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17.03.2011

Dr. Johann David Wadephul

Wir brauchen angesichts gewachsener Mobilität immer wieder neue europäische Mindeststandards

Rede zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa




19.*) Erste Beratung Bundesregierung
Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa und zur Änderung anderer Gesetze
- Drs 17/4978 -


Die Europäische Union hat im Rahmen ihrer Zuständigkeiten bereits einen ganzen Sockel verbindlicher Mindeststandards im Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie im Arbeitsrecht verabschiedet. Diese Standards gelten für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU gleichermaßen. Die Mitgliedstaaten können natürlich darüber hinaus gehen. Aber 20 Tage Jahresurlaub, Grundlagen für den Kündigungsschutz und gewisse Arbeitszeitregelungen sind immer schon Teil der Verträge. Die Europäische Union hat auch Regeln für die Beteiligung der Arbeitnehmer und die Mitwirkung der Sozialpartner geschaffen. Der Europäische Betriebsrat gehört ebenso dazu wie der "soziale Dialog".

Bereits mit der Lissabon-Strategie - also die Strategie, in der es darum geht, Europa zu einem wirtschaftskräftigen und dynamischen Kontinent zu machen, wobei der Anspruch sogar lautet, ihn zum dynamischsten Kontinent weltweit zu machen – haben sich die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Beschäftigungs- und Sozialpolitiken besser zu koordinieren.

Um mehr und bessere Arbeitsplätze in Europa zu schaffen, arbeiten die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaft seit langem an einer koordinierten Beschäftigungsstrategie und stimmen ihre Beschäftigungspolitik aufeinander ab. Diese Koordinierung hat über die Lissabon-Strategie ein ganz starkes Momentum bekommen. Kernstück dieses Prozesses sind die beschäftigungspolitischen Leitlinien als wesentlicher Bestandteil der EU 2020-Strategie, die die Lissabon-Strategie abgelöst hat. Wir können also festhalten: Es gibt durchaus einen Sockel sozialer Standards, Regeln für die Beteiligung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Regeln für die Koordinierung der sozialen Sicherheit, finanzielle Hilfen zur Unterstützung der sozialen Kohäsion und europäische Ziele im Bereich der Koordinierung der Beschäftigungs- und Sozialpolitiken.

Wie weit aber soll ein soziales Europa auch aus sozialen Regelungen auf der europäischen Ebene bestehen? Sozialer Zusammenhalt im Rahmen der Globalisierung und soziale Sicherheit in Europa sind elementare Herausforderungen, auf die wir nach der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise in Europa kurz- und mittelfristig Antworten finden müssen, um Europa für die nächsten zehn Jahre zukunftsfähig aufzustellen. Wie erhalten und entwickeln wir unser europäisches Sozialstaatsmodell unter den Bedingungen der Globalisierung? Wie weit soll ein soziales Europa auch aus sozialen Regelungen auf der europäischen Ebene bestehen?

Nach meiner Überzeugung geht es bei der Ausgestaltung der sozialen Dimension nicht in allen Fragen um eine Verlagerung der Kompetenz von der nationalen auf die europäische Ebene, also auf die Ebene der Kommission. Viele soziale Regelungen auf der nationalen Ebene sollten bestehen bleiben, auch wegen der in ihrem Aufbau und in ihrem Gewachsensein sehr unterschiedlichen Strukturen der Sozialsysteme. Wir brauchen aber angesichts gewachsener Mobilität immer wieder neue Mindeststandards. Dies zeigt sich beispielsweise bei dem Problem der Portabilität betrieblicher Renten und Pensionen. Ein wichtiger Punkt, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bestimmte Grundrechte überhaupt zu ermöglichen.

Der Koordinierung der sozialen Sicherung in den Mitgliedsstaaten kommt dabei eine erhebliche Bedeutung zu. Die soziale Sicherung in der Europäischen Union ist in der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und Nr. 987/2009 zur Koordinierung der sozialen Sicherheit geregelt. Ziel dieser Verordnungen ist es, die sozialen Sicherungssysteme der Mitgliedstaaten zu koordinieren, damit niemand, der von seinem Recht auf Freizügigkeit in der Europäischen Union Gebrauch macht, hierdurch unangemessene sozialrechtliche Nachteile hat.

Diese Verordnungen sind ein wichtiges Beispiel für ein Handlungsfeld der europäischen Sozialpolitik. Denn nur durch verbindliche Regelungen auf europäischer Ebene kann sichergestellt werden, dass das Recht auf Freizügigkeit, eine der großen europäischen Grund-Freiheiten, im Hinblick auf die soziale Absicherung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und der Selbstständigen bei ihren erworbenen Anwartschaften angemessen flankiert wird.

Zahlreiche Zuständigkeitsfragen wurden nicht mehr in den Anhängen der Durchführungsverordnung geregelt, sondern sollen in eine öffentlich zugängliche Datenbank einge¬tragen werden. Aus Gründen der Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit sollen entsprechende Aufgabenzuweisungen durch innerstaatliche Regelungen vorgenommen werden. Auch bedingt die Ablösung der bisherigen Verordnungen entsprechende Änderungen im Sozialgesetzbuch und anderen Gesetzen sowie der darin enthaltenen Verweisungen.

Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa regelt diese ver¬waltungsmäßige Durchführung der neuen Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und Nr. 987/2009 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa. Insbesondere werden damit künftig pflichtversicherte Rentner auch mit ihrer ausländischen Rente zur Beitragszahlung herangezogen. Im Fall von Entsendungen werden dabei die Beschäftigungsländer durch den Spitzenverband Bund und Krankenkassen oder die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung benachrichtigt. Mit diesen Maßnahmen wird dem Grundsatz der Gleichstellung von Leistungen, Einkünften, Sachverhalten und Ereignissen im Bereich der Krankenversicherung von Rentnern entsprochen. Wesentlicher Zweck des Gesetzentwurfes ist die Feststellung der zuständigen Behörden, Träger sowie Verbindungs- und Zugangsstellen bei der Anwendung und Durchführung der EU-Verordnungen.

Verbindungsstelle für den europaweiten Datenaustausch berufsständischer Versorgungseinrichtungen soll die Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen werden. Sie soll die Verwaltungshilfe und den Datenaustausch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten koordinieren. Desweiteren sind eine Verbindungsstelle für Familienleistungen sowie eine Koordinierungsstelle für die Systeme der Beamtenversorgung vorgesehen. Insgesamt sollen fünf Zugangsstellen als Kontaktstellen für grenzüberschreitenden Datenaustausch geschaffen werden, die alle in der EU-Verordnung Nr. 883/2004 geregelten Bereiche abdecken.

Im Gesetz sind auch Anpassungen des Dritten, Sechsten, Siebten und Elften Buches Sozialgesetzbuch sowie des Gesetzes über die Altersversicherung der Landwirte vermerkt, die sich aus der Umsetzung der EU-Verordnungen ergeben.

Finanziell wird es nach Aussagen der Regierung zu geringfügigen Mehreinnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung kommen, durch den elektronische Datenaustausch und die Betreuung der Zugangsstellen rechnet die Bundesregierung mit erhöhten Kosten der entsprechenden Leistungsträger und Verbindungsstellen. Diese belaufen sich für die Jahre 2011 und 2012 auf zwei bis drei Mio. Euro, in den Folgejahren auf ungefähr eine Mio. Euro.

Erfreulich ist, dass für die Wirtschaft, besonders für kleinere und mittlere Unternehmen, durch die neu eingeführten Informationspflichten keine zusätzlichen Kosten erwartet werden. Für die Bürgerinnen und Bürger werden durch das Gesetz keine Informationspflichten neu eingeführt, geändert oder aufgehoben.


Meine Damen und Herren,
so wie sich Europa also nach außen neu ausrichtet, so muss es das auch nach innen schaffen. Denn die Sicherung unseres Wohlstandes, Wachstum, Beschäftigung und soziale Sicherheit, kurz: die Erhaltung und Entwicklung unseres europäischen Sozialstaatsmodells, und zwar unter den Bedingungen der Globalisierung - das ist es, was die Bürger von Europa und von ihren Regierungen erwarten. Mit der Strategie EU-2020 wollen wir die Europäische Union zu einem Wirtschaftsraum machen, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen.
Wir brauchen angesichts gewachsener Mobilität immer wieder neue europäische Mindeststandards