4.) Änderung des Atomgesetzes
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich will hier sagen: Ich bin stolz auf diese Koalition;
(Lachen des Abg. Rolf Hempelmann (SPD))
denn wir haben es in einem Kraftakt und in einem breiten Konsens geschafft, den andauernden Konflikt um die Kernenergie in diesem Land zu befrieden.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP - Rolf Hempelmann (SPD): Ihr wart doch diejenigen, die den Konflikt geschürt haben!)
Heute beschließen wir nicht nur den Ausstieg aus der Kernenergie - das könnte ja jeder -, sondern auch den Einstieg in die Energiewende, den Einstieg in das Zeitalter der erneuerbaren Energien. Im Gegensatz zu früheren Versuchen auf diesem Feld haben wir es geschafft, dabei Ökologie und Ökonomie zu verbinden; wir spielen Ökologie und Ökonomie nicht wie in der Vergangenheit gegeneinander aus.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)
Die Koalition hat dafür gesorgt, dass es jetzt eine Balance zwischen den für die Energiewende notwendigen Investitionsanreizen auf der einen Seite und der Erzeugung des notwendigen Innovationsdrucks zur Steigerung der Effizienz auf der anderen Seite gibt. Wir müssen jetzt dafür sorgen, dass es zum Beispiel bei der Einspeisevergütung bei einem für Unternehmen und Investoren verlässlichen, planbaren Kurs bleibt. Planbarkeit ist nämlich die Voraussetzung dafür, dass Kapitalmarkt und technische Entwicklungen miteinander verknüpft werden können. Diese Planbarkeit, zum Beispiel bei der Photovoltaik, gewährleistet die Transformation einer von der Vorgängerregierung teilweise überförderten Branche in eine unabhängige, hochprofitable Form der Energieerzeugung, die ein Exportschlager für unsere Industrie werden kann.
Neben der Förderung der erneuerbaren Energien setzen wir zusätzliche Impulse. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen in Deutschland bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent und bis zum Jahr 2050 um mindestens 80 Prozent zu senken. Das ist ein ambitioniertes Ziel, bei dem wir gerade beim Gebäudebestand ein ganz erhebliches Potenzial an Einsparungen erkennen. Wir haben uns deshalb entschlossen, bei energetischen Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden neben den bereits vorhandenen KfW-Programmen eine steuerliche Förderung zu etablieren. Dabei ist klarzustellen, dass es sich hierbei um eine zusätzliche Förderung zu den bereits bestehenden Programmen der KfW-Bankengruppe handelt. Gefördert werden, begrenzt auf die nächsten zehn Jahre, Sanierungen beginnend ab dem 5. Juni dieses Jahres, also rückwirkend. Die Befristung bis zum Ende des Jahres 2021 halten wir für wichtig; denn wir wollen nicht wieder eine endlose Steuersubvention, sondern wir wollen bewusst einen zielgerichteten zusätzlichen Impuls zur Energieeinsparung setzen.
Diese Förderung ist auch deswegen zielgerichtet, weil sie auf das Ergebnis der durchgeführten Sanierungsmaßnahmen abzielt. Die Vorgabe ist nämlich, dass nach der Sanierung der KfW-Effizienzhaus-85-Standard erreicht werden muss. Dieser Standard ist hoch. Es ist also ein ambitioniertes Ziel. Aber wenn wir die Energieeinsparungen erreichen wollen, die wir uns vorgenommen haben, dann müssen wir dieses hohe Ziel setzen. Diese steuerliche Förderung gibt es nur beim großen Paket.
Für die Einzelmaßnahmen, die auch immer wieder diskutiert wurden, bleibt es bei den KfW-Förderprogrammen. Festzuhalten ist dabei, dass wir die KfW-Mittel für energetische Sanierungen gerade noch einmal erhöht haben, nämlich auf insgesamt 1,5 Milliarden Euro, sodass wir jetzt zusammen mit der steuerlichen Förderung bei der energetischen Sanierung ein Gesamtpaket von über 3 Milliarden Euro haben.
Dieses ansehnliche Paket wird seine Wirkung entfalten,
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)
auch und gerade beim Handwerk und in der Bauindustrie. Durch die Hebelwirkung - das wissen wir - wird das 16-Fache an Investitionen ausgelöst. Die Branche vor Ort darf eine spürbare Auftragsbelebung erwarten - mit allen Konsequenzen: Es wird zusätzliche Arbeitsplätze geben, zusätzliche Steuereinnahmen und - das sage ich gerade in Richtung der Kommunen - zusätzliche Gewerbesteuereinnahmen.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass wir mit dem heute zu beschließenden Gesetzespaket einen weiteren konsequenten Schritt hin zur Energiewende gehen. Wir machen den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land mit diesen Maßnahmen zusätzlich zum KfW-Programm ein weiteres attraktives Angebot. Wir haben nunmehr einen breitgefächerten Instrumentenkasten, und mit diesem Instrumentenkasten werden wir unserem anspruchsvollen Ziel einer nachhaltigen Verringerung der Treibhausgasemissionen und eines zügigen Umstiegs in das Zeitalter der erneuerbaren Energien ein ganzes Stück näher kommen. Deswegen: Stimmen Sie zu!
Herzlichen Dank.