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16.06.2010

Wolfgang Bosbach

Wir dürfen in Deutschland keine rechtsfreien Räume, auch keine strafverfolgungsfreien Räume dulden

Rede zum Anwachsen linksextremer Straftaten




ZP.1) Aktuelle Stunde
auf Verlangen CDU/CSU, FDP
"Bedrohliches Anwachsen linksextremer Straftaten in Deutschland"


Herr Präsident!
Meine Damen und Herren!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
 
Um eines gleich vorweg zu sagen, damit wir in dieser Debatte keine Schieflage bekommen: Wir haben seit Jahren ein hohes, ein viel zu hohes, ein erschreckend hohes Niveau an rechtsradikalen Straf- und Gewalttaten. Wir erleben seit einiger Zeit ein deutliches Anwachsen linksradikaler Gewalttaten. Durch diesen Anstieg an linksradikaler Gewalt wird aber keine einzige rechtsradikale Straftat relativiert oder gar bagatellisiert. Für uns als Christliche Demokraten ist Folgendes entscheidend: Es ist für uns völlig unerheblich, ob dieses Land von Rechtsradikalen angegriffen wird, von Linksradikalen oder von religiös motivierten Straftätern. Wir wollen unsere demokratische Ordnung gegen jeden Feind verteidigen, ganz gleich aus welcher Richtung er antritt.
 
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
 
Es hat auch keinen Zweck, einzelne Straftaten gegeneinander aufzurechnen. Wir sollten es uns ersparen, uns gegenseitig die Zahlen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik vorzulesen oder gar vorzuhalten.
 
Die Frage ist: Welche Konsequenzen sind zu ziehen? Die erste Konsequenz: Wehret den Anfängen. Wir dürfen in Deutschland keine rechtsfreien Räume, auch keine strafverfolgungsfreien Räume dulden. Wir müssen nach beiden Seiten die Augen offenhalten. Machen wir uns selbst bitte nichts vor – selbst wenn der eine oder andere das nachher bestreiten sollte; genau so ist es –: Hätten Rechtsradikale die Hamburger Hafenstraße besetzt, hätte der Rechtsstaat nicht die Geduld gehabt, die er jahrelang aufgebracht hat.
 
Zweitens. Es geht hier nicht um das Demonstrationsrecht. Diejenigen, die am vergangenen Wochenende schwere Straftaten begangen haben, können sich nicht auf das Recht auf Demonstrationsfreiheit – „friedlich und ohne Waffen“ – berufen. Hooligans sind keine Fußballfans. Hooligans sind Kriminelle. Sie nehmen ein Fußballspiel zum Anlass, schwere Straftaten zu begehen. Der echte Fußballfan hat mit einem Hooligan nichts zu tun. Der Demonstrant, der friedlich und ohne Waffen demonstrieren will, für was auch immer, hat dazu ein gutes Recht, aber er sollte auch Obacht geben, dass er bei den Demonstrationen nicht jenen unfreiwillig Deckung bietet, die diese Demonstration zum Anlass nehmen, um schwere Straftaten zu begehen.
 
Wenn unsere Polizistinnen und Polizisten – zum Teil noch blutjung – in dieser Art und Weise angegriffen werden, dann werden sie nicht „nur“ in ihrer Eigenschaft als Polizeieinsatzkräfte angegriffen, sondern auch als Repräsentanten, als Verteidiger dieses Rechtsstaates. Deshalb gebührt all jenen ein ausdrückliches Dankeschön, die sich zum Teil Woche für Woche und Tag für Tag in den Dienst des Staates stellen, die sich bei Demonstrationen zum Teil Unsägliches anhören müssen, die ihr Leben riskieren, um diesen Staat zu verteidigen.
 
(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
 
Zu den rechtlichen Konsequenzen möchte ich nur zwei Punkte kurz ansprechen. Ein Thema ist sicherlich der bessere strafrechtliche Schutz von Polizeieinsatzkräften und anderen Kräften, die den Rechtsstaat schützen sollen. Darüber sind wir uns in der Koalition noch nicht ganz einig,
 
(Jan Korte [DIE LINKE]: Das wäre auch etwas Neues!)
 
aber vielleicht gelingt es uns in den nächsten Wochen, uns hier einig zu werden.
 
Der zweite Punkt, der mir am Herzen liegt, ist § 125 des Strafgesetzbuches, Landfriedensbruch, der in seiner jetzigen Ausgestaltung die Polizeieinsatzkräfte vor erhebliche Probleme stellt. Ich möchte einmal aus dem Abschlussbericht einer Polizeibehörde im Ruhrgebiet vorlesen. Dieser Abschlussbericht, der erstellt wurde, bevor die Staatsanwaltschaft zu entscheiden hatte, ob sie Anklage erhebt oder nicht, sagt viel darüber aus, wie es im Alltag von Polizeieinsatzkräften, die massiv angegriffen werden, aussieht, wenn es um die strafrechtliche Verfolgung geht. Ich zitiere:
Als sich die Gruppe der Businsassen auf der mittleren Fußgängerinsel des Königswalls befand, stürmte die vor dem Hauptbahnhof wartende Menge unter lautem Rufen und Schreien unvermittelt in geordneter Form auf den Königswall, entfaltete dort ein rotes Transparent und bewegte sich sehr zügig in Richtung Freistuhl. Auf diesem Teilstück wurden bereits die ersten Feuerwerkskörper gezündet. Durch eingesetzte Polizeikräfte war zuvor beobachtet worden, dass die hier bekannten Dortmunder Aktivisten und ebenfalls Beschuldigten …
– an dieser Stelle werden die Namen genannt –
die Wartenden mit Handzeichen … zum Loslaufen animiert hatten. … Auf dem folgenden Weg in die Dortmunder Innenstadt missachtete die Gesamtgruppe dauerhaft Weisungen der Polizei, es wurden Steine geworfen und pyrotechnische Gegenstände abgefeuert. Die Menschenmenge von nunmehr ca. 400 Personen des
– jetzt können Sie aufmerksam zuhören –
rechten Spektrums begab sich zielgerichtet in den Bereich der Fußgängerzone, exakt in Richtung der zu diesem Zeitpunkt auf dem Theatervorplatz befindlichen Teilnehmer der friedlich-bürgerlichen, traditionellen „1.-Mai-Kundgebung“ …
Dann werden im Einzelnen die Straftaten geschildert, die begangen worden sind: Werfen von pyrotechnischen Gegenständen und Steinen, Beschädigung von Fahrzeugen, Nichtbeachtung von weisenden Polizeibeamten, Widerstandshandlungen gegen die Polizei usw. Personen werden festgenommen.
 
Dann beginnt das Problem: Die, die man als Haupttäter ergriffen hatte, konnten nicht angeklagt und verurteilt werden, weil der ganz konkrete jeweilige Tatbeitrag – von wem stammte nun der Pflasterstein aus der gewaltbereiten Menge? – nicht geführt werden konnte. Dass das für die ermittelnden Polizeibeamten und die Kollegen, die zum Teil schwer verletzt wurden, ein traumatisches Erlebnis ist, kann man verstehen.
 
Wir sollten einmal in aller Ruhe gemeinsam mit Richtern, mit Staatsanwälten und mit Polizeieinsatzkräften darüber nachdenken – wir führen über alles mögliche Anhörungen durch –, ob das wirklich die optimale Fassung ist, die wir jetzt haben, oder ob wir nicht nur durch § 113 des Strafgesetzbuchs, sondern auch durch eine Änderung des Landfriedensbruchrechts unsere Polizeieinsatzkräfte besser schützen können.
 
(Beifall bei der CDU/CSU)
 
Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:
Kommen Sie bitte zum Schluss, Herr Bosbach.
 
Wolfgang Bosbach (CDU/CSU):
Wissen Sie, die allerbeste Prävention ist, dass Demokraten in diesem Lande nie gemeinsame Sache machen mit denen, die diesen Staat angreifen, ganz egal ob von links außen oder von rechts außen. Es genügt nicht, nachdem schwere Straftaten begangen worden sind, sich verbal von den Straftätern zu distanzieren, sondern man muss deutlich machen, dass sie in der Gemeinschaft der Demokraten nichts zu suchen haben.
 
Danke.
 
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
 
 
 
Wolfgang Bosbach

Foto: Markus Hammes
Wolfgang Bosbach


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