Hier startet die Suche.

Twitter Fraktion

Twitter Abgeordnete

  • Tankred Schipanski: #esc2012 Hoffentlich ist der Norweger als Sozialarbeiter besser!
    26.05.2012 21:59 h
  • Tankred Schipanski: #esc2012 hätte die italienische Amy mal mehr ? konsumiert!
    26.05.2012 21:50 h
  • Tankred Schipanski: #esc2012 Die walterhäuser karnevalsturner sind besser als die französischen Tänzer. Der Moderator ist Gott sei Dank ein bisschen zynisch.
    26.05.2012 21:49 h
  • Erwin Rüddel: Jetzt zum Public Viewing des #ESC in Neustadt/W. Hier, im Heimatort von #Roman #Lob, fiebert man schon seit Wochen seinem Auftritt entgegen.
    26.05.2012 21:46 h
  • Erika Steinbach: @trfmh Müssen aber aufpassen, dabei nicht in den Graben zu fahren. Täte mir sehr leid!
    26.05.2012 21:45 h

Hier startet der Seiteninhalt. Der Accesskey zur Rückkehr zum Seitenanfang ist die Ziffer 1.

Zum Seitenanfang
06.03.2008

Wolfgang Bosbach

Wir können auf das Fahndungsmittel der Onlinedurchsuchung nicht generell verzichten

Rede zu Online-Durchsuchungen




ZP3) Aktuelle Stunde
auf Verlangen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Unterschiedliche Auffassungen in der Bundesregierung zu den Folgerungen aus der Online-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27.02.2008


Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
 
Die Grünen haben eine Aktuelle Stunde unter der Überschrift „Unterschiedliche Auffassungen in der Bundesregierung zu den Folgerungen aus der Onlineentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27.02.2008“beantragt. Ich habe vor der Rede des Kollegen Wieland nicht verstanden, warum sie die Aktuelle Stunde beantragt haben, und nach der Rede erst recht nicht.
 
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Widerspruch beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
 
Denn über unterschiedliche Auffassungen haben Sie gar nicht referiert. Ich habe allerdings Verständnis dafür, dass Sie nicht über unterschiedliche Auffassungen - also über Ihren eigenen Antrag - referiert haben, weil Sie dazu nämlich gar nichts referieren können.
 
Die Lage ist an Schlichtheit kaum zu überbieten:
Erstens. Der internationale Terrorismus ist nicht nur hoch kommunikativ, sondern er arbeitet auch hoch konspirativ. Wer die Umstände der Beobachtung und Festnahme der Terroristen aus dem Sauerland kennt, weiß, dass die Überwachung der Kommunikation von überragender Bedeutung für deren Überführung war.
 
Zweitens. Deswegen können wir auf das Fahndungsmittel der Onlinedurchsuchung nicht generell verzichten. Es geht um die Sicherung flüchtiger Beweise. Würden wir sagen, dass wir keine Onlinedurchsuchungen durchführen, würden wir den Terroristen einen staatsfreien Raum zur Kommunikation garantieren. Wir würden Ihnen signalisieren: Wenn ihr auf diese Weise weltweit kommuniziert, seid ihr vor dem Staat sicher. Genau das darf nicht geschehen.
 
(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Fritz Rudolf Körper (SPD))
 
Drittens. Wir haben immer gesagt, dass die Onlinedurchsuchung ein tiefer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen ist, der nur unter ganz engen Voraussetzungen und unter Einhaltung hoher rechtlicher Hürden stattfinden darf.
 
Viertens. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt präzise definiert, wie diese rechtlichen Voraussetzungen auszusehen haben. Der Referentenentwurf zum BKA-Gesetz - es gab übrigens noch gar keinen Gesetzentwurf im engeren Sinne; es hat noch keinen Kabinettsbeschluss gegeben - muss entsprechend präzisiert werden.
 
(Zuruf des Abg. Carl-Ludwig Thiele (FDP))
 
Fünftens. Wir werden anhand der Entscheidungsgründe des Bundesverfassungsgerichtes sehr sorgfältig prüfen müssen - das kann man nicht aus der Hüfte machen -, welche Schlussfolgerungen sich beispielsweise für die Strafverfolgung im Rahmen der Strafprozessordnung und für die Gesetze der Dienste ergeben. Darüber herrscht in der Bundesregierung und zwischen den Koalitionsparteien vollkommene Übereinstimmung. Deswegen muss man in den nächsten 50 Minuten auch nicht dasselbe mit immer neuen Worten wiederholen.
 
(Beifall bei der CDU/CSU)
 
Dessen ungeachtet bin ich Ihnen, Herr Kollege Wieland, für Ihren Beitrag dankbar, weil Sie damit auf zwei Dinge aufmerksam gemacht haben: Erstens war der Streitgegenstand in Karlsruhe nicht irgendein Gesetz der Bundesregierung, sondern das nordrhein-westfälische Gesetz über den Landesverfassungsschutz NRW, verabschiedet unter dem liberalen Innenminister Ingo Wolf.
 
(Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der Rüttgers hat das auch mitgetragen! - Carl-Ludwig Thiele (FDP): Und dem Ministerpräsidenten Rüttgers!)
 
Ich kritisiere das gar nicht, sondern stelle es lediglich fest.
 
Besonders beeindruckend war allerdings der Hinweis darauf, dass eine Bundesregierung schon einmal eine Onlinedurchsuchung veranlasst hat, allerdings ohne gesetzliche Grundlage. Soweit erinnerlich, war das die Bundesregierung, an der die Bündnisgrünen beteiligt waren.
 
(Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Deswegen wollen wir es ja aufgeklärt haben!)
 
Es gehört schon eine ganze Menge Chuzpe dazu, nach dem Ausscheiden aus der Bundesregierung Aufklärung zu verlangen, obwohl man an dieser Bundesregierung selber beteiligt war.
 
Vielen Dank.
 
(Beifall bei der CDU/CSU)
 
Wolfgang Bosbach: Wir haben immer gesagt, dass die Onlinedurchsuchung ein tiefer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen ist, der nur unter ganz engen Voraussetzungen und unter Einhaltung hoher rechtlicher Hürden stattfinden darf.

Foto: Markus Hammes
Wolfgang Bosbach: Wir haben immer gesagt, dass die Onlinedurchsuchung ein tiefer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen ist, der nur unter ganz engen Voraussetzungen und unter Einhaltung hoher rechtlicher Hürden stattfinden darf.


Themen - A bis Z
Wir können auf das Fahndungsmittel der Onlinedurchsuchung nicht generell verzichten