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29.05.2009

Dr. Günter Krings

Wir handeln verantwortlich, weil wir gerade in der Krise diese Schuldenbremse verabschieden wollen

Gerechtigkeit, Solidarität und Chancengleichheit




36.a) Zweite und dritte Beratung CDU/CSU, SPD
Änderung des Grundgesetzes
(Artikel 91c, 91d,104b,109,109a, 115,143d)
- Drs 16/12410, 16/13221-
36.b) Zweite und dritte Beratung CDU/CSU, SPD
Begleitgesetz zur zweiten Föderalismusreform
- Drs 16/12400, 16/13222, 16/13223 -


Herr Präsident!
Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen!
 
Ich darf zunächst einmal im Anschluss an die Worte von Herrn Kollegen Kröning dieses Lob zurückgeben. Es hat Spaß gemacht, in den beiden Föde­ralismuskommissionen mit Ihnen zusammenzuarbeiten. Das war eine gute Zeit hier im Parlament und war eine gute Arbeit für den Deutschen Bundestag und das Land insgesamt.
 
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
 
Wenn man in diesen Tage einerseits auf der Zielgera­den zur Schuldenbremse im Rahmen der Föderalismus­reform steht und andererseits sieht, dass wir durch die Finanzmarktkrise gezwungen sind, eine Rekordneuver­schuldung zu akzeptieren, dann kann einem schon ein­mal ein Satz von Mark Twain nachdenklich machen:
Als sie das Ziel aus den Augen verloren, verdoppel­ten sie ihre Anstrengungen.
 
Im Unterschied zu Twains Romanhelden Huckleberry Finn, der aussichtslos einem Mississippi-Dampfer hin­terherpaddelte, haben aber wir ein klares Ziel vor Augen, und wir werden mit der Föderalismusreform gleich hof­fentlich auch einen klaren Kurs abstecken, auf dem wir dieses Ziel – runter mit der Neuverschuldung, Neuver­schuldung möglichst bei null – erreichen können.
 
Dies ist deshalb wichtig, weil sich die Politik auch in der Demokratie immer einem Dilemma ausgesetzt sieht. Schulden sind heute immer ein relativ bequemer Aus­weg, um möglichst vielen Interessen Rechnung tragen zu können. Diejenigen, die durch Schulden belastet wer­den können – eben künftige Generationen –, haben heute im politischen Prozess noch gar keine Stimme, egal wie tief man das Wahlalter ansetzt. Diejenigen, die Opfer dieser Schuldenpolitik sein werden, sind heute noch gar nicht geboren.
 
(Beifall bei Abgeordneten der FDP)
 
Aus dem Grunde ist im Verfassungsstaat die einzige Möglichkeit, dieses Dilemma wenigstens ein Stück weit aufzulösen, eine verfassungsrechtliche Selbstbeschrän­kung. Genau das versuchen wir mit dieser Föderalis­muskommission: eine Selbstbindung von Regierung und Parlament, eine Selbstbindung von Bund und Ländern.
 
Die Schuldenbremse – darauf haben die Redner der FDP gerade hingewiesen – mag nicht perfekt sein. Sie ist aber ein realistischer und konsequenter Ansatz, der deut­lich über das hinausgeht und besser ist als das, was vor knapp 40 Jahren im Deutschen Bundestag beschlossen worden ist. Wir gehen ab von dem Prinzip, so viele Schulden machen zu dürfen, wie wir investieren, weil es nicht funktioniert hat. Die bestehende Schuldenregelung im Grundgesetz hat fast 40 Jahre Zeit gehabt, eindrucks­voll ihre Untauglichkeit zu beweisen. Wir haben jetzt die Wahl, das einfach weiter hinzunehmen oder zumindest einen wichtigen Schritt in Richtung weniger Neuver­schuldung zu machen.
 
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
 
Das ist deutlich besser als gar nichts. Mir ist ein halbes Brot allemal lieber, als gar kein Brot zu bekommen.
 
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
 
Jetzt ist also die Zeit für einen neuen Anfang. Ich finde es gut, Herr Kuhn, dass wir uns im Grundsatz auch mit den Grünen einig sind. Aber in den sieben Jahren Rot-Grün habe ich Ihr Engagement für weniger Schul­den vermissen müssen. Wer sieben Jahre Zeit hatte, et­was zu tun, aber nichts getan hat, sodass in jedem Haus­halt eine deutliche Neuverschuldung notwendig wurde – ohne eine Finanzmarktkrise –, der sollte zumindest die Chance ergreifen, dass diese Selbstbeschränkung eine Besserung herbeiführt.
 
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
 
Ich will noch auf einige Kritikpunkte eingehen. Ein wesentlicher Kritikpunkt, der auch von einigen Ländern vorgetragen wurde, war, wir würden ungebührlich in die Haushaltsautonomie der Länder eingreifen. Dieser Kritikpunkt relativiert sich schon ein ganzes Stück, wenn man einen Blick in den jetzigen Text der Finanz­verfassung wirft. Dieser Text beinhaltet ebenfalls eine Reihe von Einschränkungen für die Länder. Darauf gehe ich gleich ein.
 
Insgesamt gebietet es der solidarische Verbund zwi­schen Bund und Ländern sowie zwischen den Ländern untereinander auch, dass das Grundgesetz Regelungen vorsieht, die auch die Länder binden. Das Grundgesetz ist voll mit solchen Bindungen für die Länder, angefan­gen bei den Grundrechten bis zu dem Homogenitäts­gebot nach Art. 28 Abs. 1 und speziell dem Sozialstaats­prinzip, das übrigens immense Kostenfolgen für die Länder hat. Es ist für die Länder eben nicht zum Null­tarif zu haben. Wir geben klare Vorgaben, die die Länder einhalten müssen. Das ist auch nicht erstmalig in der neuen Finanzverfassung der Fall. In der geltenden Fi­nanzverfassung gibt es bereits sehr starke Eingriffsmög­lichkeiten. Im Falle der Störung des gesamtwirtschaftli­chen Gleichgewichts kann der Bundesgesetzgeber heute schon sogar Kreditobergrenzen für die Länder vorschrei­ben, ja er kann die Länder sogar verpflichten, Rücklagen bei der Bundesbank zu bilden. Das ist geltendes Verfas­sungsrecht, das bislang von niemandem in Karlsruhe an­gegriffen wurde.
 
Auf einen Punkt muss ich in diesem Zusammenhang noch hinweisen. Ich habe mich etwas geärgert, dass die Landtagsvertreter, die in die Föderalismuskommission miteingebunden waren, jetzt – zum großen Teil jeden­falls – kritisieren, dass sie in ihrer Autonomie zum Schuldenmachen eingedämmt werden, aber den Län­dern, die eine Steuerautonomie für sich gefordert haben, nicht beigesprungen sind.
 
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)
 
Haushaltsautonomie kann nicht erst dann beginnen, wenn man Schulden machen will; sie muss – wenn ich sie richtig verstehe – umfassend gemeint sein. Das gilt dann für Einnahmen und Ausgaben.
 
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der FDP)
 
Ein zweiter Kreditpunkt, der von vielen Stellen in die­sem Hause vorgetragen worden ist, betrifft den Text der Verfassungsänderung: Er sei zu lang und zu detailreich. Nach 60 Jahren Grundgesetz mag ein wenig Nostalgie mitschwingen, dass man schaut: Wie war es damals, wie ist es heute? Die Verfassungsänderung heute findet aber unter völlig anderen Gesetzmäßigkeiten und Bedingun­gen statt als die Verfassungsgebung vor 60 Jahren. 1949 war Deutschland zwar ökonomisch eine Trümmerwüste, aber juristisch war es eine echte Stunde null. Um mit John Rawls zu sprechen: Es lag ein Schleier des Nicht­wissens über dieser Verfassungsgebung. Es war eben nicht klar, welches Land besonders stark und welches besonders schwach herauskommen würde und wie die einzelnen Rollen – auch in ökonomischer Hinsicht – im Bundesstaat verteilt werden würden. Es gab eine ge­wisse Bereitschaft, ein Wagnis einzugehen. Das ermög­lichte damals, nach der Maxime Napoleons zu handeln, der einmal gesagt haben soll: Verfassungen müssen kurz und unklar sein.
 
2009, 60 Jahre später, sind die Bedingungen vollkom­men anders. Nach 60 Jahren Bundesstaatspraxis ist diese konsensfördernde Unkenntnis verschwunden. Jeder weiß genau, wo er steht. Bildlich gesprochen: Bei einer Föde­ralismusreform sitzt jeder Verhandlungspartner schon mit dem Taschenrechner auf den Knien am Tisch und rechnet auf Punkt und Komma aus, was das für ihn in Euro und Cent bedeutet, was er verliert und was er gewinnen kann. Das macht es schwer bzw. unmöglich, wolkige und allgemeine Formulierungen hineinzuschrei­ben. Das verlangt nach sehr konkreten und präzisen Regelungen. Das kann man kritisieren, aber das ist die Realität. Wer das nicht erträgt, muss bereit sein, auf Ver­fassungsänderungen, die notwendig sind und die Lücken schließen, generell zu verzichten. Er würde den Verfas­sungsstaat zu Untätigkeit und Unveränderbarkeit verur­teilen. Genau das wäre sicherlich nicht im Sinne der Mütter und Väter unseres Grundgesetzes.
 
Es gab auch manchen gut gemeinten Vorschlag im Rahmen der Beratungen im Deutschen Bundestag. Ich gebe gern zu, dass das Ziel vieler Vorschläge eine Ver­schlankung und vielleicht eine bessere Lesbarkeit der Texte war. Aber diejenigen, die solche Vorschläge unter­breitet haben, haben verkannt, dass selbst scheinbar we­nig bedeutende Nebensätze eine klare normative Wir­kung bei dieser Reform haben. Ich nenne als Beispiel, das in starkem Maße auch die Kommunen betrifft, Art. 104 b des Grundgesetzes. Hier gab es den Vor­schlag, der Bund solle Finanzhilfen für alle außerge­wöhnlichen Notsituationen auch außerhalb seiner Ge­setzgebungskompetenz geben können und nicht nur für diejenigen, die dem staatlichen Einfluss entzogen sind. Das hätte die Tore viel weiter geöffnet, als wir von der Union das wollten. Das, was wir mit der letzten Födera­lismusreform geschafft haben, wäre dann in der Tat weit­gehend zurückgedreht worden.
 
Wir nehmen nun eine sachgerechte Öffnung vor, ge­hen aber nicht weiter, als es in der Sache geboten ist. Die aktuelle Wirtschaftskrise zeigt, dass diese Öffnung rich­tig ist. Wer hier die reine Lehre vertritt und sagt, gemäß der Trennung von Bund und Ländern und im Sinne eines echten Gestaltungs- oder Wettbewerbsföderalismus müssten die Finanzhilfen ganz zurückgefahren werden, der hätte in der aktuellen Wirtschaftskrise konsequenter­weise nur vorschlagen dürfen: Die Länder bekommen befristet Einnahmen aus zwei oder drei Mehrwertsteuer­punkten, und der Bund legt kein Konjunkturprogramm auf. Er hält sich aus allen Maßnahmen heraus und über­lässt alles den Ländern. – Einen solchen ernst gemeinten Vorschlag gab es von keiner Seite dieses Hauses. Das ist auch nachvollziehbar. Aus diesem Grund ist die Öff­nung, die wir in Art. 104 b des Grundgesetzes vorneh­men, richtig und notwendig.
 
Diese Öffnung ist dringend notwendig; denn viele Kommunen in Deutschland sind nach wie vor verunsi­chert, ob ihre Projekte, die mit Mitteln aus dem Kon-junkturpaket II finanziert werden sollen, verfassungs­konform sind. Wenn wir aber Stimulanz durch diese Konjunkturpakete wollen, dann müssen wir auch dafür sorgen, dass das Geld tatsächlich ausgegeben werden kann. Viele Kommunen schauen uns heute zu und war­ten ab, ob die geplante Verfassungsänderung Realität wird. An die Adresse derjenigen, die diese Verfassungs­änderung ablehnen, sich enthalten oder das Ganze im Bundesrat stoppen wollen, sage ich: Es herrscht Zeit­druck. Wer dieses Projekt auch nur für einige Wochen aufhält, verhindert, dass Städte, Gemeinden und Kreise in Deutschland zeitnah dieses Geld ausgeben können.
 
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeord­neten der SPD)
 
Ich finde, die nun zu beschließende Föderalismus­reform bietet eine historische Chance für mehr Genera­tionengerechtigkeit. Diese Chance zu verspielen, wäre unklug und leichtfertig, weil wir angesichts der Finanz­marktkrise und der Notwendigkeit neuer Schulden die Verschuldungsschleusen in diesen Tagen ein Stück weit wieder öffnen müssen. Wenn wir aber nicht gleichzeitig einen Schließmechanismus in das Grundgesetz ein­bauen, dann wird eine ganze politische Generation in Deutschland – so befürchte ich – daran verzweifeln, die Schleusentore wieder zu schließen. Wir müssen beides, Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit auf der einen Seite sowie die Notwendigkeit, in dieser Krise zu reagieren, auf der anderen Seite, miteinander verbinden.
 
(Beifall bei der CDU/CSU)
 
Wir als Union und die Große Koalition nehmen diese Herausforderung – ich hoffe, möglichst einstimmig – an. Wir handeln verantwortlich, weil wir gerade in der Krise diese Schuldenbremse verabschieden wollen. Ich hoffe, dass möglichst viele Mitglieder aller Fraktionen in die­sem Hause dem zustimmen können.
 
Herzlichen Dank.
 
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
 
 
 
Dr. Günter Krings

Foto: Armin Linnartz
Dr. Günter Krings


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