gemeinsame europäi­sche Währung gegen Ansteckungsgefahren stabiler zu machen. Um nicht mehr und um nicht weniger geht es. Meine Damen und Herren, dazu müssen wir dieses Ge­setz – ich bitte darum; wir brauchen es dringend; sonst würden wir unseren europäischen Verpflichtungen nicht gerecht werden – heute verabschieden.

Präsident Dr. Norbert Lammert:
Herr Minister, darf der Kollege Schick eine Zwi­schenfrage stellen oder eine Bemerkung machen?

Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister der Finan­zen:
Bitte, gerne.

Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ­NEN):
Herr Minister, Sie haben gerade zwischen dem diffe­renziert – das ist völlig richtig –, was an Rahmen zur Verfügung gestellt worden ist, und dem, was konkret ausgezahlt worden ist. Wenn wir dieses Gesetz jetzt noch einmal in Kraft setzen, haben die Bürgerinnen und Bür­ger, finde ich, einen Anspruch, zu wissen, was bisher wirklich ausgegeben worden ist, wie viele Verluste sich in dem Finanzmarktfonds bisher tatsächlich angesam­melt haben. Ich darf diese Zahl nicht nennen; Sie dürfen es.

Deswegen möchte ich Sie bitten: Nennen Sie den Bürgerinnen und Bürgern die Milliardensumme, die bis­her an Verlusten aufgelaufen ist. Können Sie uns auch sagen, wer diese Verluste tragen soll? Werden sie durch das allgemeine Steueraufkommen, also von allen Bürge­rinnen und Bürgern, oder durch den Finanzsektor getra­gen? Oder werden sie, wie wir Grünen uns das vorstel­len, mit einer Abgabe auf sehr große Vermögen abgetragen? Die Frage ist also: Wie viel ist konkret aus­gezahlt worden, und wer soll das bezahlen?

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister der Finan­zen:
Herr Kollege Schick, ich werde Ihnen die Zahlen heute nicht nennen, sondern wir machen das in den zu­ständigen Gremien, wie das Gesetz es vorsieht. Dabei bleibt es auch.

(Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Unter Geheimhaltung! – Weitere Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

– Die Zahlen stehen auch noch gar nicht abschließend fest. Deswegen dient diese Frage nur dazu, Verunsiche­rungen zu schaffen, die so gar nicht begründet sind, und deswegen lasse ich mich darauf gar nicht ein.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Im Übrigen hilft es nichts: Wenn es am Ende haus­haltswirksam ist, trägt es der allgemeine Haushalt. Dazu, wie die erforderlichen Mittel aufgebracht werden sollen, gibt es in unserem Parlament unterschiedliche Vorstel­lungen; das ist auch wahr. Wir haben in der Steuer­politik, wie in anderen Fragen auch, unterschiedliche Vorstellungen. Es ist der Vorzug der pluralistischen De­mokratie, dass es unterschiedliche Meinungen gibt, über die am Ende mit Mehrheit entschieden wird.

Wir sind in diesen Jahren eine ziemlich solide Haus­haltspolitik gefahren; denn wir haben die staatliche Neu­verschuldung immerhin von der ursprünglich in Kauf genommenen Rekordsumme auf weniger als 20 Milliar­den Euro im vergangenen Jahr zurückgeführt. Wir wer­den diesen Weg konsequenter Rückführung, aber maß­voller Defizitreduzierung entschieden weitergehen.

(Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Das ist doch keine Antwort gewesen!)

– Ich habe erklärt, warum ich keine Antwort gebe, näm­lich aus den genannten Gründen. Dabei bleibt es auch.

Im Übrigen – ich sage es noch einmal –: Dieses Ge­setz wird vermutlich gar nicht in Anspruch genommen werden müssen; es ist auf eine kurze Zeit befristet. Es gibt uns aber das rechtliche und tatsächliche Instrument, die Anforderungen, die wir in Europa beschlossen ha­ben, um unsere gemeinsame Währung stabil zu halten und zu verteidigen, zu erfüllen – nicht mehr und nicht weniger.

Wenn Sie wollen, versuche ich noch einmal, es Ihnen zu erklären: Es ist ein Element bei der Stabilisierung der gemeinsamen Währung – das war die weltweite gemein­same Beurteilung, und zwar im Internationalen Wäh­rungsfonds, in der G 20 und auch in Europa –, dass wir sicherstellen müssen, dass die systemrelevanten Banken in Europa in dieser schwierigen Zeit genügend Eigenka­pital haben, und zwar mehr, als von Basel III zu diesem Zeitpunkt vorgesehen ist.

Herr Kollege Schneider, Sie haben die Mark-to-Mar­ket-Bewertung angesprochen. Von vielen Seiten – auch in der Finanzwelt – wird dies als Argument benutzt. Dort heißt es jetzt, dies sei die Ursache der Probleme. Ich kenne diese Debatte sehr genau, und Sie kennen sie auch. Jede europäische Entscheidung, die systemrele­vanten Banken mit hinreichend Eigenkapital zu verse­hen, ohne dies auf der Grundlage einer Mark-to-Market-Bewertung zu tun, wäre von allen finanzmarktrelevanten Institutionen als irrelevant angesehen worden. Deswe­gen haben wir für diesen speziellen Test, für die EBA-Entscheidung, gesagt, dass die Grundlage eine Mark-to-Market-Bewertung ist.

Das ändert aber nichts daran, dass wir die Fristen für die Nullunterlegung von Staatsanleihen, die in Basel III vorgesehen sind, weiterhin voll ausschöpfen werden. Auch dies sage ich bei dieser Gelegenheit. Diejenigen, die daraus Argumente als Ausreden dafür ableiten, dass man spekulativ darauf setzt, die Finanzmarktkrise nicht zu lösen, sondern zu verschärfen, haben kein Argument aus dieser Entscheidung. Das ist eine besondere Situa­tion. Sie zeigt, dass unsere gemeinsame europäische Währung auf dem Weg ist, das Vertrauen der Finanz­märkte zurückzugewinnen.

Meine Damen und Herren, wir sind nicht über den Berg. Ich warne vor zu schnellen, vor voreiligen Erfolgs­meldungen. Ich habe in Zeitungskommentaren vor ein paar Tagen auch schon gelesen, das Schlimmste liege hinter uns. Das weiß ich nicht. Aber ich weiß, dass die Finanzmärkte beginnen, zunehmend Vertrauen zu fas­sen. Ich weiß, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Die Probleme in einer Reihe von Mitgliedsländern werden wirklich energisch angegangen. Was beispielsweise Ita­lien unter der Regierung von Mario Monti beschlossen und auf den Weg gebracht hat, verdient unsere Unterstüt­zung und unseren Respekt und hat Vertrauen auf den Finanzmärkten gefunden.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Deswegen hat Frau Merkel das Treffen abge­sagt!)

Die Schaffung einer Stabilitätsunion mit dem Fiscal Compact und dem Europäischen Stabilisierungsmecha­nismus findet zunehmend Vertrauen. Wir sind auf dem richtigen Weg, aber wir müssen ihn konsequent fortset­zen. Ein notwendiges Element ist dieses Gesetz, das wir jetzt beraten. Deswegen bitte ich Sie um Zustimmung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Wir sind auf dem richtigen Weg